Leasing

Maße an; sie waren teilweise erforderlich, um das übernommene rotierende Material (Mähgeräte, Schneefräsen) weiter zu verwenden und dienten im Übrigen der Umsetzung von Wünschen, die von den Arbeitnehmern der TSI nachträglich vorgebracht wurden. Die Fahrzeuge waren nicht mangelhaft.

Zum Ablauf des Beschaffungsverfahrens stellt der Untersuchungsausschuss fest, dass der Geschäftsführer der TSI Verhandlungen über Art und Umfang der zu beschaffenden Fahrzeuge und Geräte nur mit der Firma Mercedes-Benz geführt hat.

Grundsätzlich wären nach den Aussagen der Zeugen Tamm und Dr. Assmann aber wohl auch die Firmen IVECO und MAN allein oder auch in Kooperation mit weiteren Herstellern in der Lage gewesen, den Bedarf an Ausrüstungen der TSI zu decken. Dies gilt auch in Ansehung des Umstandes, dass für diese Firmen die Rücknahme firmenfremder Fahrzeuge wirtschaftlich problematischer hätte sein können. Zur Frage der Einbeziehung dieser Unternehmen in den Beschaffungsprozess kann der Untersuchungsausschuss die Einlassung des Geschäftsführers gegenüber dem Aufsichtsrat und in einem gesonderten Schreiben an ein Mitglied des Aufsichtsrats, die TSI habe ein sog. internes Markterkundungsverfahren mit dem Ergebnis durchgeführt, dass außer der Firma Mercedes-Benz derzeit kein Vertragspartner in Betracht käme, nicht bestätigen. Für die Annahme, dass die besagten Firmen nicht einbezogen wurden, sprechen neben den glaubhaften und glaubwürdigen Aussagen des zuständigen Niederlassungsleiters der MAN AG und eines Händlers der IVECO-Gruppe, dass auch am Firmensitz der MAN in München eine Anfrage der TSI nicht bekannt ist. Ferner enthalten die dem Untersuchungsausschuss nach Mitteilung der Landesregierung vollständig übergebenen Unterlagen zum Beschaffungsvorgang keine Unterlagen, die Rückschlüsse auf Angebote dieser Firmen zuließen. Bei der Wertung dieser Tatsache kommt dem Umstand besondere Bedeutung zu, dass die TSI in anderen Fällen, in denen sie für Beschaffungsvorhaben mehrere Angebote eingeholt hat, diese dokumentiert und dem Untersuchungsausschuss vorgelegt hat. Unsicherheiten bleiben hinsichtlich einer möglichen Beteiligung anderer Händler der Marke IVECO. Letztlich bedarf es aus Sicht des Untersuchungsausschusses hier keiner abschließenden Klärung, sofern die Beschaffung selbst bei Durchführung dieser formfreien internen Markterkundung vergaberechtlich unzulässig war. Dem Untersuchungsausschuss lag hierzu ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor (Vorlage UA 3/2 - 162; vgl. Anhang II.); hierauf wird im Ergebnis Bezug genommen. Der Untersuchungsausschuss hat erwogen, dass die TSI mit der Absicht durch den Freistaat gegründet wurde, sämtliche Geschäftsanteile zu veräußern. Er ist auch der Auffassung, dass gerade die Verbindung zwischen der Rücknahme des Fahrzeugbestandes und der Neubeschaffung durch Leasing wirtschaftlich sinnvoll war und schließt die Möglichkeit einer Markterkundung in Form mündlicher Anfragen nicht aus. Im Ergebnis ist gleichwohl festzustellen, dass die TSI zu dem besonderen Zweck gegründet war, im Allgemeininteresse Dienstleistungen nichtgewerblicher Art unter staatlicher Kontrolle zu erbringen und deswegen als öffentliche Auftraggeber gemäß § 57 a Satz 1 Nr. 2 umfassend an das Vergaberecht gebunden war. Das gewählte Verfahren des einfachen Verhandlungsverfahrens durfte nach der gegebenen Sach- und Rechtslage zur Beschaffung von Fahrzeugen und Gerät nicht verwendet werden. Zusätzlich hat die TSI Dokumentationspflichten verletzt.

