Heimmindestbauverordnung

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Einhaltung und Umsetzung der Heimmindestbauverordnung in Thüringer stationären Pflegeeinrichtungen vor?

2. Wie viele unsanierte Heime, die der Heimmindestbauverordnung nicht entsprechen, gibt es in Thüringen noch (bitte Anzahl der Einrichtungen sowie Träger auflisten)?

3. Wie viele stationäre Pflegeheime mit wie vielen Betten werden noch aus Mitteln des Artikels 52 Pflegeversicherungsgesetz bis 2006 abfinanziert (bitte Einrichtungen auflisten)?

4. Wie schätzt die Landesregierung die Zunahme des Pflegebedarfs in stationären Einrichtungen bis zum Jahr 2020 ein?

5. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, wie der erhöhte Bedarf an stationären Pflegeeinrichtungen nach Auslaufen des Artikels 52 in Thüringen finanziert werden kann?

6. Wie viele Kurz-, Tages- und Nachtzeitpflegeplätze wurden in Thüringen seit 1998 geschaffen und wie ist deren Auslastung (bitte Angaben von Trägern und deren Platzanzahl detailliert aufführen)?

7. Wie bewertet die Landesregierung den Bedarf und die Nachfrage nach Kurz-, Tages- und Nachtzeitpflegeplätzen?

8. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Förderhöhe für Pflegeheimneubauten zwingend daran gebunden ist, dass mindestens 80 Prozent Einzelzimmer angeboten werden?

9. Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse bzw. Prognosen, dass das heutige angestrebte Verhältnis von Einzelzimmern zu Doppelzimmern (80 zu 20) auch in den nächsten Jahren so bleiben kann?

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Februar 2004 (Datum des Eingangs) wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Für eine umfassende Beantwortung der Fragen wären umfangreiche und langwierige Recherchen notwendig, da eine Vielzahl der Daten der Landesregierung nicht vorliegt. Die Erhebung der Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten und ist daher unzumutbar.

Aus Mitteln des Artikels 52 Pflege-Versicherungsgesetz werden 33 stationäre Pflegeeinrichtungen mit 2 163 Dauerpflegeplätzen in den Jahren 2004 bis voraussichtlich 2005 finanziert bzw. befinden sich derzeit im Bau.

Altenpflegeheim (APH) / Ort Träger Sonneberg Kreiskrankenhäuser Sonneberg-Neuhaus Gera Geraer Heimbetriebsgesellschaft Gera Erfurt AWO - AJS Erfurt Rudolstadt AWO - Rudolstadt e. V., Rudolstadt Meiningen AWO Sozial- und Pflegedienste Süd-West Thüringen Kloster-Zella Ev. Heimstätte e. V., Rodeberg OT Struth Apolda DRK-Kreisverband Apolda e. V., Apolda Erfurt ASB - g.Gesellschaft für stationäre und ambulante Seniorenhilfe Erfurt Heiligenstadt Seniorenzentrum Christinenhof Heiligenstadt Zella-Mehlis DRK-Kreisverband Suhl e. V., Suhl Erfurt Senioren- und Pflegeheim Erfurt Gera AWO AJS Erfurt Gera Geraer Heimbetriebsgesellschaft Gera Schmölln Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft Schmölln Heiligenstadt Stiftung Hospital zum Heiligen Geist, Heiligenstadt Erfurt, Arnstädter Str. DRK Landesverband Thüringen e. V., Erfurt Erfurt, Kantstraße Senioren- und Pflegeheim Erfurt Erfurt, Herderstraße Julius-Hebel-Stiftung, Erfurt Georgenthal Schloß Georgenthal Heimbetriebsgesellschaft Georgenthal Münchenbernsdorf Gesellschaft für Sozialmanagement der Stadt Münchenbernsdorf Georgenthal Ronneburg Kreiskrankenhaus Ronneburg Georgenthal Leimrieth Theresien-Seniorenresidenz & Co. KG Hildburghausen, Hildburghausen Ilmenau AWO Erfurt Eisenberg Diakoniev. Bethesda, Eisenberg Bad Blankenburg Diakonisches Altenhilfezentrum Saalfeld-Rudolstadt, Hildburghausen Suhl Diakonisches Werk Henneberger Land e. V., Suhl Mühlhausen Ökumenisches Hainich Klinikum Mühlhausen, Mühlhausen Mühlhausen, Gartenstr. Heimeinrichtungen Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis, Mühlhausen Weilar Diakonieverbund Eisenach Eisenach Weimar, Soproner AWO-Kreisverband Weimar e. V., Weimar Schlotheim AWO-AJS Erfurt (Erweiterung) Ellrich Jugendsozialwerk Nordhausen e. V. (Erweiterung), Nordhausen Ebersdorf Saale-Neckar Diakonie Lobenstein

Zu 4.: Nach der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird die Anzahl der Senioren im Jahr 2020 auf 537 800 Personen steigen. Dies impliziert auch einen entsprechenden Anstieg der Pflegebedürftigen in Thüringen.

Inwieweit dieser Pflegebedarf in stationären Angeboten gedeckt werden muss, kann zurzeit nicht eingeschätzt werden.

Zu 5.: Die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen nach Abschluss des Sonderinvestitionsprogramms gemäß Artikel 52 wird in absehbarer Zeit mit allen unmittelbar in Thüringen betroffenen Institutionen erörtert werden.

Zu 6.: Mit In-Kraft-Treten der Neufassung des Heimgesetzes zum 1. Januar 2002 wurden erstmalig Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes subsumiert.

Von daher konnte eine Erfassung dieser Einrichtungen auch erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen.