Welchen Zustand weisen die Hochwasserschutzdeiche im Bereich der Gemeinden Leubingen und

Juli 2003 hat folgenden Wortlaut:

Die Gemeinde Sömmerda sowie deren Ortsteile Leubingen und Schallenburg zählten im letzten Winterhochwasser zu den besonders betroffenen Gemeinden in Thüringen. Als großer Schwachpunkt hatte sich der Zustand der Deiche an den Nebenflüssen der Unstrut in Thüringen herausgestellt. Diese sind nach Auskünften von Betroffenen aus der Region durch das Hochwasser noch weiter in ihrer Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Zustand weisen die Hochwasserschutzdeiche im Bereich der Gemeinden Leubingen und Schallenburg auf?

2. Welche Deichanlagen entlang der Unstrut und ihrer Nebenflüsse bedürfen einer Sanierung?

3. In welchen Bereichen entlang der Unstrut und ihrer Nebenflüsse sind bereits Deichsanierungen durchgeführt worden?

4. In welchen Bereichen wird eine Sanierung kurzfristig geplant?

5. Welche Mittel und in welcher Höhe können dabei für die Deichsanierung in diesen Bereichen jeweils verwendet werden?

6. Welche Mittel stehen in Thüringen insgesamt für die Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen entlang der Gewässer zweiter Ordnung jährlich zur Verfügung (bitte getrennt nach Landes-, Bundes- und EU-Mitteln)?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. August 2003 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die vorhandenen wasserbaulichen Anlagen im Unstrutgebiet haben beim Hochwasser zur Jahreswende 2002/2003 trotz zum Teil erheblicher Überschreitung der Bemessungsabflüsse dem Hochwasser im Wesentlichen standgehalten.

Die Anlagen waren während des Hochwasserereignisses bis an die Grenze der Tragsicherheit und der hydrologischen Leistungsfähigkeit belastet.

Der Hochwasserschutzdeich der Unstrut in Schallenburg, Unterhaltungslastträger der Deiche an der Unstrut ist das Land, hat sich auf einer Länge von ca. 200 Meter abgesenkt und wurde beim Hochwasser durch eine Sandsackaufkadung gegen ein Überströmen gesichert. Die berechnete hydraulische Leistungsfähigkeit war in diesem Abschnitt nicht gewährleistet.

Der linksseitige, noch nicht sanierte Unstrutdeich zwischen Sömmerda und Waltersdorf hat sich auf mehreren Abschnitten gesenkt und wurde zum Teil beim letzten Hochwasserereignis überströmt. Die hydraulische Leistungsfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet.

Am rechtsseitigen Unstrutdeich zwischen Sömmerda und Leubingen wurde in den vergangenen Jahren mit Sanierungen begonnen, die zum Zeitpunkt des Hochwassers noch nicht abgeschlossen waren. Die vorhandenen Senkungen im Deich werden in Fortsetzung der veranlassten Maßnahmen in den sanierten Deichabschnitten beseitigt.

Der linksseitige Lossadeich in Leubingen, Unterhaltungslastträger ist die Stadt Sömmerda, befindet sich in einem befriedigenden Zustand. Bis auf die Schließung der Deichlücken sind keine Maßnahmen erforderlich.

Der rechtsseitige Hochwasserschutzdeich der Lossa von Station 0+000 bis 0+960 befindet sich nach dem Hochwasserereignis ebenfalls in einem befriedigenden Zustand. An einigen Abschnitten hat sich die Deichkrone abgesenkt und wurde durch Aufkadung gegen ein Überströmen gesichert.

Oberhalb der Station 0+960 ist aufgrund fehlender Unterhaltung, starker Verbuschung und ackerbaulicher Nutzung durch die Landwirtschaft praktisch kein Hochwasserschutzdeich mehr vorhanden. Um den Schutz der Ortslage Leubingen aus östlicher Richtung zu gewährleisten, ist die Errichtung eines Neudeichs auf einer Länge von ca. 500 Meter erforderlich.