4. Medes

Die TSI hat im August 1999, vertreten durch ihren Geschäftsführer Winter, von der Firma Metz Elektronic zum 1. Januar 2000 unter Zwischenschaltung eines Finanzdienstleistungsunternehmens im Wege des Leasing für 60 Monate und unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung auf eine Frist von 48 Monaten das System Medes beschafft. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1.792.300,00 DM, die monatliche Leasingrate auf 34.645,16 DM. Bei dem System Medes handelt es sich um ein nicht telematisches System zur Leistungs- und Betriebsdatenerfassung als Grundlage für die innerbetriebliche Kalkulation der TSI Dabei wurden abrechnungsrelevante Daten in Mobilteilen erfasst, die erfassten Daten mit den Mobilteilen in Auslesestationen übertragen und sodann telefonisch an den Zentralrechner der TSI überspielt. Geliefert wurden insgesamt 239 Handeingabegeräte sowie 20 Meistereiausrüstungen.

Der Beschaffung des Systems Medes ging eine Aufforderung an mehrere andere Anbieter zum damaligen Zeitpunkt vergleichbarer Vorstufen/Systeme voraus. Zumindest die Firma hat im Januar 1998 vier Lkw probehalber mit Bordcomputern und Zusatzelektronik zur Aufzeichnung von Betriebsdaten einschließlich der Beilhack Mobildat Schnittstelleneinheit für das Controlling der Steuerdaten und Anbaugerätesensoren (incl. GPS) ausgestattet. Nach diesem als Markterkundung zu wertenden Verfahren hat der Geschäftsführer ausschließlich mit der Firma Metz verhandelt. Der Beschaffung ging die Entwicklung des Systems durch die Firma Metz voraus. Die Entwicklungskosten wurden in Höhe von 109.000,00 DM von der TSI vorfinanziert und vereinbarungsgemäß im Rahmen der Beschaffung verrechnet (s.u.). Die Beschaffung des Systems Medes wurde vom Aufsichtsrat nach mehrmaliger Vorbefassung mit dem Thema in seiner Sitzung am 18. März 1999 genehmigt.

Die TSI hat zur Beschaffung des Systems Medes kein offenes oder beschränktes Verfahren im Sinne des Vergaberechts durchgeführt, sondern ein einfaches Verhandlungsverfahren angewandt. Zur Frage der vergaberechtlichen Würdigung dieses Verfahrens lag dem Untersuchungsausschuss ein Vermerk des Wissenschaftlichen Dienstes vor (Vorlage UA 3/2 164 - Anhang III). Unter Bezugnahme auf dieses Gutachten ist davon auszugehen, dass der Geschäftsführer für die TSI als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 57 a Satz 1 Nr. 2 zur Beschaffung des Systems Medes zu Unrecht das einfache Verhandlungsverfahren gewählt und im Rahmen des Verhandlungsverfahrens Dokumentationspflichten und Mitteilungspflichten verletzt hat. Im Übrigen geht der Untersuchungsausschuss nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon aus, dass seitens der TSI kein gesonderter Entwicklungsauftrag erteilt wurde, sondern die Entwicklung im Rahmen eines einheitlichen Beschaffungsvorgangs vorfinanziert wurde. Für diese Ansicht spricht, dass ein selbständiger Entwicklungsauftrag nicht als Dokument vorgelegt werden konnte, der Aufsichtsrat nicht mit dem Entwicklungsauftrag, sondern erst mit der Gesamtbeschaffung befasst wurde und dabei die Anrechnung der Entwicklungskosten als vorvereinbart bezeichnet wurde; diese Auffassung stützt sich auch auf die Einlassung der Zeugen Metz und Meinhardt.

Im Ergebnis der Beweisaufnahme stellt der Untersuchungsausschuss ferner fest, dass es zum Zeitpunkt der Entwicklung oder Beschaffung des Systems Medes keine einsatzfähigen vergleichbaren Systeme zu kostengünstigeren Preisen am Markt gab. Sämtliche damals am Markt vorhandenen Systeme der Firma Beilhack, Küpper-Weisser, Metz, Infotech und waren nicht telematisch; ein telematisches System ist erst das seit Dezember 2000 lieferbare System MOBIWORX. Keines der vorhandenen Systeme war unmittelbar für die speziellen Zwecke der TSI einsetzbar. Beispielsweise diente das System der Firma der Erfassung von Straßendaten und nicht der Erfassung von Betriebsdaten.

Auch soweit eine Weiterentwicklung technisch möglich gewesen wäre, ist nicht erkennbar, dass die Firma einen Vorsprung vor der Firma Metz gehabt haben könnte und insofern eine kostengünstigere Entwicklung wahrscheinlich gewesen wäre. Das Schweizer System Nufatron galt zum damaligen Zeitpunkt bereits als veraltet.