Grundschule

Zu § 2 (Gemeinden Gerstungen, Lauchröden, Oberellen, Unterellen, Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen - Wartburgkreis -):

Die Gemeinden Gerstungen (3 833 Einwohner), Lauchröden (1 049 Einwohner), Oberellen (866 Einwohner) und Unterellen (560 Einwohner) arbeiten seit dem 1. Januar 1996 in der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen (6 308 Einwohner) zusammen. Das Gebiet liegt am westlichen Rand des Wartburgkreises. Im Norden und Westen wird Gerstungen durch die Landesgrenze zu Hessen begrenzt, im Osten durch die kreisfreie Stadt Eisenach (44 251 Einwohner). Im Südosten grenzt das Gebiet der Gemeinde Marksuhl (3 361 Einwohner) und im Süden die Stadt Berka/Werra (4 852 Einwohner) an die Verwaltungsgemeinschaft an.

Durch Gemeinderatsbeschlüsse aus dem Frühjahr 2003 wurden die Bürgermeister der Gemeinden Gerstungen, Lauchröden und Oberellen beauftragt, die zur Bildung einer Einheitsgemeinde erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Der Gemeinderat Unterellen lehnte einen solchen Beschluss einstimmig ab und sprach sich damit gegen die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft und die Bildung einer neuen Gemeinde aus allen Mitgliedsgemeinden Gerstungen aus. Daraufhin bekundeten die Gemeinden Gerstungen, Lauchröden und Oberellen ihren Willen, auch ohne Unterellen eine Einheitsgemeinde durch Zusammenschluss bilden zu wollen.

Es wird die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen sowie ihrer Mitgliedsgemeinden Gerstungen, Lauchröden, Oberellen und Unterellen vorgeschlagen. Aus dem Gebiet der aufgelösten Gemeinden soll eine neue Gemeinde mit dem Namen Gerstungen gebildet werden. Durch die vorgeschlagene Bildung der neuen Gemeinde Gerstungen wird eine leistungsfähige Gemeinde mit 6 308 Einwohnern geschaffen.

Die Gemeinden Gerstungen, deren Sitz in Gerstungen ist, sind einander unmittelbar benachbart und bilden aufgrund ihrer territorialen Lage und aus geografischer Sicht eine regionale Einheit. Alle Gemeinden verbinden vielfältige Verflechtungsbeziehungen und sie sind durch regionale Verkehrswege untereinander erreichbar. Die Bundesautobahn A 4 durchquert das Gebiet der Gemeinde Gerstungen. Alle Orte werden planmäßig durch Busse des ÖPNV des Wartburgkreises angefahren.

Gemeinsame Verwaltungserfahrungen gibt es seit der Gründung der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen am 1. Januar 1996. Historische Gemeinsamkeiten können vor allem für die Gemeinden Gerstungen, Lauchröden und Unterellen bis weit in die Vergangenheit hinein verfolgt werden, wodurch auch enge familiäre und nachbarschaftliche Beziehungen begründet sind.

Diese örtliche Verbundenheit der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen drückte sich später auch durch gemeinsame Verwaltungsstrukturen zu DDR-Zeiten aus. Durch die Lage von Gerstungen, Lauchröden und Unterellen im Sperrgebiet an der ehemaligen Staatsgrenze der DDR zur BRD bestand hier eine zusätzliche besondere Situation der Zusammengehörigkeit dieser Orte.

In den vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen gibt es ein Eine Zusammenarbeit erfolgt bereits, abgestimmt und gemeinsame Werbemaßnahmen durchgeführt werden.

Bezüglich der kirchlichen Verwaltungsstrukturen gehören die vier Gemeinden zur Superintendentur Eisenach-Gerstungen.

Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen gibt es zurzeit keine Grundschule. Die Grundschüler aus besuchen die Schule in Herda (Ortsteil der benachbarten Stadt Berka/Werra). Regelschulstandorte sind Gerstungen und Oberellen. Das Gymnasium in Gerstungen wurde wieder eröffnet.

