Für die kreditbasierte Wirtschaftsförderung gilt im Wesentlichen das Hausbankenprinzip

Innerhalb der Risikokategorie der Adressenausfallrisiken sind für die TAB die Kreditrisiken von Bedeutung. Hierbei ist das Adressenausfallrisiko definiert als die Verlustwahrscheinlichkeit, die daraus resultiert, dass ein Kunde, ein Kontrahent oder ein Emittent von Wertpapieren seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der TAB zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommt. Potentielle Adressenausfallrisiken im Bereich der Wertpapiere sind bei der TAB von untergeordneter Bedeutung, da aufgrund eines entsprechenden Grundsatzbeschlusses lediglich Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten bzw. Hypothekenbanken erworben werden dürfen. Das Länderrisiko ist ausgeschlossen, da das Darlehens- und Handelsgeschäft gemäß Satzung bzw. interner Organisationsanweisung auf den innerdeutschen Markt begrenzt ist. Das Anteilseignerrisiko beschränkt sich auf Beteiligungen an der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen (MBG), der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) und Venture Capital Thüringen Verwaltungs (VCT) in Höhe von insgesamt rund 2.000 TEUR. Negative Auswirkungen des Beteiligungsgeschäfts auf die Ertragslage durch Wertberichtigungen sind derzeit nicht zu erwarten.

Für die kreditbasierte Wirtschaftsförderung gilt im Wesentlichen das Hausbankenprinzip. Das bedeutet, dass Kredite in vollständiger oder teilweiser Primärhaftung der Hausbanken bzw. deren Zentralinstitute an die Kunden weitergeleitet werden.

Zur Einschätzung der Bonität der Hausbanken im Weiterleitungsgeschäft und im Handelsgeschäft werden die Jahresabschlussberichte der Banken durch das Zentrale Kreditsekretariat angefordert und ausgewertet. Dabei wird ein rechnerisches Gesamtlimit als theoretische Risikoobergrenze ermittelt. Auf dieser Grundlage legt der Vorstand die tatsächlich benötigten adressenbezogenen Einzellimite für das Weiterleitungs- und für das Handelsgeschäft fest. Dies geschieht mindestens einmal jährlich bzw. im Zusammenhang mit der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung. Die Auslastung der Weiterleitungskredit- und Handelslimite wird täglich überwacht und monatlich an den Vorstand berichtet. Die Bank schätzt das Adressenausfallrisiko der Hausbanken und Kontrahenten, mit denen sie in Verbindung steht, als gering ein.

Haftungsfreigestellte Anteile im Weiterleitungsgeschäft und (Ausfall-)Bürgschaften sind durch die Haftungsfondsbelegung bzw. durch (Rück-)Bürgschaften und Garantien des Landes Thüringen fast vollständig besichert. Mit Einführung des werden im Weiterleitungskreditgeschäft keine neuen Eigenrisiken mehr eingegangen, da Haftungsfreistellungen im Namen und im Auftrag der gewährt werden.

Das Eigenrisiko im Bürgschafts-Neugeschäft ist auf 0,6 Mio. EUR für 2002 limitiert worden.

Dieses Limit wurde in Höhe von 223 TEUR ausgeschöpft. Direktdarlehen im Eigenobligo der TAB wurden 2002 nicht ausgereicht.

Des Weiteren bestehen Eigenrisiken für die TAB im MBG-Refinanzierungsgeschäft per 31.12.2002 in Höhe von insgesamt 3.759 TEUR bei einem Gesamtkreditvolumen von rund 247 Mio. EUR. Diese Risiken verteilen sich auf 4 Adressen. Aufgrund deren Bonität und Gesellschafterkreis wird das Ausfallrisiko als vertretbar eingeschätzt; eine Risikovorsorge ist nicht vorgesehen. Für das Eingehen neuer Risiken im MBG-Refinanzierungsgeschäft 2002 besteht eine Obergrenze in Höhe von 1.800 TEUR, die per 31.12.2002 mit rund 1.338 TEUR ausgeschöpft war.

Für die Beurteilung von Kreditrisiken der Wirtschaftsförderung wird ein zweigeteiltes Beurteilungssystem (ERF -TAB, ERF-Land) angewandt. Grundlage dieses internen Ratings ist die DV-gestützte EBIL-Auswertung der Jahresabschlüsse, ergänzt um weitere Informationen (z. B. BWA, Planzahlen, Besuchsberichte, Brancheninformationen). Zukunftsorientierte Daten, die eine Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit zulassen, fließen verstärkt ein. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Engagements aufgrund der Besicherung nicht unter § 18 KWG fallen, die TAB gegenüber ihren Treu- und Auftraggebern jedoch rechenschaftspflichtig ist, wird in der Wirtschaftsförderung für diese Engagements der ERFLand ermittelt.

