Versicherung

Diese Zuwächse beruhen im Wesentlichen auf der positiven Entwicklung der Umsatzsteuer.

Der Umsatzsteuerausgleich als erster Schritt im bundesstaatlichen Finanzausgleich hebt die Finanzkraft der finanzschwachen Länder auf 92 v.H. des Länderdurchschnitts.

Thüringen hatte 1999 eine Finanzkraft von 35,9 v.H. des Länderdurchschnitts. Im Jahr 2000 wird die Finanzkraft höchstens 31 v.H. des Länderdurchschnitts erreichen. Dieser Rückgang verdeutlicht, dass Thüringen und die anderen neuen Länder in diesem Jahr mit der positiven Steuerentwicklung der alten Länder nicht Schritt halten können. Bis zum Jahr 2004 wird lediglich ein Anstieg der Finanzkraft auf rund 35 v.H. erwartet.

Nachfolgendes Schaubild zeigt den Stellenwert, den der Umsatzsteuerausgleich innerhalb der Umsatzsteuereinnahmen in Thüringen einnimmt. Die Daten entsprechen den Jahresscheiben aus den Abrechnungen des Bundes.

Schaubild: Anteil des Umsatzsteuerausgleichs an den Umsatzsteuereinnahmen

Für das Jahr 2001 entsprechen die eingestellten Steuern in Höhe von 8.691 Mio. DM annähernd den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November 2000. Die regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzung gaben keine Veranlassung, den Haushaltsentwurf für 2001 zu korrigieren. Für das Jahr 2002 wurden die Ansätze mit einer Summe von 9.197 Mio. DM von der Steuerschätzung Mai 2000 unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus dem Steuersenkungsgesetz abgeleitet.

Die Steuereinnahmen im Finanzplanungszeitraum wurden der aktuellen Entwicklung angepasst. Der jährliche Zuwachs wurde abweichend von den Schätzergebnissen auf ca. 3 Prozent begrenzt.

Charakteristisch für die Steuereinnahmen im laufenden Jahr ist eine vom gesamtdeutschen Trend abweichende, langsamere Entwicklung bei der Lohn- und Einkommensteuer. Das Lohnsteueraufkommen bleibt aufgrund steuerlicher Änderungen hinter den Beträgen des Vorjahres zurück. Hinzu kommen die Auswirkungen aus der erneuten Anhebung des Kindergeldes. Das Aufkommen bei der Einkommen- wie auch bei der Körperschaftsteuer ist stark von Abzugsbeträgen belastet. So stieg die Investitionszulage im laufenden Jahr bei der Körperschaftsteuer auf das Doppelte und bei der Einkommensteuer auf fast das Fünffache ihres Vorjahreswertes. Hier zeigen sich erstmals die Auswirkungen des 3. Gesetzes zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern vom 18. August 1997, durch das das Fördersystem ab dem Jahr 1999 im Hinblick auf die Bedürfnisse mittelständischer ostdeutscher Unternehmen verbessert wurde.

Infolge der Systemumstellung im Familienleistungsausgleich wurde der Länderanteil an der Umsatzsteuer um 5,5 v.H.-Punkte auf 49,5 v. H. angehoben. Damit war beabsichtigt, den Anteil der Länder und Gemeinden an der Gesamtlast des Familienleistungsausgleichs konstant auf 26 v.H. zu belassen. Die vom Bund abgetretenen Umsatzsteueranteile waren jedoch von Anfang an nicht ausreichend, um die Rückgänge bei der Lohnsteuer wegen der Kindergeldzahlungen auszugleichen. Für den Zeitraum 1996 bis 1999 hätte Thüringen zusätzliche Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt 241 Mio. DM benötigt.

Mit der Anhebung des Kindergeldes ab 1. Januar 2000 von 250 DM auf 270 DM hat der Bund weitere 0,25 Umsatzsteuerpunkte auf die Länder übertragen, so dass der Länderanteil an der Umsatzsteuer nach Abzug des Gemeindeanteils und eines Anteils des Bundes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung nunmehr 49,75 v.H. beträgt.

Kennzeichnend für die Plandaten der Jahre 2000 bis 2004 sind die Risiken in Bezug auf die Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes. Bisher geht Thüringen von folgenden Beträgen aus:

Wesentliche Elemente des Steuersenkungsgesetzes für den Finanzplanungszeitraum sind die weitere Senkung der Steuersätze bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer sowie die Systemumstellung bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Anteilseignern auf das Halbeinkünfteverfahren. Eingangsund Spitzensteuersatz der Einkommensteuer sinken von 22,9 v.H./ 51 v.H. im Jahr 2000 auf 17 v.H./ 47 v.H. im Jahr 2003. Ab dem Jahr 2005 ist eine weitere Absenkung vorgesehen, die im Steuersenkungsergänzungsgesetz geregelt wird. Der Körperschaftsteuersatz wird sowohl für einbehaltene als auch für ausgeschüttete Gewinne ab 2001 einheitlich auf 25 v.H. verringert. Der Schwerpunkt der Finanzierungsmaßnahmen liegt in Einschränkungen bei den Abschreibungen.