Darüber hinaus sind auch die Gewährträgerschaften des Landes an Anstalten des öffentlichen Rechts aufgeführt

Vorwort

Der Freistaat Thüringen berichtet alle zwei Jahre über seine Beteiligungspolitik. Der nunmehr vorliegende sechste Beteiligungsbericht vermittelt einen Überblick über die unmittelbaren und mittelbaren Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts.

Darüber hinaus sind auch die Gewährträgerschaften des Landes an Anstalten des öffentlichen Rechts aufgeführt. Stiftungen und Landesbetriebe im Sinne von § 26 Thüringer Landeshaushaltsordnung bleiben unberücksichtigt, da es sich hierbei weder um Kapitalbeteiligungen noch Gewährträgerschaften handelt.

Der Bericht enthält bei unmittelbaren Beteiligungen die unternehmensbezogenen Informationen zum Stichtag 31.12.2003 sowie die wichtigsten Unternehmensdaten für die Geschäftsjahre 2000 bis 2002, so dass der Geschäftsverlauf über einen Zeitraum von drei Jahren einen guten Einblick in die Entwicklung des jeweiligen Unternehmens ermöglicht. Die mittelbaren Beteiligungen werden bei der jeweiligen Muttergesellschaft mit Angaben zum Nennkapital und der Beteiligungshöhe aufgeführt.

Im Vergleich zum fünften Beteiligungsbericht wird nunmehr nur noch eine Untergliederung in unmittelbare Kapitalbeteiligungen, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Liquidationsgesellschaften vorgenommen. Innerhalb dieser Abschnitte erfolgt eine alphabetische Gliederung. Eine Übersicht aller im Beteiligungsbericht enthaltenen Unternehmen erhält der Leser im Index auf Seite 107.

Die Beteiligungspolitik des Freistaats Thüringen ist darauf ausgerichtet, die Anzahl der Unternehmen, an denen das Land allein oder neben anderen Anteilseignern beteiligt ist, möglichst gering zu halten. Diese politische Zielrichtung findet ihre Unterstützung auch in der Thüringer Landeshaushaltsordnung. So setzt § 65 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung für eine Beteiligung des Freistaats Thüringen an einem Unternehmen voraus, dass ein wichtiges Landesinteresse vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Diese Voraussetzungen müssen nicht nur bei Eingehung eines Beteiligungsengagements gegeben sein, sondern während der gesamten Beteiligungsdauer vorliegen. Der Freistaat Thüringen ist schwerpunktmäßig an Gesellschaften im Bereich der Infrastruktursicherung, Wissenschafts- und Wirtschaftsförderung beteiligt.

Während des Berichtszeitraumes wurde das Beteiligungsgeschäft des Freistaats Thüringen grundlegend neu geordnet. Die Beteiligungsaktivitäten der Venture Capital Thüringen & Co. KG, der Thüringer Industriebeteiligungs & Co. KG sowie des Thüringer Innovationsfonds wurden unter der einheitlichen Führung der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh zusammengefasst.

Vorwort

Diese übernimmt damit das gesamte operative Beteiligungsgeschäft für den Freistaat Thüringen. Bei der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh handelt es sich um eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Thüringer Aufbaubank.

Aktuelle Informationen über den Beteiligungsstand können dem Internet unter www.thueringen.de/de/tfm/buergschaften/Landes/Betbericht/entnommen werden. So ist gesichert, dass auch zwischen den Veröffentlichungszeiträumen der Beteiligungsberichte die Informationen über das Beteiligungsportfolio des Freistaats Thüringen allen interessierten Kreisen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung zugänglich sind.