Rechtsanwalt

Frisch so bezeichneten Zeugen Herrn K. zu vernehmen (vgl.Vorlage UA 3/3 - 20), wurde vom Untersuchungsausschuss beschlossen.

Ebenfalls wurde der Beweisantrag gemäß § 13 UAG der Abgeordneten O. Kretschmer und Höhn zum Beweis über folgende Fragen: 1. Hat Innenminister Köckert den damaligen Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Herrn Dr. Helmut Roewer, am 17. Mai 2000 den Auftrag erteilt, Material gegen den Bürgermeister Schneider und den Beigeordneten Peikow der Stadt Blankenhain zu beschaffen?

2. Hat es im Zusammenhang mit der angeblichen Weitergabe eines solchen Auftrags durch den Präsidenten des eine Unterlage mit der Handschrift von Innenminister Köckert gegeben? den im Untersuchungsbericht von Herrn Dr. Frisch so bezeichneten Zeugen Herrn B. zu vernehmen (vgl. Vorlage UA 3/3 - 21), vom Untersuchungsausschuss beschlossen.

4. Vierte Sitzung des Untersuchungsausschusses 3/3 am 13. Februar 2002

In der vierten Sitzung des Untersuchungsausschusses, die zum Teil in öffentlicher und zum Sitzung stattfand, wurde der Zeuge Schäfer vernommen zum Beweis der Tatsache, dass das Protokoll des Gesprächs zwischen dem Innenminister des Freistaats Thüringen Köckert und dem damaligen Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz Dr. Roewer am 17. Mai 2000 Gegenstand behördeninterner Absprachen am 18. Mai 2000 im Thüringer Landesamt für den Verfassungsschutz gewesen ist (vgl. Vorlage UA 3/3 -19).

Von einem Aussageverweigerungsrecht machte der Zeuge keinen Gebrauch.

Während der Zeugenvernehmung des Herrn Schäfer war dessen Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Popendicker aus Jena, anwesend. Der Zeuge Schäfer führte im öffentlichen Teil der Zeugenvernehmung aus, dass er am 16. oder 17. Mai letzten Jahres zu Dr. Roewer in das Dienstzimmer gegangen oder gerufen worden sei. Dort habe ihm Dr. Roewer einen Vermerk gezeigt, in dem dieser u.a. niedergelegt habe, dass zwei Kommunalpolitiker auf ihre Mitgliedschaft oder ihre Arbeit für das hin überprüft werden sollten. Er selbst habe den Vermerk bzw. das Protokoll in der Hand gehabt und einen Teil durchgelesen.

Während des Gesprächs sei er weiterhin gebeten worden, einen Abgeordneten des Landtags in einem privaten Gespräch nebenbei zu befragen, ob es sich bei dieser Beauftragung um eine Parteikiste handele. Er habe den Auftrag übernommen, ihn aber nicht ausgeführt bzw. er könne sich nicht daran erinnern, ihn ausgeführt zu haben. Gründe seien ihm ebenso nicht erinnerlich. Während der Besprechung mit Dr. Roewer habe er zwar das Protokoll gesehen, einen handschriftlichen Zettel mit den Namen Schneider und Peikow habe er jedoch nicht gesehen.

Auf die Nachfrage, warum er gegenüber Dr. Gasser geäußert habe, nicht die volle Wahrheit im Zusammenhang mit Dr. Roewer und den Vorfällen im Landesamt für Verfassungsschutz zu sagen, führte er aus, dass ihm diese Einlassung von Herrn Dr. Gasser erstaune; er so etwas definitiv nicht gesagt habe.

Von einer Remonstration durch Dr. Roewer bei Minister Köckert sei ihm nichts bekannt.

Nach Abschluss der Zeugenvernehmung wurde die Beratung in nicht öffentlicher Sitzung fortgesetzt. Der Untersuchungsausschuss beschloss einstimmig, gemäß § 14 UAG Auskunft über den Stand der laufenden Ermittlungsverfahren und -gegenstände im Zusammenhang mit der ehemaligen Funktion von

Dr. Roewer als Präsident des Landesamts bei der Staatsanwaltschaft einzuholen.

