Wer ist in der Thüringer Polizei mit ballistischen Schutzwesten

Oktober 2003 hat folgenden Wortlaut:

Um die Sicherheit unserer im Vollzug tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu gewährleisten, bedürfen sie in Ausübung ihrer Einsätze einer besonderen Sicherheitsausstattung. Dazu zählt auch das Tragen von Schutzwesten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer ist in der Thüringer Polizei mit ballistischen Schutzwesten ausgestattet?

2. Wie ist der derzeitige Stand und wann ist die Ausstattung abgeschlossen?

3. Welche finanziellen Mittel wurden hierzu eingesetzt?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. November 2003 wie folgt beantwortet:

Die Innere Sicherheit wird im Freistaat Thüringen mit hoher Priorität bewertet. Der Eigensicherung der Polizeivollzugsbeamten wird demzufolge - und nicht erst seit den Ereignissen im Gutenberggymnasium - ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Zu 1.: Gemäß Beschluss des Thüringer Landtags (Drucksache 3/1249) werden schrittweise alle Polizeivollzugsbeamten mit einer ballistischen Schutzweste ausgestattet. Mit den neuen Schutzwesten werden neben einer hohen Schutzfunktion auch verbesserte Trageeigenschaften erreicht. Nach der Körpermaßabnahme an jedem einzelnen Polizeivollzugsbeamten werden die Schutzwesten dementsprechend gefertigt und personengebunden ausgegeben. Damit soll die persönliche Tragebereitschaft gefördert werden.

Zu 2.: Die Ausstattung erfolgt in drei Phasen. Im ersten Schritt wurden alle Kräfte im ständigen Wechsel- und Schichtdienst personengebunden mit neuen Schutzwesten ausgerüstet.

Wir können heute feststellen, dass damit bereits alle Polizeivollzugsbeamten, die aufgrund ihrer Streifentätigkeit in der Öffentlichkeit präsent sind, eine persönliche Schutzweste besitzen.

Im Anschluss daran erfolgte die Ausstattung der Kräfte der geschlossenen Einheiten der Landes- und Bereitschaftspolizei mit den neuen Schutzwesten.

In der letzten Phase - in der wir uns derzeit befinden - werden alle übrigen Polizeivollzugsbeamten ausgerüstet. Noch in diesem Jahr wird der größte Teil der Thüringer Polizeivollzugsbeamten mit neuen ballistischen Schutzwesten ausgestattet sein.

Die Körpermaßabnahme für die Fertigung der Schutzwesten auch derjenigen Bediensteten, die gegenwärtig aus verschiedenen Gründen (z. B. Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Freistellungen etc.) keinen Dienst verrichten, soll Anfang des nächsten Jahres nachgeholt werden.

Die Gesamtmaßnahme wird nach der Ausrüstung der zurzeit nicht dienstverrichtenden Mitarbeiter entsprechend ihrer persönlichen Verfügbarkeit im ersten Halbjahr 2004 abgeschlossen.

In den Jahren 2001/2002 wurden der Thüringer Polizei ballistische Schutzwesten im Wert von 1 034 270 Euro zur Verfügung gestellt. In 2003/2004 sind weitere Haushaltsmittel in Höhe von 1 030 940 Euro erforderlich, sodass der Freistaat nach Abschluss der Maßnahme über zwei Millionen Euro für die Verbesserung der Eigensicherung der Thüringer Polizei verwendet hat.

Trautvetter Minister.