aaa bbb und eee und zu Doppelbuchstabe ee Dreifachbuchst

Zu Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchst. aaa, zu Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchst. ddd, zu Doppelbuchstabe ee Dreifachbuchst. ddd und zu Doppelbuchstabe ff Dreifachbuchst. ccc und ddd:

Die Neufassung und der Wegfall der Spiegelstriche bei den verschiedenen Ämtern im Bereich der Lehrerausbildung und die Schaffung des Amtes Leitender Seminardirektor erfolgen wegen der Umstrukturierung der Staatlichen Studienseminare zum 1. August 2001. Die bislang bestehenden 14 Studienseminare wurden zu drei Staatlichen Studienseminaren zusammengefasst. Dies rechtfertigt die Bewertung der Ämter der Leiter dieser Einrichtungen nach Besoldungsgruppe A 16 und gleichzeitig die Herabstufung der Ämter der Leiter und stellvertretenden Leiter der Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen nach Besoldungsgruppe A 15 und A 14 mit Amtszulage.

Zu Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchst. aaa, bbb und eee und zu Doppelbuchstabe ee Dreifachbuchst. aaa:

Die Neufassung der Spiegelstriche bei den Ämtern der Förderschulrektoren und -konrektoren ist wegen der Änderung des Thüringer Förderschulgesetzes durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2002 (GVBl. S. 397) erforderlich. Das Thüringer Förderschulgesetz organisiert die Förderschulen nunmehr einheitlich in Form von Förderzentren mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Die Neufassung berücksichtigt die neue Begrifflichkeit und Struktur, ohne dass im Vergleich zur bisherigen Fassung die Bewertung der Ämter verändert wird.

Zu Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchst. ccc, fff und hhh:

Die bisherige Fußnote 3 bewirkt, dass die Ämter von Regelschulrektoren und -konrektoren lediglich Lehrern mit Lehrbefähigungen nach dem Recht der ehemaligen DDR offen stehen. Dies würde verhindern, dass die landesrechtlich geregelten Schulleitungsfunktionen an Regelschulen auch Regelschullehrern neuen Rechts, die durch das Besoldungsstrukturgesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2138, 2141) nunmehr bundesrechtlich geregelt sind, übertragen werden können. Dass Schulleitungsfunktionen auch von Lehrern mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR wahrgenommen werden können, ergibt sich bereits aus Nummer 7 der Vorbemerkungen zu den Thüringer Besoldungsordnungen.

Zu Doppelbuchstabe ee Dreifachbuchst. bbb:

Das Amt Prorektor und Professor an der Fachhochschule für Forstwirtschaft wird in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht, dessen bisherige Einstufung in Besoldungsgruppe A 16 nicht mehr gerechtfertigt ist.

Zu Doppelbuchstabe ee Dreifachbuchst. ccc und fff:

Die Fußnote 5 entsprach der Fußnote 3 zur 14 (vergleiche dazu die Begründung zu Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchst. ccc, fff und hhh):

Zu Doppelbuchstabe ff Dreifachbuchst. aaa:

Nach § 7 Abs. 2 des Thüringer Versorgungsverbandsgesetzes vom 8. Juli 1994 (GVBl. S. 812) ist der Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Beamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Er ist oberste Dienstbehörde sowie Fach- und Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten und Arbeiter. Pflicht mitglieder sind die Gemeinden, Städte,Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Zweckverbände und die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, wenn sie versorgungsberechtigte Beamte oder Angestellte mit beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen haben. Da sich die Zuständigkeit des Verbands auf das gesamte Land erstreckt, ist die Einstufung in der Besoldungsgruppe A 16 auch im Vergleich mit anderen Ländern sachgerecht.

Zu Doppelbuchstabe ff Dreifachbuchst. bbb und fff:

Die in der Besoldungsgruppe A 16 ausgebrachten Ämter von Behördenleitern können mit einer Amtszulage nach Nummer 21 der Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung A und B versehen werden, wenn es sich um besonders große und besonders bedeutende handelt. Die Schulaufsicht ist in Thüringen zweistufig organisiert, den Schulämtern als obliegt die volle Dienst- und Fachaufsicht über das Schulwesen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Ihre Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus § 2 des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht vom 29. Juli 1993 (GVBl. S. 397) in der jeweils geltenden Fassung. Die Größe der derzeit 13 Schulämter bewegt sich zurzeit zwischen einer Zuständigkeit für 37 Schulen/1 374 Bedienstete und 125 Schulen/3 445 Bedienstete. Der Mittelwert liegt somit bei etwa 88

Schulen/2 299 Bedienstete. Ein besonders großes und besonders bedeutendes Schulamt muss somit deutlich über diesem Mittelwert liegen. Dies ist, auch im Vergleich mit anderen unteren Verwaltungsbehörden in Thüringen, dann gegeben, wenn das Schulamt für 100 Schulen und 3 000 staatliche Bedienstete zuständig ist.

