Abschleppzentrale berechnete Vermittlungsgebühr

Sie beschränke sich nicht nur auf die erforderlichen Telefonate zur Auswahl des Unternehmens, sondern bestehe auch im Fortfall der Pflege des Datenbestandes, der Prüfung der Unternehmen auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen usw.

Die von der Abschleppzentrale berechnete Vermittlungsgebühr sei Teil der Gesamtkosten der Abschleppleistung und werde mit Kostenbescheid zurückgefordert bzw. als Auslagenvormerkung in Strafverfahren behandelt. Diese Aufwendungen würden daher dem Landeshaushalt wieder zugeführt.

Der Rechnungshof hat zur Kenntnis genommen, dass das Ministerium nunmehr wenigstens eine Ausschreibung von Abschleppleistungen in bestimmten Gebieten erwägt. Er bleibt aber bei seiner Auffassung, dass es notwendig ist, die fraglichen Leistungen für die Fälle, in denen das Land Auftraggeber ist, nicht nur in Ballungsräumen, sondern für alle Regionen auszuschreiben. Die Richtlinie über das Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen, nach der grundsätzlich die Abschleppzentrale mit dem Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen zu beauftragen ist, muss daher geändert und den Bestimmungen des § 55 LHO angepasst werden.

Wenn das Innenministerium anführt, die von der betreffenden Polizeidirektion ermittelten Preise für Abschleppleistungen lägen weit unter den in allen anderen Polizeidirektionen anfallenden Durchschnittswerten, so spricht gerade dies für die Verfahrensweise dieser Polizeidirektion. Diese hatte aufgrund einer Marktanalyse die preisgünstigsten Anbieter ermittelt. Die Wirtschaftlichkeit dieses Vorgehens wird auch dadurch bestätigt, dass die Polizeidirektion durch die zeitweise Nichtbeachtung der einschlägigen Richtlinie im Jahr 1998 erhebliche Ausgaben einsparen konnte. Der in diesem Zusammenhang erhobene Einwand des Ministeriums, die Einsparung sei vor dem Hintergrund eines Rückgangs der Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr zu sehen, ist nur teilweise stichhaltig. Im Jahr 1997 sind von der genannten Polizeidirektion für 233 erteilte Abschleppaufträge insgesamt 65.905,97 DM aufgewendet worden, somit je Fall im Durchschnitt 282,86 DM. Die im Jahr 1998 angefallenen 154 Aufträge haben Kosten von 20.237,46 DM verursacht, je Auftrag also im Durchschnitt 131,41 DM. Damit steht fest, dass die vom Rechnungshof angeführte Einsparung von mehr als 45 TDM nicht nur mit dem Sinken der Fallzahlen begründet werden kann. Vielmehr beruht sie auch darauf, dass die von der Polizeidirektion ermittelten Preise für Abschleppleistungen weit unter denen der Abschleppzentrale lagen, was im Übrigen auch vom Innenministerium eingeräumt worden ist. Für den Rechnungshof ist es daher unverständlich, dass aufgrund dieser Erfahrungen nicht längst eine Ausschreibung der fraglichen Leistungen durchgeführt worden ist.

Die vom Ministerium angeführten Entlastungseffekte (Fortfall der Pflege des Datenbestandes, Prüfung der Unternehmen auf Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen) wiegen bei weitem nicht die aufgezeigten Wirtschaftlichkeitsnachteile auf. Zudem werden sie nach Auffassung des Rechnungshofs durch Mängel des Verfahrens zumindest teilweise aufgehoben. So entstehen bei Einschaltung der Zwischenstation Abschleppzentrale oftmals Verzögerungen, und zwar insbesondere dann, wenn das beauftragte Abschleppunternehmen ortsunkundig ist und den Abschlepport erst mit erheblicher Verspätung erreicht. In dieser Zeit stehen die Polizeibeamten und das Einsatzfahrzeug für andere Aufgaben nicht zur Verfügung.

Im Übrigen trifft es zwar zu, dass die von der Abschleppzentrale erhobene Vermittlungsgebühr den Landeshaushalt letztlich nicht in jedem Fall belastet, weil sie weiter berechnet werden kann. Dies entbindet die Verwaltung aber nicht von der Verpflichtung, das jeweils kostengünstigste Verfahren anzuwenden.

Nach allem erwartet der Rechnungshof, dass nunmehr unverzüglich eine umfassende Ausschreibung der fraglichen Abschleppleistungen durchgeführt wird.

