Schulwegsicherheit in Hessen

Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt:

Frage 1. Wie hoch ist die Zahl der Schulwegeunfälle in den letzten drei Jahren in Hessen?

Nach Angabe der Unfallkasse Hessen entwickelte sich die Zahl der Wegeunfälle an allgemein bildenden Schulen, soweit diese der Unfallkasse gemeldet wurden, wie folgt:

Für das Jahr 1997 fehlen die Wegeunfälle von Schulen, die sich in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main befinden, da diese zurzeit aus datenverarbeitungstechnischen Gründen nicht zu ermitteln waren. In den beiden Folgejahren waren es in diesem Bereich zwischen 200 und 500

Wegeunfälle.

Frage 2. Gibt es in Hessen Ausbildungsprogramme für Schulbusfahrer?

Die Schülerbeförderung ist nach § 161 Hessisches Schulgesetz Aufgabe der Schulträger. Schulungen der Schulbusfahrer fallen daher auch in deren Verantwortungsbereich. Schülerbeförderung wird überwiegend im öffentlichen Linienverkehr und nicht im angemieteten Schulbus abgewickelt. Im Interesse der Sicherheit des Schülerverkehrs haben die Verkehrsminister der Länder einen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, aufgestellt, der in seiner Fassung vom 30. April 1992 vom Bund im Verkehrsblatt Seite 290 veröffentlicht worden ist. Anlage des Anforderungskatalogs ist ein Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern. Das Merkblatt ist dieser Antwort als Anlage beigefügt.

Frage 3. Werden in Hessen uniformierte Polizeibeamte eingesetzt, um durch ihre Präsenz an neuralgischen Punkten die Verkehrsteilnehmer zu einem rücksichtsvolleren Verhalten gegenüber Schulkindern zu bewegen?

Ja. Insbesondere zu Beginn eines neuen Schuljahres, aber auch nach den Ferien werden uniformierte Polizeibeamte an besonders gefahrenträchtigen Stellen eingesetzt, um sowohl die Kinder als auch erwachsene Verkehrsteilnehmer auf verkehrsgerechtes Verhalten hinzuweisen.

Weitere Verkehrsüberwachungsmaßnahmen führen die Dienststellen anlassbezogen durch, so beispielsweise Geschwindigkeitskontrollen in der Nähe von Schulen oder die Überwachung der Gurtanlegepflicht, der Pflicht zur Eingegangen am 21. Juni 2000 · Ausgegeben am 4. Juli 2000

Benutzung von Kinderrückhaltesystemen, des ruhenden Verkehrs und der Verhaltensvorschriften an gekennzeichneten Bushaltestellen.

Schulwegesicherheit war das Schwerpunktthema des Landesaktionstages am 4. September 1998. Eine Wiederholung ist in diesem Jahr zu Beginn des neuen Schuljahres vorgesehen.

Frage 4. Hat die Landesregierung Maßnahmen geplant, um die Präsenz von uniformierten Polizeibeamten an verkehrsneuralgischen Punkten in der Nähe von Schulen zu verstärken; ist geplant, freiwillige Polizeihelfer im Dienst der Verkehrsüberwachung in der Nähe hessischer Schulen einzusetzen?

Sieht man von landesweit aufeinander abgestimmten Maßnahmen wie dem erwähnten Landesaktionstag ab, gibt es keine Vorgaben der Landesregierung. Es liegt in der Zuständigkeit und der Verantwortung der Polizeibehörden, die jeweils aktuelle Lage und die sich daraus ergebenden polizeilichen Brennpunkte zu erkennen sowie die notwendigen Maßnahmen zu priorisieren und durchzuführen.

Lagebeurteilung und Prioritätensetzung sind maßgebend für den Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes. Die Unterstützung der Polizeibehörden bei der Überwachung des Straßenverkehrs ist im Gesetzentwurf der Landesregierung zum Freiwilligen Polizeidienst ausdrücklich vorgesehen, sodass die Mitwirkung bei der Schulwegsicherung durchaus denkbar ist.

Frage 5. Gibt es in Hessen eine Zusammenarbeit von Polizei und Schulverantwortlichen, die Maßnahmen erarbeiten, das Umfeld der Schule im Einzelfall sicherer zu gestalten?

Ja. In vielen Fällen werden die Polizeibehörden (in der Regel Beamte der Verkehrserziehung) von den Schulverwaltungen bei der Erstellung der Schulwegepläne eingebunden. Auf Wunsch der Schulverwaltung oder des Elternbeirates nehmen Polizeibeamte an Elternversammlungen teil. Besonders zu erwähnen ist hierbei auch das Engagement der Polizei im Rahmen der Jugendverkehrsschulen sowie bei der Ausbildung von Schüler- und Erwachsenenlotsen.

Frage 6. Welche anderen konkreten Bemühungen hat die Landesregierung vorgesehen, um die Verkehrssicherheit an den hessischen Schulen für das neue Schuljahr zu verbessern?

Die Landesregierung ist bestrebt, die erläuterten Präventionsmaßnahmen fortzusetzen und zu verbessern.