Bezüglich der Bewerbungszahlen für das FÖJ ist eine leicht rückläufige Tendenz zu verzeichnen

Anerkannte Träger des FÖJ in Thüringen Einsatzplätze Internationaler Bund Jena 38

Jugendaufbauwerk Berlin, Außenstelle Neuhaus 30

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald Friedrichshöhe 12

VHS-Bildungswerk Nordhausen 32

Landesstelle für Jugendarbeit der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen, Eisenach 20

Bezüglich der Bewerbungszahlen für das FÖJ ist eine leicht rückläufige Tendenz zu verzeichnen. Bewarben sich im Jahr 2000 noch drei junge Menschen auf einen Platz so haben sich im Jahr 2002 nur zwei junge Menschen auf einen Platz beworben.

Zu 4.: Freiwilliges Soziales Jahr

Die Förderung des FSJ erfolgt als Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung eines FSJ im Freistaat Thüringen vom 26. Oktober 1998 Nr. 47/1998). Danach können vorbehaltlich der stehenden Haushaltsmittel die pro Monat entstehenden Helferkosten (Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Sozialversicherungsbeiträge) für Einsatzplätze im nichtpflegesatzfinanzierten Bereich mit jeweils 153 Euro pro Monat und junger Mensch unterstützt werden. Zuwendungsempfänger sind die anerkannten Träger des FSJ. Die Restfinanzierung der monatlichen Helferkosten ist durch Gestellungsgelder der Einsatzstellen zu sichern.

Die Förderung der Einsatzplätze im Rahmen des Modellprojekts FSJ im kulturellen Bereich (FSJ/KB) erfolgt analog der oben genannten Richtlinien im Rahmen der Modellprojektförderung aus Mitteln der Jugendhilfe.

Im Zyklus 2002/2003 werden insgesamt 160 Einsatzplätze mit insgesamt 293 760 Euro aus Landesmitteln unterstützt.

Darüber hinaus werden 25 Einsatzplätze im Rahmen des Modellprojekts FSJ/KB mit insgesamt 45 900 Euro gefördert. Zuwendungsempfänger ist die LKJ.

Die Gesamtförderung im FSJ-Zyklus 2002/2003 beträgt somit insgesamt 339 660 Euro für 185 Einsatzplätze.

Die Finanzierung der nach § 2 Abs. 3 FSJG vorgeschriebenen pädagogischen Begleitung einschließlich der Seminare (25 Seminartage pro FSJ-Zyklus) sowie der Regie- und Verwaltungskosten der Träger erfolgt aus Mitteln des Bundes im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes als teilnehmerbezogene monatliche Pauschale in Höhe von bis zu 72 Euro sowie anteilig über die Träger selbst oder über Gestellungsgelder der Einsatzstellen.

Zusätzlich werden im Rahmen der Seminare Qualifizierungskosten, mit diesen im Zusammenhang stehende Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Ausgaben für die sozialpädagogische Betreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (TMWAI) gefördert. Zuwendungsempfänger sind hierbei Landesverband Thüringen, das Diakonische Werk der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen sowie das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Thüringen.

Freiwilliges Ökologisches Jahr

Die Förderung des FÖJ erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung eines FÖJ im Freistaat Thüringen vom 12. September 2000 Nr. 43/2000).Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhalten die Träger zur Absicherung der Kosten der Absolventen des FÖJ für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und zu leistende Sozialversicherungsbeiträge einen teilnehmerbezogenen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 Euro aus dem Landeshaushalt, ergänzt durch 275 Euro aus dem ESF. Die Förderung aus Mitteln des Freistaats beträgt somit im FÖJ-Zyklus 2002/2003 für 132 Plätze insgesamt 230 683 Euro; unter Einbeziehung der ESF-Mittel werden insgesamt 673 200 Euro eingesetzt.

Die pädagogische Begleitung einschließlich der Seminare wird über eine teilnehmerbezogene monatliche Pauschale vom Bund getragen; sie beträgt 153 Euro. Hierbei ist der höhere Betreuungsaufwand durch die Vielzahl der kleinen dezentralen Einsatzstellen (jeweils nur ein junger Mensch pro Einsatzstelle) berücksichtigt.