Auslastung und Wirtschaftlichkeit der Studienseminare für das Lehramt an Regelschulen (Kapitel 04 20)

Das Land unterhält gegenwärtig an fünf Standorten Staatliche Studienseminare für das Lehramt an Regelschulen. Die Anzahl der Lehramtsanwärter an allen Studienseminaren ist von insgesamt 305 Anwärtern im Jahre 1991 auf 44 Anwärter im Jahre 1999 gesunken. Als Folge sind die durchschnittlichen Gesamtausgaben je Anwärter von rund 5.400 DM im Jahre 1992 auf rund 105. DM im Jahre 1998 gestiegen. Die weitere Aufrechterhaltung aller Standorte ist daher sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit als auch angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes nicht vertretbar. Eine Konzentration der fraglichen Studienseminare auf einen, maximal zwei Standorte ist daher angezeigt. Bei Schließung eines Studienseminars könnten jährlich Haushaltsmittel von etwa 627 TDM eingespart werden.

Das Land unterhält gegenwärtig an fünf Standorten Staatliche Studienseminare für das Lehramt an Regelschulen; ein ursprünglich sechstes Seminar ist im Jahr 1997 geschlossen worden. An den Studienseminaren wird in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst die pädagogisch-praktische Ausbildung der Lehramtsanwärter durchgeführt. Angesichts der rückläufigen Entwicklung der Anwärterzahlen hat der Rechnungshof im Jahre 1999 geprüft, ob die Ausbildung an fünf Standorten noch zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Hierbei hat er festgestellt, dass die Anzahl der Anwärter von insgesamt 305 im Ausbildungsjahr 1991 auf 44 im Ausbildungsjahr 1999 gesunken ist.

Die durchschnittliche Anzahl von Anwärtern je Studienseminar, die im Jahre 1991 noch 50,8 betragen hatte, ist dadurch im Jahr 1999 auf 8,8 gesunken. So waren im Jahre 1999 beim Studienseminar Nordhausen noch 5 und beim Studienseminar Meiningen nur noch 3 Anwärter zu betreuen.

Infolge des starken Rückgangs der Anwärterzahl sank der durchschnittliche monatliche Nutzungsgrad der von den Studienseminaren vorgehaltenen Seminarräume bis zum Jahre 1999 ­ mit Ausnahme des Studienseminars Erfurt ­ auf weniger als 50 v. H. Hinsichtlich des Betreuungsverhältnisses (Anzahl der zu betreuenden Anwärter je Bediensteten der Studienseminare) wurde festgestellt, dass im Ausbildungsjahrgang 1991/1992 im Durchschnitt ein Bediensteter rund fünf Anwärter, im Ausbildungsjahrgang 1999/2000 dagegen weniger als einen Anwärter betreute. Als weitere Folge sind die durchschnittlichen Personalausgaben je Anwärter (1992: rund 4.100 DM; 1998: rund 100. DM), die durchschnittlichen sächlichen Verwaltungsausgaben je Anwärter (1992: rund 1.300 DM; 1998: rund 5.360 DM) und die durchschnittlichen Gesamtausgaben je Anwärter entsprechend stark gestiegen (1992: rund 5,4 TDM; 1998: rund 105,4 TDM). Beim Studienseminar Meiningen betrugen die durchschnittlichen Gesamtausgaben je Anwärter im Jahre 1998 rund 396.000 DM, in Nordhausen rund 143. DM und in Pößneck rund 117.000 DM.

Der Rechnungshof hat dem Thüringer Kultusministerium mitgeteilt, es sei sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit als auch im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage nicht vertretbar, weiterhin an fünf Standorten entsprechende Ausbildungsstätten zu unterhalten. Er empfehle daher, unverzüglich die Möglichkeit einer Konzentration der zurzeit vorhandenen fünf Studienseminare auf einen bis maximal zwei Standort(e) zu prüfen. Bei der Entscheidung über den bzw. die zu erhaltenden Standort(e) solle zur Erzielung von Synergie- und damit weiteren Kosteneinsparungseffekten auch die Zusammenlegung mit anderen Studienseminaren (z. B. für Grundschulen, Gymnasien etc.) erwogen werden.

Weiter hat der Rechnungshof mitgeteilt, bereits die Schließung eines Studienseminars würde zu dauerhaften Einsparungen von durchschnittlich mindestens 747.000 DM jährlich führen. Durch die Schließung eines oder mehrerer Studienseminare könne somit ein wirksamer Beitrag zur Entlastung des Landeshaushalts geleistet werden.

