Berufsausbildung

Im 3. Thüringer Sozialbericht, belegt durch statistisches Zahlenmaterial, bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU (Drucksache 3/2189) Aktuelle Aspekte und Perspektiven der Familienpolitik in Thüringen und bei der Antwort auf die Kleine Anfrage 867 (Drucksache 3/3337) Situation Alleinerziehender in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens wird darauf hingewiesen, dass insbesondere Alleinerziehende ohne abgeschlossene Schulund Berufsschulausbildung zu einem hohen Prozentsatz auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind. Daraus kann abgeleitet werden, notwendig sind, um dieser Zielgruppe von überwiegend allein erziehenden jungen Müttern besondere Hilfe- und Unterstützungsangebote zu unterbreiten.

Ein erfolgreicher Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung sind elementare Voraussetzungen, um dieser Zielgruppe Chancengleichheit für den erfolgreichen Berufseinstieg zu ermöglichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele allein erziehende junge Mütter im Alter unter 27 Jahren ohne Berufsausbildung (Mütter im Erziehungsjahr inbegriffen) gibt es in Thüringen auf Hilfe zum Lebensunterhalt (aufgeschlüsselt nach den Landkreisen und kreisfreien Städten)?

2. Wie viele dieser jungen Mütter haben keinen Schulabschluss?

3. Welche auf die Personengruppe allein erziehender Frauen ohne Ausbildung zugeschnittenen Angebote und Projekte gibt es in Thüringen, um ihnen eine Berufsausbildung zu ermöglichen und wie werden sie dabei besonders gefördert und betreut?

4. Welche Unterstützungsangebote gibt es für die beschriebene Zielgruppe, um ihnen nachträglich einen Schulabschluss zu ermöglichen?

5. Wie werden junge Mütter unter 18 Jahren bereits gezielt während der Schulzeit unterstützt, damit sie erfolgreich einen Abschluss erlangen können?

6. Welche Beratungsangebote gibt es für allein erziehende Mütter, um sie auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Ausbildung vorzubereiten?

7. Welche Erfahrungen gibt es mit den beiden Projekten Rhythmus in Altenburg und der Teilzeitausbildung für junge Muttis bei Euratibor in Erfurt?

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Februar 2004 (Datum des Eingangs) wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Anzahl allein erziehender junger Mütter unter 27 Jahren ohne Berufsausbildung mit Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU), aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, weist die als Anlage 1 beigefügte Tabelle aus.

Zu 2.: Die als Anlage 2 beigefügte Tabelle differenziert die Kategorien ohne Berufsausbildung und ohne Schulabschluss, um diejenigen Fälle zu erkennen, die derzeit in einer Berufsausbildung stehen und damit die Möglichkeit haben, eine Ausbildung abzuschließen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nicht bei allen Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt Angaben zum Berufs- bzw. Schulabschluss vorliegen. Diese als unbekannt bezeichneten Fälle sind in den vorliegenden Tabellen zu denen ohne Berufsabschluss bzw. ohne Schulabschluss hinzugezählt worden. Die Landessumme von 1 774 allein erziehenden Müttern unter 27 Jahren ohne Berufsausbildung, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, umfasst demnach rund zehn Prozent der Fälle ohne Angabe zum Berufsabschluss; die Zahl von 403 allein erziehenden Müttern unter 27 Jahren ohne Berufsausbildung und ohne Schulausbildung umfasst rund ein Drittel der Fälle ohne Angabe zum Schulabschluss.

Zu 3.: Für junge allein erziehende Mütter besteht die Möglichkeit, eine berufliche Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung zu absolvieren. Diese Maßnahmen werden von der Bundesanstalt für Arbeit nach § 241 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert und sind der Benachteiligtenausbildung zugeordnet. Erleichterungen ergeben sich dabei etwa durch die Ausbildung am jeweiligen Wohnort. In der Benachteiligtenförderung werden zum Beispiel folgende Berufe angeboten: Verkäufer, Maler/Lackierer, Koch, Tischler, Hauswirtschafter, Mechatroniker, Ausbaufacharbeiter, Textilreiniger.

Im Freistaat Thüringen gibt es zurzeit zwei Projektkonstrukte, die es ausschließlich der Personengruppe der allein erziehenden Frauen (allein erziehende Männer wären auch denkbar) ohne Ausbildung ermöglicht, eine Berufsausbildung zu absolvieren, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird. Bei diesen Projektkonstrukten handelt es sich um die Teilzeitausbildung junger Muttis in Erfurt sowie die Betriebliche Teilzeitausbildung für junge Mütter in Altenburg.

Eine besondere Unterstützung besteht darin, dass mit den Ausbildungszeiten auf die Bedürfnisse der jungen Mütter eingegangen wird. Darüber hinaus gibt es in der Anfangsphase einen erhöhten Betreuungsschlüssel durch einen Sozialpädagogen sowie bei Bedarf eines Stützlehrers. Gleichzeitig werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds teilweise Kinderbetreuungskosten übernommen sowie Zuschüsse zu den Ausbildungsentgelten bewilligt.

Zu 4.: Möglichkeiten zum Nachholen schulischer Abschlüsse bestehen an den Schulformen der berufsbildenden Schulen und am Kolleg sowie im Rahmen der Externenprüfungen.

Zu 5.: Verbindliche Fördermaßnahmen gibt es für junge Mütter während der Schulzeit nicht. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Schulen junge Mütter im Einzelfall gezielt fördern und entsprechende Maßnahmen vor Ort ergreifen.

Erhebungen dazu liegen nicht vor, ebenso wenig sind Problemfälle bekannt.

Zu 6.: Allein erziehende Mütter können sich in den Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen über jede soziale, juristische und medizinische Sachlage beraten lassen. Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen stehen für die Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, der Partnerschaft, Ehe und Familie, Trennung und Scheidung, der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts und bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung.

Zu 7.: Für das Projekt können noch keinerlei Erfahrungen genannt werden, da es erst seit dem 1. Dezember 2003 gefördert wird.

Das Projekt bei Euratibor in Erfurt kann als erfolgreich angesehen werden. Nach einer einjährigen Laufzeit nehmen noch alle 15 jungen Mütter an der Berufsausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation teil. Ab dem 16. Februar 2004 wird ein weiteres Projekt bei Euratibor zur Teilzeitausbildung durchgeführt.