Verkauf forstfiskalischer Grundstücke

Auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 4. Juli 2003 sollen für elf Millionen Euro forstfiskalische Flächen verkauft werden, um die gütliche Einigung mit dem Herzogshaus Sachsen-Weimar-Eisenach zu finanzieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Einnahmen wurden bereits aus dem Verkauf von Forsthäusern erzielt?

2. Welche Einnahmen wurden bisher aus dem Verkauf von Landeswald und anderen Forstflächen erzielt?

3. Wie hoch waren die erzielten Waldpreise (bezogen auf den Hektar)?

4. Welche Waldflächen werden noch zum Verkauf vorbereitet (bitte Größe und Gemeinde, in der sich die betreffenden Flächen befinden, angeben)?

5. Welche dieser Grundstücke grenzen an andere Landeswaldflächen und an Kommunalwaldflächen?

6. Wurde Gemeinden bei Interesse der Kauf von Teilflächen von zu verkaufenden Landeswald-Losen ermöglicht?

7. Wie wurden beim Verkauf von Landeswald Entwicklungswünsche der betroffenen Regionen, vor allem im Tourismus, berücksichtigt?

8. Von welchen Einnahmen pro Hektar muss bei den anstehenden Verkäufen ausgegangen werden?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. August 2004 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Aus dem Verkauf von Forsthäusern wurden 3 775 544 Euro erzielt.

Zu 2.: Für den Verkauf von Landeswaldflächen und sonstigen forstfiskalischen Grundstücken konnten 6 115 078,60 Euro vereinnahmt werden.

Zu 3.: Der Preis pro Hektar verkaufter Waldfläche liegt bei 3 756,50 Euro.

Zu 4.: In der Vorbereitung zum Waldflächenverkauf stehen nur noch Klein- und Kleinstflächen, wie aus der beiliegenden Flurstücksliste (Anlage) erkennbar.

Zu 5.: Die zum Verkauf angebotenen Waldflächen grenzen sowohl an Flächen der Bundesforstverwaltung als auch an Wald besitzende Kommunen und Privatwaldbesitz.

Zu 6.: Die Waldflächen wurden bewertet, öffentlich zum Verkauf angeboten und unter Einhaltung des § 63 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zum vollen Wert an den Höchstbietenden verkauft. An den Auslobungsverfahren hat sich interessehalber die Stadt Meiningen beteiligt und den Zuschlag für drei Ausschreibungsobjekte erhalten.

Im Übrigen ist die Geltendmachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 17 des Thüringer Waldgesetzes für angrenzende Waldbesitzer innerhalb einer Frist von zwei Monaten möglich.

Zu 7.: Bei der Verkaufsvorbereitung des Waldobjekts Lehesten wurde auf die touristischen Belange der Region durch Flächenverlagerung und Reduzierung der Flächengröße entsprechend reagiert.

Im Südthüringer Raum hat die Ausschreibung der zum Verkauf angebotenen Staatswaldflächen keine Auswirkungen auf die Entwicklungskonzeption der Region.

Zu 8.: Bei den ausstehenden Waldverkäufen wird von Einnahmen in der Größenordnung wie bei den bisherigen Waldverkäufen auch ausgegangen.