Das Ministerium hat darauf hingewiesen, es habe ­ als sich das Missverhältnis zwischen der Anzahl der Ausbilder und der Tz. 93

Die Darstellung der Situation an den Studienseminaren für das Lehramt an Regelschulen entspricht dem Sachstand und spiegelt die Untersuchungen des Kultusministeriums in dieser Angelegenheit in vollem Umfang wider.

Zu Tz. 94

Seit 1998 befasste sich eine Arbeitsgruppe des Kultusministeriums mit den Fragen der Weiterentwicklung der Staatlichen Studienseminare in Thüringen. Parallel dazu wurden Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland durch eine von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) eingesetzten Kommission erarbeitet. Ausgehend von inhaltlichen Problemen beschäftigte sich die Arbeitsgruppe mit Maßnahmen zur Umstrukturierung und Konzentration der Standorte der Studienseminare.

Die Umsetzung des dem Kultusministerium seit dem 31. Januar 2000 vorliegenden Berichts des Thüringer Rechnungshofes durch die Schließung von Seminaren wäre zum damaligen Zeitpunkt für die kurz vor dem Abschluss stehende Tätigkeit der eigenen Arbeitsgruppe nicht förderlich gewesen.

Zu Tz. 95

Die von der Arbeitsgruppe des Kultusministeriums erstellten Konzepte zur Lösung des Problems wurden mit unterschiedlichen Interessen denden Lehramtsanwärter abzuzeichnen begann ­ zunächst mit Hilfe der Dienst- und Konferenzordnung, die die Anzahl der Stunden für den Unterrichtseinsatz der Fachleiter an die Anzahl der Anwärter kopple, sowie mit anderen personalwirtschaftlichen Maßnahmen Ausbildungspersonal eingespart bzw. wieder in den normalen Schuldienst überführt. Ferner seien durch die Schließung eines Studienseminars im Jahr 1997 mehrere Stellen eingespart worden.

Im Jahre 1998 sei zudem eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Lösung des Problems eingerichtet worden. Sie habe inzwischen ein neues Konzept erarbeitet und zwei weiterführende Modelle vorgelegt, mit denen Kosteneinsparungen sozialverträglich und ohne Einbußen bei der Qualität der Ausbildung erreicht werden sollen. Das eine Modell sehe die Lösung in einer Konzentration: An voraussichtlich insgesamt nur noch drei Studienseminaren sollen Lehrer für alle Schularten ausgebildet werden; für das Lehramt an Regelschulen sehe das Modell nur noch zwei Standorte vor. Durch entsprechende Kombination solle die Kooperation zwischen den Studienseminaren der einzelnen Schularten entscheidend verbessert werden. Das andere Modell lasse sich als ein dezentrales, integratives beschreiben. Es sehe eine Integration der Staatlichen Studienseminare in die Schulämter vor und sichere dabei gleichzeitig die Integration der Lehrerausbildung in der Region in allen Phasen. Dieses Modell hebe das Missverhältnis der Anzahl von Ausbildern und auszubildenden Lehramtsanwärtern, das erfahrungsgemäß wellenartig die Schularten zu verschiedenen Zeitpunkten erreiche, weitestgehend auf.

Bei diesem Modell werde davon ausgegangen, dass die sächlichen Aufwendungen künftig auf alle Anwärter aller Schularten zu gleichen Teilen umgelegt werden könnten. Beide Modelle seien einer kurzfristigen Schließung von Seminaren vorzuziehen. Eine Entscheidung für eines der beiden Modelle sei noch nicht getroffen, die Abwägungsprozesse hierzu seien noch im Gange. Es sei aber sicher gestellt, dass den Feststellungen und Anregungen des Rechnungshofs Rechnung getragen werde.

Im Übrigen hat das Ministerium ausgeführt, die vom Rechnungshof aufgezeigte Kosteneinsparung bei der Schließung eines Studienseminars sei um mindestens 120.000 DM nach unten zu korrigieren. Bei einem Wegfall der Fachleiterstellen könnten nicht ­ wie vom Rechnungshof errechnet ­ 69,2 v. H., sondern nur 50 v. H. der Ausgaben je Stelle eingespart werden. Die geringere Einsparung ergebe sich daraus, dass Fachleiter derzeit 13 Unterrichtsstunden erteilten, während der Rechnungshof seinen Berechnungen nur 8 Unterrichtsstunden zu Grunde gelegt habe. vertretern und Gruppen von Betroffenen diskutiert. Diese breite Diskussion war für den Entscheidungsfindungsprozess im Kultusministerium sehr hilfreich. Hiernach ist die Entscheidung für eine Umstrukturierung und Konzentration der Standorte der Staatlichen Studienseminare nach dem sogenannten Konzentrationsmodell getroffen worden.

Anstelle der bisherigen vierzehn schulartbezogenen Staatlichen Studienseminare an zehn Standorten werden drei Staatliche (Gesamt-) Studienseminare für Lehrerausbildung gebildet, die grundsätzlich für jeweils mehrere der in § 35 Thüringer Schulgesetz festgelegten Lehrämter schulartbezogen Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst ausbilden. Dazu gliedert sich das jeweilige Staatliche (Gesamt-) Studienseminar für Lehrerausbildung in schulartbezogene (Einzel-) Studienseminare für das jeweilige Lehramt, die organisatorisch Bestandteil des Staatlichen (Gesamt-)Studienseminars sind. Der Leiter des Staatlichen (Gesamt-)Studienseminars ist gleichzeitig Leiter eines (Einzel-) Studienseminars für ein schulartbezogenes Lehramt. Stellvertreter des Leiters des Staatlichen (Gesamt-) Studienseminars ist ein Leiter eines (Einzel-)Studienseminars für ein Lehramt.

Derzeit wird an jeweils einem einzigen Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen und einem einzigen Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen die schulartbezogene Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das entsprechende Lehramt durchgeführt. Daran soll festgehalten und es soll für die schulartbezogene Ausbildung im Vorbereitungsdienst der Lehramtsanwärter für das Lehramt an berufsbildenden Schulen und für das Lehramt an Förderschulen lediglich an einem Staatlichen (Gesamt-) Studienseminar für Lehrerausbildung ein (Einzel-)Studienseminar eingerichtet werden.

Um den Einfluss der Lehrerausbildung auf die Schulentwicklung trotz der Konzentration auf wenige Studienseminare möglichst auf das gesamte Land auszudehnen, werden den jeweiligen (Gesamt-) Studienseminaren für Lehrerausbildung flächendeckend Zuständigkeitsbezirke zugeordnet. Zur Verwirklichung dieser organisatorischen Umstrukturierung wurde der Entwurf einer Anordnung über den Sitz der Staatlichen (Gesamt-)Studienseminare für Lehrerausbildung und Thüringer Verordnung über deren Zuständigkeiten erarbeitet.

Bedienstete eines derzeit bestehenden Staatlichen Studienseminars sind jeweils ein Seminarleiter, ein stellvertretender Seminarleiter, mehrere Fachleiter, die dem Studienseminar zugewiesenen Lehramtsanwärter sowie eine Verwaltungsangestellte und ein Hausmeister (Meiningen).

Als Bedienstete des zukünftigen Staatlichen (Gesamt-) Studienseminars für Lehrerausbildung sind die Seminarleiter und stellvertretenden Seminarleiter der schulartbezogenen (Einzel-) Studienseminare sowie für jedes (Gesamt-) und (Einzel-) Studienseminar und jedes (Einzel-)Studienseminar eine Stelle für Verwaltungsangestellte vorgesehen. Für diejenigen (Einzel-)Studienseminare, deren Leiter gleichzeitig Leiter des Staatlichen (Gesamt-)Studienseminars für Lehrerausbildung ist, kann gegebenenfalls ein weiterer Stellvertreter vorgesehen werden.

Die Ausbildung am Staatlichen (Gesamt-)Studienseminar für Lehrerausbildung unterliegt der unmittelbaren Fachaufsicht durch das Kultusministerium. Die am Staatlichen (Gesamt-) Studienseminar für Lehrerausbildung beschäftigten Bediensteten unterliegen der unmittelbaren Dienstaufsicht durch das Kultusministerium. Die dazu erforderlichen gesetzlichen Änderungen enthält der Entwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht, des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und des Thüringer Schulgesetzes.

Um die Schulnähe der Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst zu stärken, wird neue Dienststelle der Fachleiter und Lehramtsanwärter die Ausbildungsschule sein, an der sie tätig sind, so dass sie nicht mehr Bedienstete eines Studienseminars sind. Anstelle der unmittelbaren Dienstaufsicht des Kultusministeriums wird deshalb zukünftig über diese Bediensteten die unmittelbare Dienstaufsicht durch das jeweilige Staatliche Schulamt ausgeübt, zu dessen räumlichem Zuständigkeitsbereich die jeweilige Ausbildungsschule gehört.