Zu 5.: Die Förderung des FSJ und des FÖJ erfolgt auf Landesebene nach unterschiedlichen Fördermodalitäten und Richtlinien. Die Zuständigkeit für das FÖJ liegt im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU). Die Zuständigkeit für das FSJ liegt im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG). Bezüglich einer Unterstützung des FSJ entsprechend dem FÖJ aus Mitteln des ESF wird es weitere ressortübergreifende Abstimmungen zwischen dem TMSFG und dem TMWAI geben.

Zu 6.: Dem Wunsch und den Interessen der Jugendlichen entsprechend, sollte der Einsatzfelder für eines freiwilligen Jahres erweitert werden. Dieses fand auch bei der erfolgten Gesetzesnovelle Berücksichtigung.

Der Deutschen Sportjugend wurde im Rahmen einer dreijährigen Modellphase durch den Bund die Aufgabe übertragen, ein Freiwilliges Soziales Jahr im Sport zu etablieren. Von den bundesweit geplanten 100 Stellen sind bislang nur zirka 60 Stellen besetzt. Die Thüringer Sportjugend hat sich bereits intensiv mit der Problematik FSJ im Sport befasst, sich aufgrund der ungesicherten Finanzierung nach Auslaufen der Modellphase im August 2003 und dem durch die Sportvereine und Sportverbände als Einsatzplätze zu erbringenden hohen Eigenanteil jedoch bislang nicht an diesem Projekt beteiligt. Nach wie vor gibt es jedoch Bestrebungen der Thüringer Sportjugend, mit Beginn des FSJ-Zyklus 2003/2004 einige Einsatzplätze für eines FSJ im Sport mit der Schaffung von Einsatzplätzen für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ein FSJ statt Zivildienst leisten wollen, zu schaffen.

Nachdem bereits in Sachsen-Anhalt ein Pilotprojekt Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege (FJD) erfolgreich praktiziert wird - die Förderung erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Einsatzstellen sowie private Förderer - gibt es seitens der Stadt Mühlhausen gemeinsam mit der Stiftung Denkmalschutz und der Deutschen Nationalstiftung Weimar Bemühungen, ein FJD auch in Thüringen durch die Einrichtung einer Jugendbauhütte in Mühlhausen zu etablieren.

Voraussichtlich ab 2003 werden jährlich 25 Jugendliche ein FJD absolvieren können mit dem Ziel, zur Berufsorientierung in denkmalpflegerelevanten Berufen beizutragen.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist beabsichtigt, die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von jährlich bis zu 250 000 Euro anteilig durch Landesmittel in Höhe von 50 000 Euro aus Mitteln des Ressorts für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu unterstützen.

Im Bereich der archäologischen Denkmalpflege besteht in Zusammenarbeit mit der Robert Bosch Stiftung gegenwärtig für zwei junge Menschen die Möglichkeit, ein FJD abzuleisten.

Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege verfügt bis zum 1. Juli 2005 über fünf Stellen für Zivildienstleistende in der Denkmalpflege im Bereich FJD.

Bei einigen Trägern gibt es Bestrebungen, das FSJ auch auf das Ausland auszudehnen. Besonderes Interesse liegt hierbei auf dem osteuropäischen Raum, um den Anfragen der Jugendlichen gerecht werden zu können. Da jedoch die personellen und finanziellen Kapazitäten der Träger sehr begrenzt sind, werden die Jugendlichen vorerst an bereits etablierte Träger vermittelt.

Das Jugendaufbauwerk Berlin bietet als bundeszentraler Träger seit September 1999 im Rahmen eines Modellversuchs ein FSJ in Russland an. Einsatzfelder sind dabei Krankenhäuser, Kinderheime, die Betreuung von Straßenkindern sowie die Betreuung von älteren und bedürftigen Menschen in der häuslichen Umgebung. In den FSJ-Zyklen 2000/2001 und 2001/2002 haben jeweils drei Teilnehmerinnen aus Thüringen ein FSJ in Moskau absolviert.

