Lösung Aus den oben genannten Gründen sind auch die Abgeordneten des vierten Thüringer Landtags zu

3. Wahlperiode 08.10.

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten

A. Problem und Regelungsbedürfnis

Nach Ablauf der dritten Wahlperiode des Thüringer Landtags tritt das Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten außer Kraft. Der Gesetzgeber war, als er dieses Gesetz verabschiedet hat, der Auffassung, dass zum Zeitpunkt der Wahl zum vierten Thüringer Landtag die Auswertung der Stasi-Unterlagen weitgehend abgeschlossen ist. Aber gerade die Diskussion der letzten Wochen um die so genannten Rosenholz-Dateien und die späte Enttarnung eines Polizeibeamten aus Suhl haben deutlich gemacht, dass die Informationsfülle der Stasi-Unterlagen noch nicht in genügendem Umfang ausgewertet wurde.

B. Lösung:

Aus den oben genannten Gründen sind auch die Abgeordneten des vierten Thüringer Landtags zu überprüfen.

C. Alternativen keine weitere Überprüfung der Abgeordneten der vierten Wahlperiode

D. Kosten:

Mit dem Gesetz sind unmittelbar keine Kosten verbunden.

9. Oktober 2003 Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1:

In § 10 Satz 2 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten vom 26. Juni 1998 (GVBl. S. 205), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 423) geändert worden ist, werden die Worte dritten Wahlperiode durch die Worte vierten Wahlperiode ersetzt.

Artikel 2:

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Für die Fraktion: Pohl