Talsperrenmanagement

Für den Hochwasserschutz an der Weißen Elster spielt das Talsperrenmanagement eine erhebliche Rolle. Ein effektives Talsperrenmanagement setzt in vielen Fällen eine funktionierende Absprache zwischen den zuständigen Behörden und Stellen voraus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird der Schutz vor Hochwasser im Verlauf der Weißen Elster insbesondere durch das Talsperrensystem gewährleistet und organisiert?

2. In welcher Form findet innerhalb Thüringens eine Koordination und Absprache von Maßnahmen des Hochwasserschutzes zwischen den zuständigen Behörden und Stellen statt?

3. Hält die Landesregierung das bestehende System für effektiv?

4. In welcher Form findet eine länderübergreifende Koordination des Hochwasserschutzes an der Weißen Elster zwischen den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt statt?

5. Welche Veränderungen in der baurechtlichen und fördermittelrechtlichen Genehmigungspraxis gab es im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz der Weißen Elster seit dem Hochwasser im Jahr 2002?

6. Welche Einschränkungen der Bebaubarkeit von Flächen gibt es in Ortslagen entlang der Weißen Elster?

7. Welche Unterhaltungsmaßnahmen zur Beseitigung wiederkehrender Schäden nach Schmelzwasser, starken Regenfällen und dergleichen werden an der Weißen Elster durchgeführt?

8. Welche Untersuchungen und baulichen Maßnahmen zum Erhalt der Dammfestigkeit und Durchflusssicherung der Weißen Elster werden durchgeführt bzw. sind geplant?

9. Ist an eine weitergehende Eindeichung von Gemeinden und Städten entlang der Weißen Elster gedacht?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. September 2003 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Das Einzugsgebiet der Weißen Elster umfasst Teile der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie des Landes. Die angesprochenen Talsperren (TS) liegen mit Ausnahme der TS Pirk an Nebengewässern der Weißen Elster und haben deshalb nur mittelbare Wirkungen auf das Hauptgewässer. Die TS Pirk, Dröda, Werda, Pöhl und Falkenstein liegen dabei als Einzelanlagen mit unterschiedlichen Nutzungen im oberen Einzugsgebiet im Freistaat Sachsen. In Thüringen liegen im Einzugsgebiet der Weißen Elster die Trinkwassertalsperren Weida und Zeulenroda sowie die TS Auma, Hohenleuben, Krebsbach und Albersdorf.

Zu 1.: Einfluss auf den Hochwasserabfluss der Weißen Elster haben die aufgeführten Anlagen nur insoweit, als Rückhaltungen in den Nebengewässern erfolgen können. Aufgrund ihrer Größe und ihres Bewirtschaftungszwecks erreicht dabei alleinig die TS Pöhl am Nebengewässer Trieb (Freistaat Sachsen) überörtliche Wirkungen. Unabhängig davon wurden die Hochwasserrückhalteräume der oben genannten Talsperren seit vergangenem Jahr insgesamt um 75 Prozent erhöht.

Zur Gewährleistung der effizienten Nutzung der Rückhalteräume erfolgen täglich Datenübermittlungen zwischen der Landestalsperrenverwaltung Sachsen und dem Staatlichen Umweltamt Gera im Routine- und Hochwasserfall.

Zu 2.: Zuständig für die Unterhaltung und den Ausbau der Weißen Elster im Freistaat Thüringen, wie auch den Hochwasserschutz dort, ist das Staatliche Umweltamt Gera.

Der zum Hochwasserschutz eingerichtete Warn- und Alarmdienst ist entsprechend der Thüringer Verordnung zur Errichtung des Warn- und Alarmdienstes zum Schutz vor Wassergefahren vom 1. April 1997 (GVBl. S. 166) geregelt. Mit der Hochwasser-Meldeordnung werden ergänzend die Regelung zum Rhythmus, Art und Weise sowie Form der Verbreitung von Hochwassermeldungen und -nachrichten sowie die Richtwasserstände für die Auslösung oder Aufhebung von Hochwasser-Alarmstufen festgelegt.