Im laufenden FSJ-Zyklus 2002/2003 absolviert eine Teilnehmerin aus Thüringen ein FSJ in Moskau.

Hinsichtlich der Ausweitung des FÖJ auf das Ausland wird davon ausgegangen, dass in Thüringen weder der Bedarf noch die Bereitschaft eines Trägers besteht, Auslandseinsätze zu organisieren. Eventuell entstehende Bedarfe sollen durch Kooperation mit anderen Ländern abgesichert werden.

Zu 7.: Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist für den Bereich der Förderung des FSJ eine Ausweitung der zu fördernden Einsatzplätze auf andere Bereiche wie den Sport bzw. auch die Übernahme des FSJ/KB in die Regelförderung zu Lasten der bislang stehenden und geförderten Einsatzplätze nicht möglich. Die weitere Reduzierung der pro FSJ-Träger geförderten Einsatzplätze würde unweigerlich zum Wegfall von Einsatzplätzen, insbesondere bei kleinen Trägern, führen, die nicht in der Lage sind, die dann notwendigen höheren Eigenmittel zur Deckung der monatlich entstehenden Helferkosten aufzubringen. Dieses würde insbesondere Einrichtungen der Jugendarbeit, der Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit sowie Kindertagesstätten betreffen.

Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, wird das FSJ/KB bis der Modellphase unter anderem als Modellprojekt aus Mitteln der Jugendhilfe finanziert. Die Fortführung dieses Projekts, dessen Einsatzfelder insbesondere in Einrichtungen der Kulturarbeit, in Kultureinrichtungen und Jugendkulturprojekten liegen, kann nach Auslaufen der Modellphase nur erfolgen, wenn beginnend ab dem Zyklus 2004/2005 eine anteilige Finanzierung aus Mitteln des Ressorts für Wissenschaft, Forschung und Kunst erfolgt (analog gemäß der inhaltlichen Ausrichtung des FÖJ in der Zuständigkeit des TMLNU.

Zu 8.: Gemäß § 14 c des Zivildienstgesetzes besteht nunmehr auch für anerkannte Kriegsdienstverweigerer die Möglichkeit, statt ihrem Zivildienst ein FSJ oder FÖJ zu leisten. Die im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung befürchtete Benachteiligung junger Mädchen und Jungen gegenüber den anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die ein FSJ oder FÖJ leisten wollen, durch deren Bevorzugung beim Einsatz in den Einsatzstellen aufgrund einer Besserstellung in der Erstattung der Kosten durch das Bundesamt für Zivildienst ist bislang durch die Praxis noch nicht bestätigt. Gemäß § 14 c Abs. 5 des Zivildienstgesetzes erfolgt eine Erstattung ohnehin nur, wenn ein neuer Einsatzplatz geschaffen wurde.

Die Kostenerstattung durch das Bundesamt kann entsprechend der Verordnung über die Gewährung eines Zuschusses für die Kosten eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers vom 1. August 2002 maximal bis zu 421,50 Euro pro Monat betragen und erfasst dabei die Kosten für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge. Da anerkannte Kriegsdienstverweigerer gegenüber den normalen FSJ/FÖJ-Teilnehmern nicht besser gestellt werden dürfen, kann dieser Erstattungssatz des Bundesamts ohnehin nicht ausgelastet werden.

Bislang gibt es sehr von jungen anerkannten Kriegsdienstverweigerern, statt Zivildienst ein FSJ oder FÖJ zu leisten. Das Interesse der jungen Männer, ihren Zivildienst nach diesem Modell zu absolvieren, ist sehr gering.

Ein Grund hierfür könnte die geringere Bezahlung (sie erfolgt analog der Erstattungen für ein normales FSJ/FÖJ) gegenüber normalen Zivildienstleistenden sein. Des Weiteren müssen zwölf Monate geleistet werden gegenüber zehn Monaten normalen Zivildienst.

Dr. Pietzsch Minister.