Das Standesamt befindet sich derzeit für alle Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft in Gerstungen, ebenso die Pass- und Meldebehörde.

Die Gemeinden Lauchröden, Oberellen und Unterellen gehörten bisher dem Zweckverband Wasserversorgung Horschlitter Mulde-Berka/Werra an. Ab dem 1. Januar 2003 sind die drei Gemeinden rechtlich wieder selbst für die Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständig. Mit Blick auf die Vorbereitung der Bildung einer Einheitsgemeinde aus den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen haben die Gemeinden Lauchröden und Oberellen und auch die Gemeinde Unterellen Ende des Jahres 2002 als vorübergehendes Betreibermodell die Aufgabenerfüllung der Wasserver- dem Eigenbetrieb Gemeindewerke Gerstungen der Gemeinde Gerstungen übertragen.

Die Haushaltssituation aller vier Gemeinden ist als angespannt zu bezeichnen; die Gemeinde Oberellen kann die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit aus eigener Kraft nicht herstellen.

Durch die Bildung der neuen Gemeinde Gerstungen wird eine ausreichend große und auch finanziell stabile Gemeinde geschaffen, die mittel- und langfristig eine positive Entwicklung erwarten lässt. Die neu gebildete Gemeinde wird durch die Einwohnerzahl von über 6 000 mehr Schlüsselzuweisungen aufgrund des höheren Hauptansatzes erhalten, als bisher die Einzelgemeinden in der Summe. Sie wird die Möglichkeit haben, die Verwaltung noch rationeller zu strukturieren und kann damit die Umlenkung von Mitteln in Investitionen ermöglichen, die ansonsten weiter aufgewendet werden müssten. Durch die Bündelung der vorhandenen Ressourcen der bisher selbständigen Gemeinden wird die neue Gemeinde an Leistungskraft gewinnen. Darüber hinaus ist eine einheitliche und abgestimmte Planung über ein wesentlich größeres zusammenhängendes Gebiet möglich. Bereits jetzt arbeiten alle vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen mit weiteren Gemeinden im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes Werraaue planerisch zusammen.

Auch mit Blick auf den gegenwärtig zu verzeichnenden und sich voraussichtlich noch verstärkenden allgemeinen Bevölkerungsrückgang in Thüringen wird der Zusammenschluss zur neuen Gemeinde Gerstungen von seiner Größenordnung her dauerhaft Bestand haben können.

Die Gemeinde Unterellen soll trotz ihres gegenteiligen Beschlusses in den Gemeindezusammenschluss einbezogen werden. Die geschilderten historischen, infrastrukturellen, geografischen und verwaltungstechnischen Verflechtungsbeziehungen verdeutlichen die Zugehörigkeit zu den übrigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen. Eine Zuordnung zu einer anderen benachbarten Verwaltungsstruktur ist somit nicht sachgerecht.

Das Gebiet der Gemeinde Unterellen liegt zwischen der Gemeinde Oberellen und der Gemeinde Lauchröden, die an die Gemeinde Gerstungen angrenzt.

Würde die Gemeinde Unterellen nicht mit in die Gemeindeneubildung einbezogen, müsste Oberellen entweder ebenfalls bestehen bleiben, weil diese Gemeinde durch Unterellen vollständig vom Gebiet der Gemeinden Lauchröden und Gerstungen abgetrennt ist, oder würde eine Exklave der neu gebildeten Gemeinde entstehen. In der Folge müsste auch der Bestand Gerstungen aufrecht erhalten bleiben, denn Unterellen und Oberellen müssen Kommunalordnung mit weit weniger als 3 000 Ein wohnern einer Verwaltungsgemeinschaft angehören. Dies widerspräche dem Willen von drei der vier beteiligten Gemeinden. Und damit wäre das Ziel, durch Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen und Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden zu einer großen Gemeinde die Leistungs- insgesamt zu verbessern, nicht zu erreichen.

