Inhalt der Gütlichen Einigung

Die Antragstellerin Leonie Prinzessin von Sachsen-Weimar-Eisenach wird durch die Gütliche Einigung auf sämtliche von ihr bei Thüringer Behörden angemeldete Restitutionsansprüche verzichten. Die Parteien der Verfahren um das Goethe- und Schiller-Archiv, die beim Verwaltungsgericht Gera anhängig sind, werden die Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären.

Als Kompensation für den Verzicht auf die Rückgabeansprüche verpflichtet sich der Freistaat Thüringen, an Leonie Prinzessin von Sachsen-Weimar-Eisenach eine Zahlung in Höhe von 15,5 Millionen Euro zu leisten. Die Summe wird wie folgt fällig: 2,0 Mio. bis zum 30.9.2003, 2,5 Mio. bis zum 28.2.2004, 11,0 Mio. bis zum 31.5.2004.

Zur rechtzeitigen Zahlung verpflichtet ist der Freistaat Thüringen als Fiskus. Die Kompensationssumme soll vollständig refinanziert werden: Ein Betrag von 4,5 Millionen Euro soll durch die Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen sowie durch die Wartburgstiftung aufgebracht werden. Die Stiftungen werden Kunstobjekte veräußern, die jedoch nach dortiger Einschätzung weder für den Sammlungsbestand noch für die Geschichte des Freistaats unabdingbar sind. Ein Betrag von 11 Millionen Euro soll durch den Verkauf forstfiskalischer Flächen durch die Landesforstverwaltung refinanziert werden.

Neben der Kompensationszahlung soll dem Haus SWE ein Sitz im Stiftungsrat der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen eingeräumt werden. Weiterhin werden der Antragstellerin verschiedene Anerkennungsleistungen nach dem Vorbild der Einigung mit dem Haus Sachsen Coburg und Gotha zugestanden. So erhält sie beispielsweise das Recht zum freien Eintritt in die betroffenen Einrichtungen sowie das Recht, in diesen auf eigene Kosten nichtkommerzielle Veranstaltungen durchzuführen.

Einige wenige Gegenstände und Dokumente von besonderer persönlicher Bedeutung werden ihr im Einvernehmen mit der jeweils verfügungsberechtigten Stiftung übertragen.

Die Verhandlungen mit dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach sind schwierig. Aber wenn realistische Ziele verfolgt werden, haben wir gute Chancen, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung zu kommen. kündigte Herr Ministerpräsident Dr. Vogel in seiner Regierungserklärung Zukunftsstandort Thüringen - Verantwortung für die kommenden Generationen am 15. März 2002 an.

Gut ein Jahr später konnte dies nun realisiert werden. Durch von Vernunft und Realitätssinn geprägte Verhandlungen wurde erreicht, dass Kulturgüter, die von erheblicher Bedeutung nicht nur für Weimar und den Freistaat Thüringen, sondern für den gesamten deutschsprachigen Kulturraum sind, weiterhin dauerhaft der Öffentlichkeit und der Forschung zur Verfügung stehen. Unzweifelhaft ist dies ein bedeutsamer historischer Moment, der der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen sowie der Wartburgstiftung eine dauerhafte Rechtssicherheit einräumt.

Vor dem Hintergrund der Sachdarstellung wird um Zustimmung zu den nachfolgenden Beschlussvorschlägen gebeten. Im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verbürgten Entscheidungskompetenz hat die Finanzministerin ihre Einwilligung zu den beiden Anträgen auf eine außerplanmäßige Ausgabe und Ausbringung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß Artikel 101 Abs. 1 Thüringer Landesverfassung in Verbindung mit §§ 37, 38 Thüringer Landeshaushaltsordnung bereits erteilt.

II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

1. Der Landtag begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Restitutionsverhandlungen mit dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach und bittet die Landesregierung, die ausgehandelte Gütliche Einigung zum Abschluss zu bringen.

2. Der Landtag stimmt einer Veräußerung von Forstflächen aus dem Eigentum des Freistaats Thüringen zur Durchführung der Gütlichen Einigung gemäß § 64 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 3 2003/2004 zu.

3. Der Landtag nimmt die Einwilligungen der Ministerin für Finanzen in eine außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2003 und in eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2004 zur Kenntnis.