Folgende Hochwassernachrichten werden durch die Hochwassernachrichtenzentrale im Staatlichen Umweltamt Gera für das Einzugsgebiet der Weißen Elster herausgegeben:

- Hochwassermeldungen

- Hochwasserwarnungen

- Hochwasservorhersagen als Bestandteil von Hochwasserinformationen

- Hochwasseransagedienst über Service 0180

- Videotext des Mitteldeutschen Rundfunks

- Internetangebot der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (www.tlug-jena.de/newwq)

- Ausrufung/Aufhebung von Alarmstufen

Zu 3.: ja

Zu 4.: Die Koordination und Informationsbereitstellung im Ereignisfall regeln die Hochwassermeldesysteme der Länder. Das Staatliche Umweltamt Gera erhält vom Landeshochwasserzentrum Sachsen aus dem Einzugsgebiet der Weißen Elster in Sachsen folgende Informationen:

- Hochwassermeldungen von Pegeln im Oberlauf der Weißen Elster und Göltzsch

- Hochwasservorhersagen für die Obere Weiße Elster vom Landeshochwasserzentrum Sachsen

- Informationen des Sächsischen Internetangebots (http://www.umwelt.sachsen.de/lfug/hwz)

Die Meldewege und der Empfängerkreis wurden im Jahr 2003 aktualisiert. Ein Testlauf erfolgte im Juli 2003.

Sofern länderübergreifende operative Abwehrmaßnahmen erforderlich werden, wird dies im Einzelfall über die Einsatzstäbe in den zuständigen Ministerien koordiniert.

Zu 5.: Die restriktive Behandlung von Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet aufgrund der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vom 20. Mai 2003 zu § 81 ist Grundlage wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren.

Bei der Umgestaltung des Hofwiesenparkes in der Stadt Gera für die Bundesgartenschau im Jahr 2007 wird dem Hochwasserschutz der bebauten Gebiete besondere Bedeutung beigemessen. Ziel der vom Staatlichen Umweltamt (SUA) Gera mitfinanzierten Maßnahmen in diesem Abschnitt der Weißen Elster ist, einen Schutz bis zum HQ100

(Hochwasserwiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren) sicherzustellen.

Zu 6.: Für die Weiße Elster ist in den Arbeitskarten der oberen Wasserbehörde auf der Grundlage des Hochwassers von 1954 (mit Berücksichtigung späterer Gewässerausbaumaßnahmen) ein Gebiet dargestellt, welches bei Hochwasser überschwemmt wird. Dieses gilt nach § 80 Satz 3 als Überschwemmungsgebiet. Das Überschwemmungsgebiet reicht von der Landesgrenze zu Sachsen bei Greiz bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt bei Crossen.

Zum Schutz der Gewässer, ihrer Ufer und Uferbereiche enthält das Thüringer Wassergesetz Vorschriften in den §§ 78 und 79 Zur Sicherung des Überschwemmungsgebiets der Gewässer enthält das Thüringer Wassergesetz ferner in § 81 Verbote und Genehmigungspflichten.

Darüber hinaus geltende Festlegungen für Überschwemmungsbereiche der Weißen Elster werden in einer diesbezüglichen Verordnung festgelegt, die in der Erstellung ist.

Zu 7.: Im Rahmen der routinemäßigen Gewässerunterhaltung werden jährlich die Flächen zwischen den landeseigenen Deichen und den Böschungsoberkanten der Gewässer gemäht, um das Hochwasserabflussprofil freizuhalten. Ebenso werden Abflusshindernisse beseitigt.

Investive Hochwasserschutzmaßnahmen in Ostthüringen konzentrieren sich seit 2002 auf das Flussgebiet der Pleiße.

Zu 8.: Die Städte Gera und Greiz sind durch Baumaßnahmen (Ufermauern, Dämme) größtenteils bis zu einem HQ100 vor Überflutung gesichert. Derzeit wird die Standsicherheit und Funktionssicherheit der Deiche geprüft. Auf Grundlage einer aktuellen Luftbildbefliegung, einer terrestrischen Vermessung sowie der Neuermittlung der statistischen Hochwasserabflusswerte (bis zu einem HQ100) sollen der schadlose (bordvolle) Hochwasserabfluss und die Überschwemmungsflächen entlang der Weißen Elster für ein HQ100 ermittelt werden.

Zu 9.: Im Ergebnis der unter Frage 8 genannten Studien wird zusammen mit den betroffenen Gemeinden und Städten geprüft, welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz erforderlich werden. Ziel wird es sein, wo möglich Retentionsflächen wiederzugewinnen, um in hochwassergefährdeten Gebieten eine Entschärfung der Hochwassergefahr zu ermöglichen.

Jedoch wird in Ortslagen auch eine Ergänzung der Deichanlagen nicht ausgeschlossen.