Verlust des Gleisanschlusses für die Firma Hasenclever in Battenberg (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
Die Firma Hasenclever in Battenberg (Landkreis Waldeck-Frankenberg) transportiert zurzeit per Eisenbahn 10.000 Tonnen Koks pro Jahr. Die Deutsche Bundesbahn (DB Cargo) hat der Geschäftsleitung mit Schreiben vom 28. Februar 2001 die Kündigung des Hasenclever-Gleisanschlusses angekündigt, ohne aber ein genaues Datum für den letzten Betriebstag zu nennen. Die Firma Hasenclever stellt jetzt Überlegungen an, die Koks-Anlieferung über LKW zu organisieren, was ein zusätzliches Verkehrsaufkommen auf den Straßen von mindestens 400 LKW pro Jahr bedeuten würde.
Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Ankündigung der DB Cargo, die Firma Hasenclever nicht mehr über den Gleisanschluss zu bedienen?
Für den Bereich des Schienengüterverkehrs ist nach den grundgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich der Bund zuständig. Entscheidungen über Verkehrsangebote im Schienengüterverkehr fallen in den alleinigen Verantwortungsbereich von DB Cargo, einem Wirtschaftsunternehmen im Eigentum des Bundes.
Aus verkehrspolitischer Sicht lehnt die Landesregierung Einschränkungen der Verkehrsangebote im Schienengüterverkehr ab.
Von der DB Cargo (Marktbereich) wurde der Firma Hasenclever die Einstellung der Bedienung des Gleisanschlusses zum Ende 2001 mitgeteilt. Um eine Kündigung des Gleisanschlusses soll es sich dabei nicht gehandelt haben.
Demgegenüber wurde von der DB Cargo (Niederlassung Frankfurt), die für die Umsetzung des neuen Konzeptes für den Einzelwagenverkehr (MORA C) zuständig ist, der Firma Hasenclever die Bedienung mindestens bis Ende 2002 zugesichert. Diese Erklärung wurde gegenüber dem Land schriftlich bestätigt.
Es liegen demnach zwei unterschiedliche Positionen der DB Cargo zu dem Fortbestand des Gleisanschlusses der Firma Hasenclever vor.
Frage 2. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die Schließung des Gleisanschlusses der Firma Hasenclever zu verhindern?
Das Land hat DB Cargo um Klärung der unterschiedlichen Positionen von Marktbereich und Niederlassung gebeten und den Konzernbevollmächtigten der DB AG für Hessen eingeschaltet. Darüber hinaus fand am 24. Oktober 2001 ein Gespräch in Battenberg unter Leitung des Regierungspräsidiums Kassel mit der IHK Kassel, den Verladern an der Strecke und dennen über das weitere Vorgehen statt, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des Schienengüterverkehrs. Auf dieser Veranstaltung hat DB Cargo mitgeteilt, dass mit einer Bedienungszusage für Frankenberg, Allendorf und Battenberg bis 2004 gerechnet werden könne. Diese Aussage wurde von DB Cargo jedoch schon am 29. Oktober 2001 für Frankenberg und Battenberg wieder relativiert.
Da nicht der Gleisanschluss gekündigt wurde, sondern die Bedienung eingestellt werden soll, wäre gegebenenfalls auch eine Übernahme der Bedienung durch eine Privatbahn möglich. Laut Aussage der Firma Hasenclever will auch sie den Gleisanschluss nicht kündigen, sondern sich die Option auf Nutzung des Gleisanschlusses offen halten. Ob dies verwirklicht wird, hängt insbesondere von den Konditionen von DB Cargo ab. DB Cargo wurde vom Land gebeten, hierfür baldmöglich Kontakt mit der Firma Hasenclever aufzunehmen.
Mit einer Erhebung des Potenzials für Schienengüterverkehr im betroffenen Raum durch die IHK Kassel sollen die Möglichkeiten für eine langfristige Sicherung des Schienengüterverkehrs, gegebenenfalls auch unter Beteiligung von Privatbahnen, untersucht werden. Falls es zu einer Übernahme von Verkehren durch Privatbahnen kommt, ist in einer Übergangszeit bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Förderung durch das Land möglich.
