Arbeitsamt

3. Wahlperiode 24.11.

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow (PDS) Umzug Bußgeldstelle, soziale Absicherung

Vor dem Landtag hat der damalige Innenminister Richard Dewes (SPD) am 16. Juni 1995 ausgeführt, dass die sozialen Belange der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle Suhl, welche im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen verlegt werden soll, als Hauptaspekt in die Kabinettsbeschlussfassung aufgenommen worden sei.

Er hat weiterhin in seiner Rede ausgeführt: Die meisten Frauen sind nach BAT VII oder BAT VI b beschäftigt, das heißt, sie sind von ihren Einkommensverhältnissen her in der Regel nicht dazu in der Lage, einen solchen Umzug von Suhl nach Artern mitzumachen.

Der Innenminister führte weiter aus, dass 80 Prozent der in der Bußgeldstelle Beschäftigten Frauen sind, die damals im Schnitt 42 Jahre alt waren und elf Frauen davon damals über 50 Jahre waren. Er ging damals davon aus, dass es innerhalb von zwei Jahren gelingen würde, im Südthüringer Bereich diesen Frauen in Landesdienststellen zur Verfügung stellen zu können. Hierzu gab es ausdrücklichen Applaus von der CDU und SPD, die in dieser Zeit die große Koalition getragen haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie vielen von den damals beschäftigten Personen, insbesondere wie vielen von den vorgenannten Frauen, die mittlerweile im Schnitt 47 Jahre alt sein müssten, hat man adäquate Arbeitsplätze im Landesbereich bzw. in Landesdienststellen angeboten und wie viele konnten umgesetzt werden?

2. Da der Innenminister 1995 vor dem Parlament ausgeführt hat, dass man den in dieser Dienststelle Beschäftigten geben wolle, von Suhl nach Artern umzuziehen und dies das Anliegen der Regierung sei, frage ich die Landesregierung, welche Anreize wurden ausgelobt bzw. ist es zwischenzeitlich zu rechtsverbindlichen Vereinbarungen mit dem Personalrat, respektive mit dem Hauptpersonalrat gekommen?

3. Wenn die Landesregierung davon ausgeht, dass die zum Umzug stehende Behörde überwiegend von älteren Frauen, die sich in einem für sehr kritischem Lebensalter befinden, besetzt ist, die zudem tariflich in den unteren Lohngruppen angesiedelt sind und von einem Umzug für diese aus Eigenmitteln der Betroffenen nicht auszugehen ist, frage ich die

5. Dezember 2000 Landesregierung, welche Beihilfen materieller und immaterieller Natur wurden oder werden zur Verfügung gestellt, um den Umzugwilligen den Umzug auch zu ermöglichen?

4. Sieht sich die Landesregierung in der Lage, freie bzw. frei werdende adäquate Stellen (gleichwertige oder höher rangige Stellen) aus dem Bereich Suhl und einem Radius von 20 Kilometern bzw. aus den größeren Städten wie Erfurt, Gotha, Arnstadt, Jena, Eisenach oder Meiningen den Betroffenen zur Kenntnis zu geben und die Stellen solange offen zu halten, bis der Umzug endgültig ansteht im Sinne der Organisation eines verbindlichen innerbetrieblichen Arbeitsamts?