Zu 2.: Folgende Deichanlagen in Mittelthüringen sind sanierungsbedürftig:

a) Unstrutdeich Schlüsselwiesen Sömmerda

b) Unstrutdeich Sömmerda-Waltersdorf linksseitig

c) Unstrutdeich Sömmerda-Leubingen rechtsseitig vom Bauende letztjährige Rekonstruktion bis zur Unstrutbrücke Leubingen

d) Unstrutdeich Griefstedt-Riethgen rechtsseitig in Fließrichtung gesehen vom Wehr Unstrut-Lossa bis zur Brücke Thomas-Müntzer-Siedlung

e) Helbedeiche im Landkreis Sömmerda

f) Unstrutdeiche in den Gemarkungen Schallenburg/Wundersleben und Sömmerda

g) Wipperdeich Kannawurf/Kindelbrück

h) Lossadeich Leubingen

i) Rückwärtige Deiche an folgenden Gewässern zweiter Ordnung

- Pröse

- Schmale Unstrut

- Seelache

- Schwarzburger Helbe

In Nordthüringen wird nach Vorlage der Ergebnisse einer detaillierten Zustandsbewertung der Deiche ein Sanierungsprogramm der Landesregierung aufgelegt. Die Untersuchung der anderen Deiche soll je nach Gefährdungsabschätzung und visuellem Zustand kontinuierlich in den nächsten Jahren fortgesetzt werden.

Im Bereich der oberen Helme sind Planungen veranlasst, die entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortslagen Sundhausen, Nordhausen und Heringen aufzeigen. Für den Bereich der Ortslage Uthleben erarbeitet gegenwärtig die DEGES ein Gutachten zur Auswertung des Hochwassers vom Januar 2003, welches in der Ortslage Uthleben zu Überflutungen geführt hat.

Innerhalb des Stadtgebiets Sondershausen erfolgt im Zuge der Hochwasserfreilegung der Wipper ein teilweiser Deichrückbau.

Zu 3.: Folgende Deichabschnitte wurden in den letzten Jahren bereits rekonstruiert:

- Unstrutdeich Riethgen rechtsseitig,

- Unstrutdeich Leubingen in Sömmerda rechtsseitig und linksseitig (jeweils Teilabschnitte),

- Unstrutdeich Leubingen Scherndorf linksseitig, rechtsseitig (2 Teilabschnitte),

- Unstrutdeich Straußfurt rechtsseitig,

- Unstrut-Flutkanaldeiche.

Zu 4.

Die unter Frage 2 Buchstaben a bis e aufgeführten Deiche in Mittelthüringen werden noch in 2003 beginnend beplant und saniert.

In Nordthüringen wird gegenwärtig die rückwärtige Eindeichung der rechtsseitigen Gewässer am Unstrut-Flutkanal bearbeitet. Weitere Beplanungen sind an Abschnitten der unteren Unstrut vorgesehen.

Zum Wipperausbau wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

Zu 5.: Für die Sanierung der Deichanlagen an Gewässern erste Ordnung werden Mittel aus folgenden Programmen in Ansatz gebracht: Programm Landesmittel Bundesmittel EU-Mittel Summe (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) Gemeinschaftsaufgabe 1,59 Millionen 2,385 Millionen - 3,975 Millionen zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes GA (09 03-781 80) EU - Strukturfonds 0,75 Millionen - 2,25 Millionen 3,0 Millionen EFRE (09 05-781 74) EU ­ Strukturfonds 0,3 Millionen 0,45 Millionen 2,25 Millionen 3,0 Millionen EAGFL (09 02-781 83)

Die in den oben genannten Punkten dargelegten Maßnahmen werden aktuell mit folgenden Mitteln finanziert: 517 000 Euro aus 09 03-781 80

200 000 Euro aus 09 02-781 83

Zu 6.: Für die Sanierung der Deichanlagen an Gewässern zweiter Ordnung werden Mittel aus folgenden Programmen in Ansatz gebracht: Programm Landesmittel Bundesmittel EU - Mittel Eigenanteil der Kom(in Euro) (in Euro) (in Euro) munen (in Euro) Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der 0,833 Millionen 1,25 Millionen 0,695 Millionen Agrarstruktur und des Küstenschutzes (09 03 883 80) EU - Strukturfonds EFRE (09 05-883 74) 1,5 Millionen 0,5 Millionen EU ­ Strukturfonds EAGFL (09 02-887 83) 1,5 Millionen 0,5 Millionen Förderprogramm zur ohne bis 30 Prozent pro Kostenbeteiligung bei Haushaltsansatz Maßnahme der Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung (09 05-883 72) Dr. Sklenar Minister.