Ist die Entwidmung der Landesstraße zwischen Fischbach und Keulrod

April 2004 hat folgenden Wortlaut:

Die Straße zwischen Fischbach und Keulrod ist als Landesstraße ausgewiesen. Sie soll jedoch Meldungen des Freien Wortes zufolge entwidmet werden. Eine für Anwohner wesentliche und auch touristisch interessante Anbindung des Kleinen Thüringer Waldes an die Stadt Schleusingen würde damit entfallen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Entwidmung der Landesstraße zwischen Fischbach und Keulrod vorgesehen?

2. Wenn ja, wie wird die Entwidmung begründet?

3. Welche Planungen bestehen in Bezug auf die künftige Nutzung der Straße?

4. Wurde bisher eine Abstufung der Straße geprüft, mit welchem Ergebnis, und welche Stellungnahmen der angrenzenden Gemeinden bzw. des Landkreises Hildburghausen gibt es dazu?

5. Ein Teil der von der Entwidmung betroffenen Straßengrundstücke befindet sich im Eigentum des Herrn von Truchseß. Wie wurde bei Verkauf dieser Grundstücke die vorhandene Landesstraße berücksichtigt?

6. Gab es in Bezug auf die Eigentumsübertragung der bzw. vertragliche Regelungen zur künftigen Nutzung der Straße?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Mai 2004 (Eingang: 18. Mai 2004) wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Teilstrecke der L 2635 soll im Abschnitt Fischbach­Keulrod eingezogen und als Forstweg weiter genutzt werden.

Zu 2.: Bei den Ortsteilen Keulrod und Fischbach handelt es sich um kleine Siedlungen mit insgesamt ca. 155 Einwohnern.

Die Erschließung des Ortsteils Fischbach der Stadt Schleusingen wird durch den verbleibenden Abschnitt der L 2635, die zur Gemeindestraße umgestuft werden soll, gewährleistet. Der Ortsteil Keulrod der Gemeinde Bischofrod ist weiterhin durch die L 2634 an das überörtliche Verkehrswegenetz angebunden. Parallel zur L 2635 verlaufen die L 2633, die B 247 und künftig die A 73.

25. Mai 2004

Zu 3.: Seitens des Freistaats gibt es keine Planungen.

Zu 4.: Eine Abstufung ist nur dann möglich, wenn sich ein Baulastträger zur Übernahme der Straße bereit erklärt bzw. die mit der Straßenbaulast verbundenen Verpflichtungen übernommen werden.

Das Landratsamt Hildburghausen hat die Übernahme als Kreisstraße abgelehnt, jedoch sein Einverständnis zur Einziehung der Straßenverbindung zwischen Fischbach und Keulrod erklärt.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Abstufung der Straße zur Gemeindestraße wurden die Gemeindeverwaltungen St. Kilian und Bischofrod beteiligt. Die Großgemeinde St. Kilian lehnte eine Übernahme der Straße ab. Die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein teilte für die Gemeinde Bischofrod mit, dass der betreffende Straßenabschnitt in der Gemarkung der Gemeinde Bischofrod als kommunale Straße erhalten und umgestuft werden solle.

Zu 5.: Die Grundstücke standen im Eigentum der Bodenverwertungs- und -verwaltungs (BVVG). Dass eine Landesstraße auf Teilflächen dieser Grundstücke liegt, wurde beim Verkauf an Herrn von Truchseß im BVVG-Vertrag nicht berücksichtigt.

Zu 6.: Auflagen bzw. vertragliche Regelungen zur künftigen Nutzung der Straße gab es in Bezug auf die Eigentumsübertragung der Straßengrundstücke nicht.

Sofern keine Einziehung, sondern eine Umstufung der Straße erfolgt, wird der Freistaat Thüringen als bisheriger Baulastträger im Hinblick auf die zukünftige Nutzung der Straßengrundstücke Regelungen mit dem Eigentümer veranlassen.