Der Zeuge Ludwig wurde zu folgenden Fragen vernommen vgl

6. Sechste Sitzung des Untersuchungsausschusses 3/4 am 15. Juni 2004

In der 6. Sitzung am 15. Juni 2004 wurden in öffentlicher Sitzung die Zeugen Klaus Peter Ludwig, Geschäftsführer der VIDIT System und Herr Kurt Schroth, Referatsleiter Polizeitechnik im Thüringer Innenministerium sowie Herr Hans-Joachim Rust, als Leiter der PD Suhl vernommen.

Der Zeuge Ludwig wurde zu folgenden Fragen vernommen (vgl. Vorlage UA 3/4 - 10):

1. In wessen Verantwortung lagen Anschaffung, Installation, und Probebetrieb der Kennzeichenerfassungsanlage an der A 71?

2. Wie gestaltete sich die Beteiligung von Angehörigen und Material des Innenministeriums, insbesondere der Thüringer Polizei bei der Anschaffung, Installation und dem Probebetrieb der Kennzeichenerfassungsanlage an der A 71?

3. Wie hat die Firma VIDIT Systems das Projekt gegenüber den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gerechtfertigt und abgesichert?

Die Zeugen Schroth und Rust wurden zu den Fragen (vgl. Vorlage UA 3/4 - 13) vernommen:

1. In wessen Verantwortung lagen Anschaffung, Installation und Testbetrieb der Kennzeichenerfassungsanlage?

2. Inwieweit war die Polizei bei der Installation der Anlage und beim Testbetrieb beteiligt und was war ihre Aufgabe in diesem Zusammenhang?

Nach Abschluss der Zeugenvernehmungen wurde die Beratung des Untersuchungsausschusses in nicht öffentlicher Sitzung fortgeführt. Der Ausschuss kam überein, die Beweisaufnahme zu beenden und die Landtagsverwaltung zu beauftragen, den Entwurf des Berichts des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 3/4 vorzubereiten. Der Untersuchungsausschuss beschloss, die Beratung des Berichtsentwurfs des Vorsitzenden im Untersuchungsausschuss am 28. Juni 2004 durchzuführen.

7. Siebte Sitzung des Untersuchungsausschusses 3/4 am 28. Juni 2004

In der 7. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 28. Juni 2004 wurde über den Berichtsentwurf des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses in Vorlage UA 3/4 - 14 beraten.

C. Feststellungen und Würdigung des Untersuchungsausschusses

Der Untersuchungsausschuss hat in drei Sitzungen Beweisaufnahmen durchgeführt und sechs Zeugen zum Gegenstand des Untersuchungsauftrags vernommen. Die wesentlichen Ergebnisse der Beweisaufnahme sind durch den Untersuchungsausschuss wie folgt zu würdigen:

Zu Frage 1 des Untersuchungsgegenstandes:

1. Haben die zuständigen Mitarbeiter des Innenministeriums den Innenminister über die Tatsache der Beschaffung, Installierung und Inbetriebnahme einer Kennzeichenerfassungsanlage im Rennsteigtunnel vor der Sitzung des Innenausschusses am 10. Dezember 2003 unterrichtet und wie ist dies geschehen?

Der Innenminister wurde erstmals mit der Hausvorlage vom 15. Juli 2003 durch die Polizeiabteilung über den geplanten Pilotversuch der automatischen Kennzeichenerfassung unterrichtet. Der Innenminister hat diese Hausvorlage am 26. Juli 2003 abgezeichnet in Kenntnis der Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten und des Hinweises in der Vorlage, dass für einen Dauerbetrieb der Kennzeichenerfassungsanlage eine Gesetzesänderung vorgeschlagen würde.

Am 10. Dezember 2003 kurz vor der Sitzung des Innenausschusses erhielt der Innenminister eine weitere Hausvorlage vom 9. Dezember 2003, um die er die Polizeiabteilung kurzfristig zu dieser Sitzung des Innenausschusses aufgrund von Presseveröffentlichungen vom Vortage gebeten hatte.

Zu diesen auf den Einlassungen des Zeugen Innenminister Trautvetter beruhenden Feststellungen hat der Zeuge weiter vorgetragen, dass er die Hausvorlage vom 9. Dezember 2003 vor der Sitzung am 10. Dezember 2003 nur kurz überflogen bzw. flüchtig gelesen habe. Er habe sich am 9. Dezember 2003 mit dem Bericht der Arbeitsgruppe Kripo, herausgegeben durch das Bundeskriminalamt, befasst und deshalb in der Sitzung des Innenausschusses missverständlich hervorgehoben, dass es sich um ein bundespolitisches Projekt handele und die eigene Verantwortung seines Hauses vernachlässigt.

Aufgrund der Einlassungen des Zeugen Minister Trautvetter steht für den Untersuchungsausschuss fest, dass der Innenminister vor der Sitzung des Innenausschusses am 10. Dezember 2003 über das Pilotprojekt einer Kennzeichenerfassungsanlage an der A 71 unterrichtet worden war.

Zu Frage 2 des Untersuchungsgegenstandes:

2. Hat der Innenminister vor der Sitzung des Innenausschusses am 10. Dezember 2003

Kenntnis von der Tatsache gehabt, dass die Anlage im Probebetrieb bereits eingesetzt war und mindestens 658 Kennzeichen von Fahrzeugen erfasst und gespeichert worden sind? War dem Innenminister zu diesem Zeitpunkt weiterhin bekannt, in welcher Weise der Probebetrieb durchgeführt wurde?

Nach den übereinstimmenden Einlassungen der Zeugen Trautvetter, Scherer, Liebaug und Ludwig steht für den Untersuchungsausschuss fest, dass bei der Installation und Justierung der Kennzeichenerfassungsanlage durch die Firma VIDIT am 9. September 2003 - also vor der Übergabe der Anlage an die Polizei am 24. Oktober 2003 - 658 Kraftfahrzeugkennzeichen von unverdächtigen Verkehrsteilnehmern erfasst und gespeichert wurden.

Dieser Sachverhalt war bis zu seiner Feststellung am 18. Dezember 2003 keinem Bediensteten der Thüringer Polizei bekannt. Der Innenminister konnte demzufolge darüber vor der Sitzung des Innenausschusses am 10. Dezember nicht informiert werden; der Minister hatte deshalb nach der Überzeugung des Untersuchungsausschusses von der Tatsache und den Umständen dieser Kennzeichenerfassung und -speicherung vor der Sitzung des Innenausschusses am 10. Dezember 2003 keine Kenntnis.

Zur Beantwortung der Frage 2 des Untersuchungsgegenstandes ist es nach Auffassung des Ausschusses ohne Bedeutung, ob die bei der Installation der Technik durch die Firma VIDIT erfolgte Erfassung und Speicherung der 658 Kennzeichen auf einer Fehlfunktion der Technik bzw. auf einem technischen Defekt beruhte, wie es die Zeugen Scherer und Liebaug aussagten, oder ob, wie der Zeuge Ludwig aussagte, die Entfernung von Kennzeichenbildern, die zur Installation und Ausrichtung der Kameras aufgenommenen worden waren, von der Firma VIDIT vergessen wurde.