Die Bildung einer Exklave, also einer Gebietsstruktur, bei der sich das Gemeindegebiet auf mehrere nicht miteinander verbundene Gebiete erstreckt, widerspricht grundsätzlich dem öffentlichen Wohl. Durch die Bildung größerer Gemeinden soll eine Planung und Durchführung der Gemeinde in sinnvollen Zusammenhängen ermöglicht werden. Durch Zersplitterung eines Gemeindegebietes wird und -erfüllung erschwert. Dies gilt insbesondere für besiedelte Exklaven und Enklaven. Als Beispiel sei hier die Unterhaltung von gemeindeeigenen Verbindungsstraßen, Fuß- und Radwegen angeführt. Zudem soll das vergrößerte Gemeindegebiet auch für die Bürger überschaubar sein und ihrer Integration in die vergrößerte örtliche Gemeinschaft nicht entgegenstehen. Ist jedoch bereits kein optischer Zusammenhang des Gemeindegebiets zu erkennen, wird auch das Wachsen eines Gefühls der Zusammengehörigkeit der Bevölkerung erschwert.

Eine dauerhaft leistungsstarke neue Gemeinde Gerstungen kann nur gebildet werden, indem Verwaltungskraft und Ressourcen der eng miteinander verbundenen und eine örtliche Gemeinschaft bildenden Gemeinden Gerstungen, Lauchröden, Oberellen und Unterellen zusammengefasst werden. Insofern wird zwar einerseits das Interesse der Gemeinde Unterellen am Erhalt ihrer kommunalen Selbstständigkeit gesehen. Andererseits sind jedoch ebenso die Gründe des öffentlichen Wohls hinsichtlich der Belange und Interessen ihrer kommunalen Nachbarschaft, mit bestehen, zu beachten.

Die Einbeziehung von Unterellen in die Neubildung der Gemeinde Gerstungen stärkt eine bereits aufeinander bezogene örtliche Gemeinschaft. Daher dient die vorgeschlagene Einbeziehung von Unterellen in die Neubildung der Gemeinde Gerstungen am besten dem Ziel der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft der Gemeinden.

In § 1 des im Entwurf vorliegenden Vertrags über den Gemeindezusammenschluss der Gemeinden Gerstungen, Lauchröden und Oberellen ist formuliert, dass Sitz der Verwaltung in Gerstungen sein soll. Zur Klarstellung der gesetzlich zugewiesenen Entscheidungsbefugnisse der Gemeindeorgane zur Behördenstruktur der neuen Gemeinde ist die Regelung des § 2 Abs. 4 in dieses Gesetz aufgenommen worden.

Zu § 3 (Gemeinden Marktgölitz, Probstzella - Landkreis Saalfeld-Rudolstadt -):

Die Gemeinde Marktgölitz (621 Einwohner) und die Gemeinde Probstzella (3 247 Einwohner) arbeiten seit dem 4. Februar 1994 in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammen. Mit Wirkung vom 2. September 1995 trat dieser Verwaltungsgemeinschaft noch die Stadt Lehesten (2 167 Einwohner) bei und die Verwaltungsgemeinschaft wurde umbenannt in Probstzella-Lehesten-Marktgölitz. Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist die Gemeinde Probstzella.

Es wird die Eingliederung der Gemeinde Marktgölitz in die Gemeinde Probstzella vorgeschlagen. Durch die Eingliederung erhöht sich die Einwohnerzahl der Gemeinde Probstzella auf 3 868.

Marktgölitz ist landschaftlich, traditionell und infrastrukturell überwiegend auf die unmittelbar benachbarte Gemeinde Probstzella orientiert. Insbesondere auch die vorherrschende Topographie führt in der Siedlungsstruktur seit langer Zeit zu Verflechtungen.