Weiterhin beschloss der Untersuchungsausschuss mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit, den Zeugen Regierungsamtmann B. in VS-Vertraulicher Sitzung zu vernehmen.

5. Fünfte Sitzung des Untersuchungsausschusses 3/3 am 27. Februar 2002

In der fünften Sitzung des Untersuchungsausschusses wurde, zum Teil in öffentlicher und zum Teil auch VS-Vertraulicher Sitzung, der Zeuge Oberregierungsrat Koch vernommen zum Beweis der Tatsache, ob

1. Innenminister Köckert dem damaligen Präsidenten des Landesamts Dr. Roewer am 17. Mai 2000 erteilt habe, Material gegen Bürgermeister Schneider und den Beigeordneten Peikow der Stadt Blankenhain zu beschaffen und

2. es im Zusammenhang mit der angeblichen Weitergabe eines solchen Auftrags durch den Präsidenten des eine Unterlage mit der Handschrift von Innenminister Köckert gegeben habe (vgl. Vorlage UA 3/3 - 20).

Der Zeuge Koch führte in öffentlicher Sitzung aus, dass er am 18. Mai 2000, am frühen Vormittag, in das Dienstzimmer von Präsident Dr. Roewer gerufen worden sei. Dort sei ihm von Dr. Roewer ein höchstens DIN A 6 großer Zettel mit zwei handschriftlichen Namen übergeben worden, den dieser von Innenminister Köckert erhalten habe, mit dem Auftrag zu prüfen, ob dort Erkenntnisse zu diesen Personen in Sachen Stasi vorhanden seien.

Oberregierungsrat Koch führte aus, dass auf dem Zettel nicht die Schrift von Dr. Roewer gewesen sei. Er sei sich damals sicher gewesen, dass es sich bei der Handschrift um die des Ministers Köckert gehandelt habe. Die Handschrift des Ministers habe er ab und zu gesehen, jedoch keine Nachfrage, ob er auf dem Zettel durch eigene Kenntnis der Handschrift des Ministers die Handschrift des Ministers erkannt habe, antwortete der Zeuge: Da muss ich sagen, ja. Auf eine weitere Nachfrage, ob er denn auch heute noch mit Sicherheit ausschließen könne, dass es sich auf dem Zettel um die Handschrift von Präsident a.D. Dr. Roewer handelte, antwortete der Zeuge, dass er dies hundertprozentig ausschließen könne.

Weiterhin führte Oberregierungsrat Koch aus, dass er mit diesem Zettel sodann zu seinen Mitarbeitern gegangen sei, und ihm bei diesem Anlass von Regierungsamtmann B. mitgeteilt worden sei, dass dieser bereits am 15. Mai ein Treffen mit einer Gewährsperson oder einem Informanten gehabt hätte, wo es genau um die beiden Personen Schneider und Peikow gegangen sei. Auch seien Unterlagen angeboten worden. Er habe den Kollegen B. gebeten, dies Dr. Roewer mitzuteilen. In diesem Zusammenhang sei auch eine NADIS-Anfrage bezüglich Schneider und Peikow durchgeführt worden; er wisse jedoch nicht, von wem genau. Den Zettel mit den Namen habe er nicht zu den Akten genommen, sondern geschreddert.

Weiterhin führte der Zeuge Koch aus, dass es offensichtlich am 5. Juni 2000 noch ein Gespräch zwischen Dr. Roewer und jemand im Innenministerium gegeben haben müsse und dass daraufhin gesagt worden sei, es solle in dieser Sache weitergemacht werden oder diese Sache solle jetzt in Angriff genommen werden. Weitere Einzelheiten seien ihm dazu nicht mehr erinnerlich. Von einer Remonstration des Präsidenten Dr. Roewer beim Minister wisse er nichts.

