Wie viel Pflegehilfspersonal wird in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten

Januar 2004 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Pflegefachpersonal wird in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten insgesamt beschäftigt?

2. Wie viel Pflegehilfspersonal wird in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten insgesamt beschäftigt?

3. Welche Einschätzung trifft die Landesregierung zur Qualität und Quantität des in Thüringen eingesetzten Personals im ambulanten und stationären Bereich?

4. In wie vielen ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen gefährdet eine personelle Unterbesetzung mit Fach- und Hilfskräften die Qualität der Pflege?

5. In wie vielen stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten bei welchem Träger war bzw. ist die 50prozentige Fachkraftquote zeitweilig oder generell nicht gesichert?

6. Zu welchem Anteil sind Arbeitskräfte in Thüringer Heimen und ambulanten Diensten über Zeitarbeitsfirmen vermittelt worden?

7. Ist bei Einhaltung der Fachkraftquote die gegenseitige Ersetzbarkeit der Fachkräfte bei Urlaub, Krankheit und Fortbildung jederzeit gegeben?

8. Welche Erkenntnisse aus Kontrollbesuchen (bitte getrennt nach Kassen) liegen der Landesregierung zur Einhaltung der Fachkraftquote seit 1998 vor?

9. Wie viele Beanstandungen gab es deswegen, weil in Nachtschichten kein bzw. zu wenig Fachpersonal eingesetzt wird?

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Februar 2004 (Datum des Eingangs) wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Für eine umfassende Beantwortung der Fragen wären umfangreiche und langwierige Recherchen notwendig, da eine Vielzahl der Daten der Landesregierung nicht vorliegt. Die Erhebung der Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten und ist daher unzumutbar.

8. März 2004

Zu 1. und 2.: Die für sie Beantwortung dieser Fragen notwendigen statistisch gesicherten Daten sind dem statistischen Bericht Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen am 15. Dezember 2001, welcher im Januar 2003 vom Thüringer Landesamt für Statistik herausgegeben wurde, zu entnehmen.

Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) stellte darüber hinaus folgende aktuelle Daten zur Verfügung: Ambulant (Stand 01/2004): 1 554 Fachkräfte in Vollzeit 1 461 Fachkräfte in Teilzeit 681 Hilfskräfte in Vollzeit 1 104 Hilfskräfte in Teilzeit Vollstationär (Stand 2002) 3 812 Mitarbeiter als Pflegefachkräfte 2 696 Mitarbeiter als Pflegehilfskräfte

Das von der AOK zugearbeitete Datenmaterial ist statistisch nur bedingt verwertbar, da es nicht stichtagsbezogen ist, teilweise vom prospektiven Charakter der Pflegesätze geprägt ist und eine ständige Veränderung nicht ausgeschlossen werden kann.

Zu 3.: Für die Vorhaltung der ambulanten Versorgungsstrukturen sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich.

Für den Bereich der stationären Pflege hält die Landesregierung die zwischen den Pflegekassen und den Leistungserbringern ausgehandelten Personalschlüssel für vertretbar. Die von der Heimpersonalverordnung für das Fachpersonal vorgegebene Quote von 50 Prozent wird eingehalten.

Zu 4.: Für Thüringen bestehen für den stationären Bereich keine landesweiten Personalrichtwerte, anhand denen sich eine zahlenmäßige Unterbesetzung im personellen Bereich objektiv feststellen lässt.

Zurzeit ist der Landesregierung ein Fall bekannt, in dem nach Auffassung der Heimaufsicht zu wenig Personal vorhanden ist, um qualitativ angemessene Pflege zu gewährleisten. Über den ambulanten Bereich liegen keine Daten vor.

Zu 5.: Die Fachkraftquote von 50 Prozent nach der Heimpersonalverordnung wird eingehalten. Sie gilt nicht für den ambulanten Bereich.

Zu 6.: Hierzu liegen uns keine Informationen vor.

Zu 7.: Die Sicherstellung der Vertretung in den genannten Fällen obliegt den Trägern der Einrichtungen.

Zu 8.: Im Hinblick auf die Fachkraftquote in stationären Einrichtungen sind seit 1998 keine Mängel festzustellen.

Zu 9.: Es gab keine Beanstandungen hinsichtlich der Absicherung der Nachtschichten.