Die zentrale Auswertung der Ratingergebnisse, die eine Steuerung der Adressenausfallrisiken (TAB und Land) zulässt, ist Gegenstand eines Projektes, das 2003 fortgeführt wird. Derzeit prüft die Bank, ob es sinnvoll ist, ein vom Deutschen Sparkassenund Giroverband (DSGV) entwickeltes Ratingverfahren einzuführen und der Auswertung zugrunde zu legen.

In der Wohnungsbauförderung besteht aufgrund der global modifizierten Ausfallbürgschaften kein Adressenausfallrisiko. Das von der Wohnungsbauförderung angewandte System zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit besteht unverändert.

Erkennbare Risiken, die nach Abdeckung durch Kreditaufträge, Haftungsfonds, Bürgschaften, Rückbürgschaften und Garantien verbleiben, werden durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen (EWB) und Rückstellungen abgedeckt. Die Differenz aus Zugang und Auflösung von EWB und Rückstellungen aus dem Kreditgeschäft in 2002 ergibt eine Netto-Auflösung in Höhe von rund 966 TEUR, nachdem EWB in Höhe von knapp 4 Mio. EUR verbraucht wurden. Ferner stehen Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 11,3 Mio. EUR zur Verfügung.

Zinsänderungsrisiko

In der Risikokategorie der Marktrisiken berücksichtigt die TAB nur das Zinsänderungsrisiko.

Das Marktrisiko ist definiert als die Wahrscheinlichkeit für einen Verlust der TAB innerhalb der Aktiva, der Passiva oder der außerbilanziellen Positionen, der aus unerwarteten, nachteiligen Veränderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder Aktienkurse resultiert.

Währungsrisiken entstehen der TAB nicht, da ausschließlich Geschäfte in Euro getätigt werden. Gemäß den Organisatorischen Rahmenbedingungen für das Betreiben von Handelsgeschäften sind Aktiengeschäfte sowie Geschäfte an Rohstoffmärkten ausgeschlossen. Da die TAB ein Nichthandelsbuch-Institut gem. § 2 Abs. 11 KWG ist, beschränkt sich das Zinsänderungsrisiko im Handelsbereich auf das Geschäft in festverzinslichen Wertpapieren und Termingeldern, das nur der Anlage eigener Mittel oder als Zwischenanlage von Fördermitteln dient.

Den Handelsaktivitäten entsprechend ist ein angemessenes Risikocontrolling implementiert worden. Das Zinsänderungsrisiko der Wertpapieranlagen wird täglich mittels der Modified Duration quantifiziert. Das ermittelte potentielle Abschreibungsrisiko wird gegen eine vierteljährlich aktualisierte Verlustobergrenze gestellt. Das Zinsänderungsrisiko der Termingeldanlagen wird durch die Varianz dargestellt. Die TAB überwacht die Entwicklung der Zinsspanne monatlich durch die Erstellung einer Zinsertragsbilanz. Zur Analyse und Bewertung des Zinsänderungsrisikos im Festzinsbereich erstellt sie monatlich eine Zinsbindungsbilanz.

Aufgrund von Passivüberhängen (186 Mio. EUR zum 31.12.2002) ist die Bank mit einem Wiederanlagerisiko konfrontiert. Sinkende Zinsen würden sich negativ auf die Ertragslage auswirken. Dieses Risiko wird durch Zinsbindungsbilanzen überwacht, die dem Vorstand im Rahmen der Monatsberichterstattung zur Verfügung gestellt werden.

Das Management des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene wird im Jahr 2003 im Rahmen eines Projekts auf Basis der Gesamtbankzahlungsströme und eines Value at realisiert.

Die Bank hat die Ermittlung und Überwachung der Verlustobergrenze im Berichtsjahr überarbeitet. Im Rahmen der monatlichen Überwachung der Verlustobergrenze werden die Auswirkungen der Marktpreis- und Zinsänderungsrisiken auf die Vermögens- und Ertragslage kenntlich gemacht und damit die Risikotragfähigkeit der Bank dargestellt.