Nach Ende der Zeugenvernehmung wurde die Beratung des Untersuchungsausschusses in nicht öffentlicher Sitzung fortgesetzt. Der Untersuchungsaus12 schuss nahm Informationen über den Stand der laufenden Ermittlungsverfahren und -gegenstände im Zusammenhang mit der ehemaligen Funktion von Dr. Roewer als Präsident des Landesamts bei der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis.

Der Beweisantrag gemäß § 13 UAG der Abgeordneten O. Kretschmer und Höhn zum Beweis über folgende Fragen: 1. Hat es ein Gespräch zwischen Innenminister Köckert und Herrn Siegfried Hörcher mit dem Inhalt gegeben, das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz zu veranlassen, Informationen gegen Bürgermeister Schneider und den Beigeordneten Peikow der Stadt Blankenhain zu gewinnen?

2. Hat Herr Siegfried Hörcher Kontakt mit dem Thüringer Innenministerium aufgenommen und diesem Informationen und Schriftstücke über Bürgermeister Schneider und den Beigeordneten Peikow der Stadt Blankenhain übergeben? den Zeugen Herrn Siegfried Hörcher zu vernehmen (vgl. Vorlage UA 3/3 - 23), wurde vom Untersuchungsausschuss beschlossen.

6. Sechste Sitzung des Untersuchungsausschusses 3/3 am 18. März 2002

In der sechsten Sitzung des Untersuchungsausschusses wurde in öffentlicher Sitzung der Zeuge Hörcher vernommen zum Beweis der Tatsache, ob

1. es ein Gespräch zwischen Innenminister Köckert und Herrn Siegfried Hörcher mit dem Inhalt gegeben habe, das zu veranlassen, Informationen gegen den Bürgermeister der Stadt Blankenhain Schneider und den Beigeordneten Peikow zu gewinnen,

2. Herr Siegfried Hörcher Kontakt mit dem Thüringer Innenministerium aufgenommen und diesem Informationen und Schriftstücke über Bürgermeister Schneider und den Beigeordneten Peikow übergeben habe (vgl. Vorlage UA 3/3 - 23).

Der Zeuge Hörcher führte aus, dass er keine Kenntnis davon habe, ob der Innenminister das beauftragt habe, Informationen über Kommunalpolitiker beizubringen. Es habe kein Gespräch zwischen ihm und Innenminister Köckert im Zusammenhang mit den Vorgängen in Blankenhain gegeben. Der Zeuge führte weiter aus, dass er Minister Köckert aus seiner politischen Tätigkeit nicht persönlich kenne und im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit auch niemals mit ihm gesprochen habe. Er habe lediglich mit der Kommunalabteilung im Thüringer Innenministerium Kontakt aufgenommen. Dabei sei es jedoch nicht um spezielle Leute oder Personen gegangen, sondern ausschließlich um Sachdinge, um Sachverhalte, um Sachdarstellungen; vorrangig um die Haushalts- und Finanzlage in Blankenhain.

Vor allem wegen seines persönlichen Schutzbedürfnisses habe er am 15. Mai 2000 Kontakt mit Regierungsamtmann B. des Thüringer Landesamtes aufgenommen, wobei er jedoch gewesen sei, dass es sich bei dem Beamten um einen Polizisten gehandelt habe. Aber auch bei diesem Gespräch sei es nicht um Informationen über Personen gegangen. Der Beamte des Verfassungsschutzes habe ihm mitgeteilt, dass es sich bei seinem Problem nicht um des handeln würde, er solle sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden. Bei diesem Gespräch habe er keinen Ordner bei sich geführt, er habe keine Unterlagen übergeben und auch keine Unterlagen angeboten.

Nach Abschluss der Zeugenvernehmung informierte die Landesregierung den Untersuchungsausschuss in öffentlicher Sitzung über die Verfahrensweise von NADIS-Abfragen, insbesondere über die vom 18. Mai 2000. Es wurde ausgeführt, dass NADIS die Abkürzung für Nachrichtendienstliches Informationssystem sei, und am 18.