Reaktivierung der Wasserkraftkaskade

Die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue beabsichtigt die Reaktivierung der Wasserkraftkaskade entlang der Mahlgera.

Voraussetzung dafür ist die Erneuerung des Gerawehrs in der Gemarkung Erfurt-Gispersleben und der Um- und Ausbau der ehemaligen Getreide- und Ölmühlen entlang der Mahlgera. Für dieses Projekt liegt ein Förderantrag bei der Bundesstiftung Umwelt vor. Ziel ist es, die Entwicklung der Wasserkraftnutzung an der Mahlgera vom Wasserrad bis zur Kaplanturbine für die Öffentlichkeit darzustellen. Zudem sollen Fischauf- und -abstiegsanlagen verschiedener Bauformen errichtet werden und deren Auswirkung auf das Flussökosystem untersucht werden. Erste Vorplanungen sind bereits erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung das Projekt bekannt?

2. Wenn ja, welche Einzelmaßnahmen umfasst das oben genannte Projekt?

3. Welche Gesamtkosten sind zur Realisierung dieses Projekts zu veranschlagen?

4. Welcher Kostenanteil ist für die einzelnen Maßnahmen aus Landesmitteln förderfähig?

5. Welche Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Landes müssen jeweils vorliegen?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. April 2004 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: ja.

Zu 2.: Dem Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt liegt zur Information eine zwölfseitige Erläuterung vom Dezember 2002 aus dem Förderantrag der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück, für das Projekt Umweltgerechte Reaktivierung der Wasserkraftkaskade an der Mahlgera vor.

Danach handelt es sich um folgende notwendige Teilschritte des Gesamtvorhabens:

1. Grundräumung und naturnahe Gestaltung der Mahlgera

2. Umbau des Mahlgeraeinlaufs unter Berücksichtigung der Fisch- und Benthosbewegung

3. Beseitigung hydraulischer Engpässe an defekten und fehlerhaften Wasserbauwerken der Mahlgera

4. Umbau des Gerawehres zur umweltgerechten Ausleitung der ökologisch und ökonomisch erforderlichen Wassermenge; Optimierung der Geschiebeführung in der Gera durch Einbau einer Spülschleuse

5. Bau einer Fischauf- und -abstiegsanlage am Gerawehr zur Gewährleistung der Längsdurchgängigkeit der Gera

6. Reaktivierung der Wasserkraftanlagen

7. Bau von Umgehungsbächen und technischen Auf- und Abstiegshilfen zur Schaffung eines voll durchwanderbaren Gesamtbiotops im Einzugsgebiet der Mahlgera

8. Bau von Abwasserreinigungsanlagen für die Anliegergemeinden zur dauerhaften Sicherung der Gewässergüte

9. Durchführung von gewässerspezifisch sinnvollen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Gera zur Sicherung der durchgeführten Maßnahmen und der Anliegergemeinden der Mahlgera

10. Auswertung der Effekte des Gesamtvorhabens auf der Grundlage der bereits erhobenen ökologischen Ausgangssituation

11. Dauerhafte Nutzung des ausgeführten Projekts zur Umweltbildung und weitergehenden Forschung

Die Nummern 4, 7 und 10 sind Gegenstand der bei der DBU beantragten Förderung, die sich in folgende Maßnahmen aufschlüsseln:

- Umbau des Gerawehres in Kühnhausen

- Flussbauliche Maßnahmen in der Mahlgera (Raum Ringleben/Elxleben, Fischwanderhilfen)

- Reaktivierung der Mühlen der Mahlgera

- Wissenschaftliche Projektbegleitung

- Planungsarbeiten

Zu 3.: Zu den Gesamtkosten des gesamten Vorhabens kann die Landesregierung keine Aussagen treffen.

Nach der genannten Erläuterung verursachen die Maßnahmen zu den Nummern 4, 7 und 10 Kosten in Höhe von 4 743 000 Euro.

Allein die Summe aller notwendigen Investitionen zum Aufbau einer geordneten Abwasserableitung und -behandlung der Anliegergemeinden der Mahlgera (vergleiche Nummer 8 der oben genannten Teilschritte des Gesamtvorhabens) wird durch das Staatliche Umweltamt Erfurt aufgrund der vorliegenden Planungen und Kostenschätzungen auf zirka 30 bis 35 Millionen Euro beziffert. Davon sind inzwischen zirka 30 Prozent realisiert. Der weitere Ausbau der Abwasseranlagen der Anliegergemeinden soll verstärkt ab dem Jahr 2006 in einzelnen Bauabschnitten fortgeführt werden.

Zu 4.: Die flussbaulichen Maßnahmen, die Errichtung und Sanierung sowie die Reaktivierung der Wasserkraftanlagen können nach Maßgabe des Landeshaushalts aus Landesmitteln gefördert werden. Die noch zu tätigenden flussbaulichen Maßnahmen werden in oben genannter Erläuterung mit einem Umfang in Höhe von 1 141 000 Euro, der Umfang zur Reaktivierung der Wasserkraftanlagen in Höhe von 1 870 000 Euro angegeben.

Die Förderung flussbaulicher Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung richtet sich nach der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung vom 14. Februar 2000 Nr. 11, S. 549).

Bei Errichtung und Sanierung von Abwasseranlagen erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 20. März 2002 Nr. 17, S. 1380).

Für die Förderung der Reaktivierung der Wasserkraftanlagen gilt die Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung insbesondere auf der Basis von erneuerbaren Energien vom 12. Oktober 2001 Nr. 49, S. 2590) des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur in Verbindung mit der Ergänzung und der Änderung der Richtlinie vom 14. November 2003 Nr. 4/2004, S. 227).

Im Rahmen der Beteiligung des Freistaats an der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung erfolgte nach der oben genannten Richtlinie für die Jahre 2003/2004 für wasserwirtschaftliche Maßnahmen an der Mahlgera in einem Umfang in Höhe von 630 225 Euro eine Förderung in Höhe von insgesamt 441 100 Euro. In den Jahren zwischen 1995 bis 2002 betrug die Förderung der Unterhaltungsmaßnahmen der Gewässer 2. Ordnung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue 394 820 000 Euro.

An dem bisher erreichten Stand der Errichtung und Sanierung von Abwasseranlagen mit einem Investitionsaufwand von 10 025 000 Euro beteiligte sich der Freistaat insgesamt mit Landes- und EU-Mitteln in Höhe von 6 118 000 Euro.

Für die Reaktivierung von Wasserkraftanlagen zur Stromerzeugung wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 500 Euro je Kilowatt installierter elektrischer Leistung bis 35 Kilowatt Leistung, mindestens jedoch 7 500 Euro je Einzelanlage bzw. 375 Euro je Kilowatt installierter elektrischer Leistung für Anlagen von über 35 Kilowatt bis zu 100 Kilowatt Leistung bzw. 250 Euro je Kilowatt installierter elektrischer Leistung für Anlagen von über 100 Kilowatt Leistung bis zu einem Höchstbetrag von 100 000 Euro je Anlage gewährt, sofern die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Zu 5.: Die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Landes richten sich nach den zu Frage 4 genannten Förderrichtlinien. Danach müssen jeweils die in den Richtlinien unter Nummer 4 genannten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem ist dabei der Nachweis der Einhaltung der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen (z. B. Plangenehmigung, Wasserrechtliche Gestattung) maßgebend.