Betriebsprüfung im Land Bremen

Um das Ziel der Haushaltssanierung zu erreichen, muss auch die Einnahmesituation betrachtet werden.

Die korrekte Steuererhebung liegt im Interesse der pflichtbewussten Steuerpflichtigen und trägt dazu bei, Steuerausfällen vorzubeugen. Sie ist obendrein durch das Legalitätsprinzip vorgeschrieben und darüber hinaus aus fiskalischen Gründen, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltssanierung, dringend geboten.

Um Steuerausfällen vorzubeugen muss eine Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse von Unternehmern in ausreichendem Maße durch Außenprüfungen, insbesondere Betriebsprüfungen erfolgen. Welche Entwicklung hat die Betriebsprüfung im Lande Bremen seit der letzten Großen Anfrage vom Januar 2000 genommen?

Wir fragen den Senat:

1. Wieviel Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer gibt es in Bremen? Wie hat sich die Zahl der durchschnittlich eingesetzten Betriebsprüfer seit 1998 entwickelt?

2. Wie hoch ist die Zahl der insgesamt vorhandenen Betriebe in den Jahren 1998, 1999 und 2000 - unterteilt nach Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben?

3. Wie haben sich seit 1998 die Kontrollquote und der Prüfungsturnus bei der Prüfung der Großbetriebe, der Mittelbetriebe und der Kleinbetriebe im Land Bremen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt entwickelt?

4. Wie hoch ist die Summe der durch Betriebsprüfungen seit 1998 nachweislich festgestellten Mehrsteuern insgesamt und nach Steuerarten im Vergleich zum Bundesdurchschnitt?

5. Wie hoch waren die Absetzungsquoten (vom Prüfungsgeschäftsplan abgesetzten Fällen im Verhältnis zur Zahl der durchgeführten Prüfungen plus Absetzungsfälle) 1998, 1999 und 2000 unterteilt nach Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben im Vergleich zum Bundesdurchschnitt?

6. Nach welchem Verfahren/System werden Betriebe für die Prüfung ausgewählt, und mit welcher Begründung werden sie vom Betriebsprüfungsplan abgesetzt?

7. Bestehen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Erreichung gemeinsamer Betriebsprüfungsstandards und werden diese eingehalten?

8. Wenn Bremen als einziges Bundesland seine Steuereinnahmen durch Personalverstärkung der Finanzämter, insbesondere in den Betriebsprüfungsstellen, um 1 Mio. erhöht, wie viel DM bleiben davon in Bremen (nach Landesund Kommunalhaushalt getrennt ausweisen)?

9. Gibt es rechtliche oder andere Gründe, die Jahresstatistik der Betriebsprüfung und die Arbeitsergebnisse des Steuerfahndungsdienstes nicht zu veröffentlichen?

10. Gibt es Möglichkeiten, alle Bundesländer auf einen bestimmten Prüfungsturnus zu verpflichten? Plant der Bremer Senat im Bundesrat Initiativen zu ergreifen, um dieses Ziel der Steuergerechtigkeit auf dem Gesetzeswege zu erreichen?