Zu Doppelbuchstabe ff Dreifachbuchst. eee: Größe und Aufgabenumfang des Amtes rechtfertigen die bisherige Einstufung in Besoldungsgruppe B 2 nicht mehr.

Zu Buchstabe c:

Zu Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchst. aaa:

Das Landesamt für Rehabilitierung und Wiedergutmachung wurde durch Anordnung vom 18. Dezember 2000 aufgelöst. Das Amt kann daher entfallen.

Zu Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchst. bbb:

Die Materialforschungs- und ist seit dem 1. Januar 1998 ein Landesbetrieb. Die Funktion des wissenschaftlichen Direktors wird durch einen Professor der Bauhaus-Universität Weimar wahrgenommen, eines selbstständigen Amtes bedarf es daher nicht mehr. An seiner Stelle wird das Amt des Präsidenten des Landesvermessungsamtes eingefügt. Das Landesvermessungsamt hat derzeit etwa 275 Bedienstete, dazu kommen in den der Aufsicht des Landesvermessungsamtes unterstellten Katasterämtern weitere etwa 1 000 Bedienstete sowie etwa 950 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, über die das Landesvermessungsamt ebenfalls die Fachaufsicht ausübt. Diese Aufsicht über das gesamte Kataster- und Vermessungswesen hat das Landesvermessungsamt mit den Landesvermessungsämtern in Hessen und Rheinland-Pfalz gemein, unterscheidet es aber von den Landesvermessungsämtern in den übrigen Ländern. Die Ämter der Präsidenten der Landesvermessungsämter in Hessen und Rheinland-Pfalz sind bei einer Personalstärke von 404 und 365 Bediensteten jeweils in Besoldungsgruppe B 5 ausgebracht, sodass für Thüringen die Ausbringung in Besoldungsgruppe B 2 gerechtfertigt ist.

Zu Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchst. ccc:

Die Landesanwaltschaft wurde aufgelöst, das Amt Oberlandesanwalt wird daher nicht mehr benötigt. Das Polizeipräsidium wurde im Rahmen einer Organisationsreform der Polizei aufgelöst. wird daher ebenfalls nicht mehr benötigt.Vergleiche außerdem die Begründung zu Buchstabe b Doppelbuchst. ff Dreifachbuchst. eee.

Zu Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchst. ddd:

Der Fußnotenhinweis ist nicht mehr erforderlich. Der erste Amtsinhaber übt die Funktion nicht mehr aus.

Zu Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchst. aaa: Folgeänderung der Umbenennung des bisherigen Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamtes in Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Zugleich wird die Amtsbezeichnung Direktor durch die Amtsbezeichnung Präsident ersetzt.

Zu Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchst. bbb:

Die Landesanstalt für Bodenforschung wurde mit der Landesanstalt für Umwelt zusammengelegt. Das Amt wird daher nicht mehr benötigt.

Zu Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchst. ccc:

Die Erweiterung der Amtsbezeichnung folgt aus dem neuen Namen der Stiftung nach dem Thüringer Gesetz über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 35).

Zu Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchst. aaa: Vergleiche Begründung zu Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchst. ccc

Zu Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchst. bbb: Umbenennung wegen der Zusammenlegung der Landesanstalt für Bodenforschung mit der Landesanstalt für Umwelt

Zu Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchst. ccc und ddd: Zwischenzeitlich ist der zweite Präsident des Landesamtes in sein Amt eingeführt worden. Die Fußnote ist daher nicht mehr erforderlich.

Zu Nummer 9:

Die Zulage nach Nummer 2 der Vorbemerkungen ist durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 1996 (GVBl. S. 315) entfallen und durch eine Ausgleichszulage ersetzt worden. Die Tabelle der Beträge der Zulagen ist daher nicht mehr erforderlich.

Zu Nummer 10:

Die Neufassung der Tabelle der Zulagenbeträge ist aufgrund der Euro-Umstellung und der Änderung der Fußnote bei der Besoldungsgruppe A 15 notwendig. Gleichzeitig werden die Zulagenbeträge in Höhe der ab dem 1. April 2003

(Besoldungsgruppe A 11) und ab dem 1. Juli 2003 (Besoldungsgruppen A 12 bis A 15) nach dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz