Bewertung des IMA-IT

Eine Erhebung bei allen Einheitsgemeinden sowie allen Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften wäre bei einer Gesamtzahl von 1 006 Gemeinden mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Dadurch würden Sachaufgaben in erheblichem Umfang vernachlässigt. Aufgrund von Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird von einer Beantwortung abgesehen. Zudem sind die Gemeinden nicht verpflichtet, diesbezügliche Daten an die Behörden zu melden.

Ausstattung mit Hard- und Software

1. Gibt es für die Ausstattung von Landesbehörden mit Hard- und Software ein für alle Ressorts verbindliches Konzept? Wenn ja, wie sichert die Landesregierung die Einhaltung dieses Konzepts?

Die Informationstechnik (IT) in der Landesverwaltung wird durch die Ressorts eigenverantwortlich geplant und eingesetzt. Um zwischen den Ressorts ein Höchstmaß an Einheitlichkeit an Hard- und Software sowie eine hohe Konnektivität im Netzverbund zu gewährleisten, ist seit 1991 mit Kabinettsbeschluss ein Interministerieller Ausschuss - Informationstechnik (IMA-IT) tätig. Vorsitz und Geschäftsführung sind gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen dem Innenministerium (TIM) zugewiesen.

Das TIM veröffentlichte im Jahre 1993 für die Landesverwaltung IT-Richtlinien, nach denen die Landesbehörden IT-Konzepte aufstellen. Das zuständige Ministerium erstellt aus seinem und den Konzepten des nachgeordneten Bereichs das Ressortkonzept. Diese Konzepte müssen dem IMA-IT zur fachlichen Bestätigung vorgelegt werden.

In den jeweiligen für den Planungszeitraum verbindlichen Haushaltsplanaufstellungsverfahren des Finanzministeriums wird von den einzelnen Behörden bei der Aufstellung der Haushalte für den Teil Informationstechnik die Vorlage des aktuellen und vom IMA-IT fachlich bestätigten IT-Konzepts gefordert.

Die fachliche Bewertung des IMA-IT erstreckt sich auf die Berücksichtigung der vom IMA-IT herausgegebenen Standardempfehlungen im Sinne einer hohen Wirtschaftlichkeit und Systemkonnektivität im Netzverbund. Der IMA-IT hat keine Weisungs- und Kontrollfunktion hinsichtlich der IT-Konzepte.

Zur Vereinheitlichung der Hard- und Software wurde zwischen dem Land und der Firma Fujitsu-Siemens ein Rahmenvertrag zur Beschaffung von Hardware abgeschlossen. Der Rahmenvertrag war europaweit ausgeschrieben worden.

2. a) Hat es trotz dieser Sicherung Alleingänge einzelner Ressorts bei der Beschaffung von Hard- und Software gegeben? und

b) Wenn ja, ist dabei gegen Wirtschaftlichkeitsgrundsätze verstoßen worden (z. B. durch Inkompatibilität der Software mit anderen eingesetzten oder geplanten Verfahren, durch unnötige Anschaffung von Hardware)?

Es gibt keine Alleingänge. Jedes Ressort hat durch seine Fachspezifik länderübergreifende Arbeitsbeziehungen, die dazu führen, dass zentral vorgegebene IT-Fachapplikationen zur Einführung gelangen. Markante Beispiele sind die Polizei, die Justiz, das Vermessungs- oder das Finanzwesen. Hier sind Abweichungen von den IMA-IT-Empfehlungen in Thüringen, auch wenn sie weitestgehend mit den bundesweiten Standards in der öffentlichen Verwaltung übereinstimmen, unvermeidbar. Durch ihre in sich geschlossene Fachspezifik entstehen dabei aber keine Konnektivitätsprobleme.

c) Wenn ja, wie haben die vorgesetzten Stellen auf solche Handlungsweisen reagiert (z. B. Haftung der Verantwortlichen)? entfällt

3. a) Verfügen die personalführenden Dienststellen des Landes über ein einheitliches Personalverwaltungssystem? und

b) Wenn nein, wie viele verschiedene Programme werden für die Personalverwaltung eingesetzt? und

c) Aus welchen Gründen ist es bis heute noch nicht zu einer Vereinheitlichung gekommen? und

d) Ist beabsichtigt, solche Sonderlösungen durch ein für alle personalführenden Dienststellen einheitliches System zu ersetzen?

Ein einheitliches IT-gestütztes Personalverwaltungssystem (Personalinformationssystem) für sämtliche Dienststellen des Landes existiert nicht. Die Ressorts haben sich 1996 darauf verständigt, das vom Thüringer Landesrechenzentrum verfügbar gemachte und betreute Personalinformationssystem PERSOS TH zu nutzen. Dieses System ist aber aus technisch-organisatorischen Gründen nicht in allen Ressorts eingeführt worden und inzwischen technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand. Bei der Polizei und in der Schulverwaltung kommen eigene adaptierte Versionen zur Anwendung. Im Bereich der Hochschulen kommt das HIS-System zur Anwendung.

Eine Ersetzung dieser bereichsspezifischen Lösungen ist nicht beabsichtigt, weil sie sich jeweils gut bewährt haben und besonderen Anforderungen unterliegen. Dagegen soll im Rahmen des der Landesregierung ein technisch modernes Personalinformationssystem für die allgemeine Verwaltung realisiert werden. Hierzu hat eine Projektarbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Anforderungen und Realisierungsmöglichkeiten erarbeitet. Dabei hat sich herausgestellt, dass eine kostengünstige Lösung durch eine Neuentwicklung des PERSOS TH-Systems möglich ist. Eine Entscheidung hierüber wird getroffen werden, sobald die Finanzierung gesichert ist.

III. f Länderübergreifende Maßnahmen

1. a) Welchen Bearbeitungsstand haben die von den Landesregierungen Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Dezember 2002 angekündigten geplanten Zusammenlegungen

- der Statistischen Landesämter,

- der Justizschule des Freistaats Sachsen, dem Aus- und Fortbildungszentrum der Justiz Sachsen-Anhalt und der Justizvollzugsschule Thüringen,

- der Landesfeuerwehrschulen der drei Länder,

- der Landesanstalt für Forsten Sachsen, der Forstlichen Landesanstalt Sachsen-Anhalt und der Landesanstalt für Wald- und Forstplanung Thüringen,

- der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen Sachsen, dem Landesmaterialprüfungsamt Sachsen-Anhalt und der Materialforschungs- und Prüfungsanstalt an der Bauhaus-Universität Weimar Thüringen,

- der Landesämter für Mess- und Eichwesen,

- der Landesfinanzgerichte,

- der Landesarbeitsgerichte,

- der Landessozialgerichte,

- der Aufgabenbereiche Versorgung aus den Landesämtern für Soziales,

- der Aufgabenbereiche Geologie der Umweltämter,

- und der Aufgabenbereiche Bergbau aus den Landesbergämtern?

Am 1./2. Mai 2003 hat erneut ein Treffen der Ministerpräsidenten der drei Länder stattgefunden, bei dem sowohl Maßnahmen zur Verwaltungskooperation als auch Maßnahmen zur Zusammenlegung von Behörden beraten wurden. Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Punkte:

1. Zusammenlegung der Ausbildung des Allgemeinen Justizvollzugsdiensts an einem Standort

2. Unterhaltung eines gemeinsamen Justizvollzugskrankenhauses (in Leipzig)

3. Gemeinsamer Strafvollzug für weibliche Gefangene

4. Konzentration des Maßregelvollzugs bei jungen Straftätern

5. Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft für den Bereich des Justizvollzuges

6. Zusammenführung der Elektronischen Grundbücher, Backup-Zentrum, elektronisches Handelsregister

7. Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit: Zusammenlegung der Obergerichte und Konzentration an jeweils einem Standort

8. Bildung eines Mitteldeutschen Verbundes Statistischer Landesämter

9. Arbeitsteilige Entwicklung von 10. Konzentration der Ausbildung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz

11. Konzentration der Landesämter für Mess- und Eichwesen an einem Standort

12. Kooperation der Berufsakademien

13. Nutzung der Forstfachhochschule Schwarzburg in Thüringen durch alle drei Länder

14. Fusion der Landesversicherungsanstalten

15. Zusammenführung der Labore der Landesanstalten für Landwirtschaft (mit Außenstellen)

16. a) Kooperation bei der Luftaufsicht

16. b) Kooperation bei der Binnenschifffahrtsverwaltung

17. Kooperation bei der allgemeinen ressortübergreifenden und fachspezifischen Aus- und Fortbildung

Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Das nächste Treffen der Ministerpräsidenten ist im September 2003 in Sachsen-Anhalt vorgesehen.

b) Welche Personal- und Kosteneinsparpotenziale sieht die Landesregierung durch die oben genannten Zusammenlegungen von Behörden beziehungsweise von Aufgabenbereichen von Behörden über Ländergrenzen hinweg?

Die Einsparpotenziale werden derzeit geprüft. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen.

2. Werden neben oben genannten Behörden und Ämtern auch Bereiche der Oberfinanzdirektion (Steuerwesen, Zentrale Gehaltsstelle), der Rechenzentren und des Landeskriminalamts (gemeinsame Nutzung von Spezialisten bzw. neuester, teurer Technik) in die länderübergreifende Zusammenarbeit einbezogen?

Sowohl im Geschäftsbereich des Finanzministeriums als auch im Geschäftsbereich des Innenministeriums werden im Rahmen bereits bestehender Kooperationen Möglichkeiten der gemeinsamen Entwicklung oder Beschaffung beispielsweise von fachspezifischer Software (z. B. Besteuerungsverfahren) oder von Spezialtechnik geprüft. Im Rahmen der abgeschlossenen Sicherheitskonzeption wird die polizeiliche Zusammenarbeit mit Schwerpunkt in den grenznahen Regionen weiter ausgebaut. Die gemeinsame Nutzung von Logistik ist dabei im Einzelfall möglich, steht aber nicht im Vordergrund.

3. a) Welche Personal- und Kosteneinsparpotenziale sieht die Landesregierung darüber hinaus durch Zusammenlegung weiterer Ausbildungseinrichtungen (Finanzen, Justiz, allgemeine Verwaltung, Polizei - sowohl mittlerer Dienst als auch gehobener Dienst) über Ländergrenzen hinweg?

Die Einsparpotenziale werden derzeit geprüft. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen.

b) Welche qualitativen Verbesserungen der Ausbildung sieht die Landesregierung durch die Zusammenlegung von Ausbildungseinrichtungen (Finanzen, Justiz, allgemeine Verwaltung, Polizei - sowohl mittlerer Dienst als auch gehobener Dienst) über Ländergrenzen hinweg (bitte für jede Ausbildungseinrichtung getrennt aufführen)?

Die qualitativen Verbesserungen werden derzeit geprüft. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen.