Förderschulkonrektor

Die Funktionszusätze nach der Amtsbezeichnung Förderschulkonrektor erhalten folgende Fassung:

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern oder mit mindestens einem anderen Förderschwerpunkt mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern - als der ständige Vertreter des Leiters eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern oder mit mindestens einem anderen Förderschwerpunkt mit mehr als 90 Schülern

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Förderzentrums mit mindestens drei Förderschwerpunkten

bbb) Die Funktionszusätze nach der Amtsbezeichnung Förderschulrektor erhalten folgende Fassung:

- eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern oder mit mindestens einem anderen Förderschwerpunkt mit bis zu 45 Schülern - eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern oder mit mindestens einem anderen Förderschwerpunkt mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern 2)

ccc) In den Funktionszusätzen Regelschulkonrektor und Regelschulrektor wird jeweils der Fußnotenhinweis gestrichen.

ddd) Die Funktionszusätze nach der Amtsbezeichnung Seminarrektor erhalten folgende Fassung:

- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung - als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen oder an Regelschulen oder an Förderschulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung 2)

- als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Regelschulen oder an Förderschulen -

eee) Die Funktionszusätze nach der Amtsbezeichnung Zweiter Förderschulkonrektor erhalten folgende Fassung:

- eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern oder mit mindestens einem anderen Förderschwerpunkt mit mehr als 135 Schülern - als der zweite des Leiters eines Förderzentrums mit mindestens drei Förderschwerpunkten -

fff) In dem Funktionszusatz nach Zweiter Regelschulkonrektor wird der Fußnotenhinweis gestrichen.

ggg) In der Fußnote 2 wird die Verweisung Anlage 3 durch Anlage 2 ersetzt.

hhh) Die Fußnote 3 wird aufgehoben.

ddd) Die Funktionszusätze nach der Amtsbezeichnung Seminardirektor erhalten folgende Fassung:

- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen oder an Regelschulen oder an Förderschulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung - als der ständige Vertreter des Leiters eines Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung eee) In der Fußnote 3 wird die Verweisung Anlage 3 durch Anlage 2 ersetzt.

fff) Die Fußnote 5 wird aufgehoben.

ff) Die 16 wird wie folgt geändert:

aaa) Nach der Überschrift wird die Amtsbezeichnung Direktor des eingefügt.

bbb) Dem Funktionszusatz zur Amtsbezeichnung Leitender Schulamtsdirektor wird der Fußnotenhinweis angefügt.

ccc) Vor der Amtsbezeichnung Oberstudiendirektor wird die Amtsbezeichnung Leitender Seminardirektor

- als Leiter eines Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung - eingefügt.

ddd) Der zweite Funktionszusatz zur Amtsbezeichnung Oberstudiendirektor wird gestrichen.

eee) In der Amtsbezeichnung Prorektor und Professor an der Fachhochschule für Forstwirtschaft wird das Wort Prorektor durch das Wort Rektor ersetzt.

fff) Nach der Fußnote 2 wird folgende Fußnote angefügt:

Der Amtsinhaber kann eine Amtszulage nach Nummer 21 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B erhalten, sofern dem Schulamt die Fachaufsicht über mindestens 100 Schulen und 3 000 nachgeordnete staatliche Bedienstete obliegt.

c) Die Thüringer Besoldungsordnung B wird wie folgt geändert:

aa) In der Besoldungsgruppe B 2 werden aaa) die Amtsbezeichnung Direktor des Landesamtes für Rehabilitierung und Wiedergutmachung1) gestrichen,

bbb) die Amtsbezeichnung Direktor der Materialforschungs- und -prüfanstalt - an der Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar - durch die Amtsbezeichnung Präsident des Landesvermessungsamtes ersetzt,

ccc) die Amtsbezeichnungen Oberlandesanwalt als der ständige Vertreter des Generallandesanwalts -, Polizeivizepräsident - als ständiger Vertreter des Polizeipräsidenten - und Rektor und Professor der Fachhochschule für Forstwirtschaft sowie ddd) nach Vizepräsident des Landesamtes 1) der Fußnotenhinweis 1) gestrichen.