Frage 3. Wie steht die Landesregierung zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage - Drucks. 15/1633 - vom 12. Dezember 2000, in der es heißt: Im Hinblick auf die langfristigen Bindungen mit der Firma Viessmann ist nicht davon auszugehen, dass die DB AG den Güterverkehr auf dieser Strecke einstellt oder das Angebot verschlechtert, zumal auch bei den Eisenwerken in Battenberg eine Verlagerung von Transporten auf die Straße nicht zu erwarten ist.?
Gemäß dem von DB Cargo mit der Firma Viessmann abgeschlossenen Vertrag ist die Bedienung des Gleisanschlusses der Firma im Werk Allendorf bis 2020 sichergestellt.
Laut Firma Viessmann hat dies DB Cargo am 26. Oktober 2001 bestätigt.
Darüber hinaus sei die Bedienung des Gleisanschlusses am Bahnhof Allendorf für Zulieferung der Firma Viessmann und anderer Verlader bis mindestens 2004 sichergestellt.
DB Cargo hat zudem am 24. Oktober 2001 zugesichert, dass bei einer weiteren Bedienung der Firma Viessmann auch Battenberg einbezogen würde.
Gemäß Mitteilung der DB Cargo vom 29. Oktober 2001 trifft dies jedoch bei einer Verlagerung der Transporte der Firma Hasenclever auf die Straße nicht mehr zu, weil dann kein ausreichendes Aufkommen mehr gegeben ist.
Frage 4. Hält die Landesregierung immer noch an ihrem Ziel fest, vermehrt Transporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, und welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die von der DB AG beabsichtigten Streckenstilllegungen zu verhindern?
Ja. Das Land hält die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene aus verkehrspolitischen Gründen für unabdingbar. Obwohl sie für den Schienengüterverkehr keine gesetzliche Zuständigkeit hat, engagiert sich die Landesregierung.
Folgende Beispiele verdeutlichen dieses Bemühen:
- Initiierung und Mitwirkung an gemeinsamen Gesprächen zwischen DB Netz, DB Cargo, Verladern, Privatbahnen, IHK, Regierungspräsidien mit dem Ziel der Fortführung des Schienengüterverkehrs;
- Moderation/Vermittlung zwischen den Beteiligten bei Problemfällen;
- Initiieren und Unterstützen von Erhebungen zum Potenzial im Schienengüterverkehr;
- Unterstützung bei der Kostenermittlung und der Entwicklung kostengünstiger Konzepte zum Erhalt der Streckeninfrastruktur;
- Einplanung von Fördermitteln ab 2002. Diese sollen in begrenzten Fällen die Übernahme der Bedienung im Schienengüterverkehr durch Privatbahnen erleichtern und für die Sanierung von Infrastruktur oder Deckung von Anlaufdefiziten im Betrieb eingesetzt werden.
Mit diesen Hilfestellungen kann das Land nur versuchen, die schlimmsten Auswirkungen abzumildern. Eine notwendige grundsätzliche Umsteuerung kann allerdings hierdurch nicht bewirkt werden. Dies ist allein Aufgabe des
Bundes, der als Eigentümer über die entsprechenden Einflussmöglichkeiten verfügt.
Im Rahmen des Konzepts MORA C betreibt die DB Netz AG zwar zunächst keine Streckenstilllegungen, sondern nur die Einstellung der Bedienung.
Dies bedeutet, dass die Streckeninfrastruktur für eine begrenzte Zeit erhalten bleibt, was z. B. eine Bedienung durch Privatbahnen ermöglichen würde.
Frage 5. Sind der Landesregierung weitere oder ähnlich gelagerte Fälle (Kündigung des Gleisanschlusses) bekannt wie bei der oben genannten Firma Hasenclever?
Ja. DB Cargo stellt im Jahre 2001 in Hessen die Bedienung von etwa 30
Güterverkehrsstellen (Laderampen oder Gleisanschlüsse) ein; weitere ca. 15
Güterverkehrsstellen stehen Ende 2002 zur Disposition, wenn DB Cargo dort keine besseren Erlöse erzielen kann.
In mehreren Fällen bemüht sich das Land vor Ort gemeinsam mit den Beteiligten intensiv um eine Fortführung des Schienengüterverkehrs.
Frage 6. Ist mit der Kündigung des Gleisanschlusses der Firma Hasenclever in Battenberg unter Umständen eine Verschlechterung des Güterverkehrsangebotes für die in Allendorf (Eder) verbunden?
Laut Aussagen von DB Cargo und der Firma Viessmann trifft dies nicht zu.
Frage 7. Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um dies zu verhindern?