Ist die Stelle einer persönlichen Referentin mit einem besonderen Anforderungsprofil versehen Wenn ja

Thüringer Landtag - 4. August 2004 hat folgenden Wortlaut:

Im Thüringer Innenministerium (TIM) ist im Juli 2004 eine persönliche Referentin des Staatssekretärs zeitlich unbefristet eingestellt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Stelle einer persönlichen Referentin mit einem besonderen Anforderungsprofil versehen? Wenn ja, welches?

2. