Am 17 April 2003 hat der WAZOR die wasserwirtschaftlichen Anlagen an die Gemeinde Herschdorf

April 2003 hat folgenden Wortlaut:

Das Verwaltungsgericht (VG) Gera hat durch Urteil vom 6. März 2003 festgestellt, dass die Gemeinde Herschdorf (Ilm-Kreis) zu keinem Zeitpunkt Mitglied des Wasser- und Abwasserzweckverbands Oberes Rinnetal (WAZOR) war.

Am 17. April 2003 hat der WAZOR die wasserwirtschaftlichen Anlagen an die Gemeinde Herschdorf übergeben.

Seit diesem Zeitpunkt nimmt die Gemeinde, die Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft ist, die Aufgaben der Wasserver- und Abwasserbeseitigung eigenständig wahr.

Die Trinkwasserversorgung erfolgt dabei aus eigenen Quellen. Die abwassertechnische Einrichtung ist noch nicht hergestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ab welchem Zeitpunkt ist die Gemeinde Herschdorf nicht mehr Mitglied des WAZOR, und welche rechtlichen Folgen treten dadurch ein?

2. Ist aus dem Urteil des VG Gera abzuleiten, dass Herschdorf in Anwendung von § 41 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit aus dem WAZOR ausgeschieden ist und wie wird diese Auffassung begründet?

3. In welcher Art und Weise erfolgt die Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Herschdorf und dem WAZOR in Anlehnung an die Bestimmungen des § 41 Abs. 5 Satz 2 4. Welche Investitionen in wasserwirtschaftliche Anlagen in welcher Höhe hat der WAZOR in der Gemeinde Herschdorf seit 1. Januar 1993 getätigt, und welche Verbindlichkeiten werden daraus resultierend vom WAZOR an die Gemeinde Herschdorf übertragen?

5. der beim WAZOR durch die Nichterhebung kostendeckender Gebühren entstandenen Verluste muss die Gemeinde Herschdorf übernehmen?

6. Inwieweit und in welcher Größenordnung muss der WAZOR der Gemeinde Herschdorf Kosten für die seit 1993 erfolgte Inanspruchnahme der Trinkwassereinrichtung (Quellen) erstatten?

7. Wie bewertet die Landesregierung die in der Gemeinde vorhandenen Trinkwasseranlagen in Bezug auf die Sicherung der Versorgungssicherheit?

11. Juni 2003

8. Welcher Investitionsaufwand ist erforderlich, um die Trinkwasseranlagen der Gemeinde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben herzustellen, und wie sind diese Kosten im Vergleich zu den ursprünglich vom WAZOR geplanten Investitionen zu bewerten?

9. Wie bewertet die Landesregierung die in der Gemeinde vorhandenen Abwasseranlagen in Bezug auf die Sicherung der Entsorgungssicherheit?

10.Welcher Investitionsaufwand ist erforderlich, um die Abwasseranlagen in der Gemeinde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben herzustellen, und wie sind diese Kosten im Vergleich zu den ursprünglich vom WAZOR geplanten Investitionen zu bewerten?

11. Inwieweit sind die gesetzlichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung auf die Gemeinde anzuwenden, welche Entscheidungskriterien werden dabei zu Grunde gelegt und wie soll hier die konkrete Umsetzung erfolgen?

12.Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben der Gemeinde, die Wasserver- und Abwasserentsorgung in Form eines Regiebetriebs wahrzunehmen?

Das Thüringer Innenministerium hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Juni 2003 wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2.: Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 6. März 2003 (Az.: 2 K 1927/00 GE) ist rechtskräftig. Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde Herschdorf zu keinem Zeitpunkt Mitglied des Wasser- und Abwasserzweckverbands Oberes Rinnetal geworden ist, weil es an einem wirksamen Beitritt fehlte.

