Zivildienststellen

Laut Zeitungsberichten verhandeln die Träger der Zivildienststellen im sozialen Bereich seit Wochen mit der Bundesregierung um den Erhalt der für den sozialen Bereich dringend notwendigen Stellen. Durch die rot-grüne Bundesregierung sei geplant, die Träger statt bisher mit 25 Prozent künftig mit 50 Prozent an Zahlungen der Bezüge für die Zivildienstleistenden zu beteiligen. Hintergrund dessen sei die vorgesehene Kürzung der Mittel für das Bundesamt für Zivildienst um 91 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2003. Zugleich gäbe es Überlegungen von Teilen der Bundesregierung, mittelfristig die Wehrpflicht in Deutschland abzuschaffen. Damit wäre auch die Zukunft des Zivildienstes, in seiner jetzigen Form als Ersatzdienst zum Wehrdienst, ungewiss.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bei wie vielen Trägern von Zivildienststellen leisten wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer derzeit in Thüringen ihren Dienst und was sind die wesentlichen Einsatzbereiche?

2. In welchem Umfang erhielten die Träger der Zivildienststellen in Thüringen im Jahr 2002 Mittel durch das Bundesamt für Zivildienst zur Bezahlung der Zivildienstbezüge?

3. Gibt es zwischenzeitlich eine Finanzierungsregelung für das Jahr 2003? Falls ja, welche und wie beurteilt die Landesregierung diese Regelung?

4. Welche Auswirkungen kann die beschriebene Mittelkürzung auf die Arbeit der Träger haben? Welche sozialen Bereiche wären von einer Kürzung am stärksten betroffen und gibt es Träger die unter diesen Umständen die Zahl ihrer Zivildienststellen reduzieren müssen?

5. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich den Überlegungen zur mittelfristigen Abschaffung der Wehrpflicht und damit dem möglichen Wegfall des Zivildienstes in seiner jetzigen Form?

Das Thüringer Innenministerium hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Februar 2003 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Nach den des Bundesamts für den Zivildienst - mit Stichtag 15. Dezember 2002 - sind in Thüringen bei sieben Spitzenverbänden der Deutscher Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Caritasverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutsche Sportjugend) 2 106 Zivildienstplätze und bei sonstigen Zivildienststellen (ohne Spitzenverband) 1 832 Zivildienstplätze belegt. Die wesentlichen Einsatzbereiche sind die Pflege- und Betreuungsdienste, und Umweltschutz.

Zu 2.: Gemäß Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgt die Kostenerstattung an die Dienststellen entsprechend der Zivildienstplatzbelegung unabhängig von der Länderzugehörigkeit. Auf der Grundlage der Statistik der belegten Zivildienstplätze vom 15. Februar 2002 wurden für Thüringen folgende Zahlungen ermittelt: Kostenpauschale 8 940 441,40 Euro Entlassungsgeld 2 311 002,10 Euro Gesamtbetrag 11 252 443,50 Euro

Zu 3.: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 des Zivildienstgesetzes in der derzeit geltenden Fassung wird den Beschäftigungsstellen im Zivildienst der Aufwand für den Mobilitätszuschlag (heimatferne Ableistung des Zivildienstes) in voller Höhe und für die übrigen Geldbezüge (Sold, Verpflegung usw.) in Höhe von 70 Prozent erstattet. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags vom 31. Januar 2003; Bundesratsdrucksache 60/03) soll für den Zeitraum vom 1. März 2003 bis zum 31. Dezember 2003 die Erstattung in Höhe von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt werden.

Die Landesregierung fordert eine angemessene finanzielle Sicherung des Zivildienstes durch den Bund und lehnt Mittelkürzungen oder Stellenstreichungen im Zivildienst ab.

Es ist Aufgabe des Staates, die Besoldung der Zivildienstleistenden zu übernehmen, entsprechend der Besoldung von Soldatinnen und Soldaten. Daher hat Thüringen in der 785. Sitzung des Bundesrats am 14. Februar 2003 zum Ersten Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss aufzuheben, unterstützt.

Zu 4.: Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes wird zu einer Mehrbelastung der Träger der Zivildienstplätze durch Erhöhung ihres Eigenanteils an den monatlichen Kosten eines Zivildienstleistenden und zur Reduzierung von Zivildienstplätzen führen. In Folge dessen werden Tätigkeiten, die von Zivildienstleistenden - insbesondere in Einrichtungen im Sozial- und Jugendbereich - geleistet werden, nicht mehr in der notwendigen Qualität und Quantität erbracht werden können. Daraus ergibt sich eine Mehrbelastung der vorhandenen Fachkräfte.

Die aufgrund der Verkürzung der Dienstzeit, des Anspruchs auf Urlaubsgewährung der Zivildienstleistenden sowie der Kontingentierung der zugewiesenen Plätze ohnehin bereits vorhandenen Fehlbesetzungszeiten werden sich bei der vorgesehenen Mittelreduzierung weiter vergrößern.

Zu 5.: Die Landesregierung tritt weiterhin für den Erhalt der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes als Ersatzdienst ein.