Ich übergebe Ihnen meinen 5 Tätigkeitsbericht mit der Bitte um Kenntnisnahme und zur weiteren

3. Wahlperiode 09.03.

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags Fünfter Bericht über die Tätigkeit des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat den oben genannten Bericht mit folgendem Schreiben vom 26. Februar 2004 zugeleitet: Anliegender Bericht wurde gemäß § 40 Abs. 4 des Thüringer Datenschutzgesetzes abschließend am 25. Februar 2004 im Beirat vorberaten.

Ich übergebe Ihnen meinen 5. Tätigkeitsbericht mit der Bitte um Kenntnisnahme und zur weiteren Veranlassung.

Die öffentliche Vorstellung des 5. Tätigkeitsberichts findet am 10. März 2004 statt. Lieberknecht Präsidentin des Landtags Hinweis der Landtagsverwaltung:

Der Bericht wurde bereits an die Mitglieder des Landtags verteilt.

Er kann auch in der Landtagsbibliothek und im Landtagsinformationssystem unter obiger Drucksachennummer eingesehen werden.

Gemäß § 52 Abs. 5 GO wurde der Bericht sowie die gemäß § 40 Abs. 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes zu erwartende Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht an den Innenausschuss überwiesen.

9. März 2004

Vorwort

Der 5. Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz umfasst den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2003.

Der Bericht beinhaltet Schwerpunkte der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Gemäß § 40 Abs. 1 sind Ergebnisse der Kontrolltätigkeit und Anregungen zu Verbesserungen des Datenschutzes enthalten. Über durchgeführte Kontrollen, die im Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen wurden, werde ich in meinem 6. Tätigkeitsbericht weiter berichten.