Zu 3.: Die Einzelheiten einer Auseinandersetzung sollen durch eine Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des WAZOR und der Gemeinde Herschdorf besteht, festgelegt werden. Die zitierte Vorschrift ist allerdings nicht einschlägig, da Herschdorf nicht aus dem Zweckverband ausscheidet, sondern nicht Mitglied des Verbands geworden ist.

Zu 4. bis 6.:

Das Ergebnis einer Auseinandersetzung bleibt abzuwarten. Auf die Beantwortung zu Frage 3 wird verwiesen.

Zu 7.: Bei isolierter dauerhafter Versorgung der Gemeinde Herschdorf mit den Ortsteilen Herschdorf, Willmersdorf und Allersdorf ausschließlich aus den in der Gemeinde verfügbaren Wasserdargeboten sind in trockenen Jahren Einschränkungen der Versorgung hinsichtlich verfügbarer Wassermengen nicht auszuschließen.

Darüber hinaus bestehen bei der Versorgung der Ortsteile Herschdorf und Allersdorf Qualitätsprobleme. Bezüglich der Parameter Eisen, Mangan und wurden bislang die Vorgaben der Trinkwasserverordnung zeitweise nicht eingehalten. Für beide Ortsteile liegen deshalb befristete Duldungsbescheide der zuständigen Gesundheitsbehörde vor.

Resultierend aus dieser qualitativen und quantitativen Situation wurde und wird von den zuständigen Wasserbehörden ein Anschluss an die Gruppenwasserversorgung (GWV) Königsee bei teilweiser Weiternutzung der in der Gemeinde Herschdorf bestehenden Wassergewinnungsanlagen befürwortet.

Zu 8.: Wenn kein Anschluss der Ortsteile Herschdorf und Allersdorf an die GWV Königsee erfolgt, ist die Errichtung einer separaten Aufbereitungsanlage erforderlich. Die in trockenen Jahren nicht auszuschließenden Mengenprobleme würden jedoch fortbestehen. Entsprechend dem Variantenvergleich und der Kostenberechnung der Genehmigungsplanung kann davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Eigenversorgung aller Ortsteile der Gemeinde Herschdorf einschließlich der zur Erfüllung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung notwendigen Folgemaßnahmen (vergleiche Beantwortung Frage 7) rund 430 000 Euro betragen würden. Im Falle des Anschlusses an die GWV Königsee würden Kosten in Höhe von rund 320 000 Euro entstehen.

Anders seitens der Gemeinde Herschdorf können von den zuständigen Wasserbehörden nicht bestätigt werden, zumal die Gemeinde keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt hat. Das heißt, dass auch unter den Bedingungen der rechtlich dauerhaft nicht zu verantwortenden Eigenständigkeit der Gemeinde Herschdorf als Aufgabenträger der Wasserversorgung (vgl. § 2 Abs. 3 die technische Verbundlösung mit der GWV Königsee zur dauerhaften sicheren Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben zu bevorzugen ist. Darüber hinaus würde dieser Verbund vergleichbare Wasserversorgungsprobleme in den benachbarten, vom WAZOR versorgten Ortslagen Dröbischau und Dörnfeld lösen. Anderenfalls würden dafür weitere Kosten beim WAZOR entstehen.

Zu 9.: Die Gemeinde Herschdorf hat insgesamt zirka 1 000 Einwohner und setzt sich aus dem Ort Herschdorf sowie den Ortsteilen Willmersdorf und Allersdorf zusammen.

Stand der Abwasserbeseitigung in Herschdorf:

Die Kanalisation in Herschdorf wurde zum Teil im Trennverfahren neu errichtet. Das Gewerbegebiet, für welches eine vollbiologische Kleinkläranlage nach DIN 4261 Teil 2 für 50 Einwohner (EW) gebaut wurde, wurde ebenfalls im Trennverfahren erschlossen.

Die Entsorgung der übrigen Einwohner erfolgt durch mechanische oder teilbiologische Kleinkläranlagen und die Einleitung in Teilortskanalisationen.

Stand der Abwasserbeseitigung in Willmersdorf:

Die Kanalisation des Ortsteils Willmersdorf wurde neu im Trennverfahren errichtet. Eine Abwasserbehandlung erfolgt mit grundstücksbezogenen mechanischen oder teilbiologischen Kleinkläranlagen nach TGL 776 bzw. DIN 4261 Teil 1.

Stand der Abwasserbeseitigung in Allersdorf:

Im wird ebenfalls in grundstücksbezogenen mechanischen oder teilbiologischen Kleinkläranlagen nach TGL 776 bzw. DIN 4261 Teil 1 behandelt und anschließend in Teilortskanalisationen eingeleitet.

Die Abwasserbeseitigung in Herschdorf, Willmersdorf und Allersdorf entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

Die zukünftige Sanierung der vorhandenen Kleinkläranlagen ist zumindest dann erforderlich, wenn keine kommunale Kläranlage z. B. als Gruppenlösung errichtet wird. Probleme mit der Entsorgungssicherheit sind den zuständigen Wasserbehörden nicht bekannt.

Zu 10.: Das jüngste der Landesregierung bekannte Investitionskonzept (WAZOR) datiert aus dem Jahr 2001. Ein Entwässerungskonzept der Gemeinde Herschdorf liegt nach Auskunft der zuständigen Fachbehörde nicht vor, so dass zu den erforderlichen Investitionsmaßnahmen keine Aussagen getroffen werden können. In das Ortsnetz von Willmersdorf wurden bis zum Jahr 2000 insgesamt zirka 523 000 Euro (zirka eine Million Deutsche Mark) investiert. Das Konzept des WAZOR sieht für Willmersdorf weitere Maßnahmen nicht vor. In Herschdorf wurde das Ortsnetz mit rund 50 000 Euro (97 000 Deutsche Mark) ausgebaut bzw. saniert. Die Kleinkläranlage für das Gewerbegebiet ist mit zirka 13 000 Euro (25 300 Deutsche Mark) im Investitionskonzept des WAZOR enthalten. Es sind keine weiteren Maßnahmen in Herschdorf geplant.

Laut Investitionskonzept vom August 2001 sind in Allersdorf Investitionen durch den WAZOR im Abwasserbereich weder durchgeführt worden noch geplant gewesen.

Zu 11.: Nach § 2 Abs. 3 sollen Gemeinden, die Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft sind oder für die eine erfüllende Gemeinde Aufgaben wahrnimmt, zur Gewährleistung der Aufgaben der Versorgung mit Wasser sowie der Abwasserbeseitigung und -reinigung einem Zweckverband nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit angehören.

Der hohe wirtschaftliche und technische Anspruch, der an die Aufgabenerfüllung gestellt wird, kann von den in § 2 Abs. 3 angesprochenen Gemeinden regelmäßig nur in der Organisationsform eines Zweckverbands Genüge getan werden. Wesentlicher Gesichtspunkt ist, dass die Ver- und Entsorgung jederzeit sichergestellt werden kann, auch unter Berücksichtigung, dass es sich bei Wasser um ein Lebensmittel handelt. Unter Beachtung die an die Gesundheitsfürsorge und den Umweltschutz zu stellen sind, ist auch die Beherrschung von möglichen Haveriefällen erfahrungsgemäß nur durch hinreichend große Organisationseinheiten sicherzustellen. Diese Aspekte sind nicht zuletzt auch für die möglichen Haftungsfolgen der Verantwortlichen von Bedeutung.

Auch für die Gemeinde Herschdorf als Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg ist diese Regelung bindend. Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde - Landratsamt des Ilm-Kreises - ist gehalten, die Frage der durch die Gemeinde Herschdorf vor dem Hintergrund des § 2 Abs. 3 zu prüfen.

Konkrete Maßnahmen der Kommunalaufsicht werden auch durch die Ergebnisse der Auseinandersetzung beeinflusst.

Zu 12.: Auf die Beantwortung der Frage 11 wird verwiesen.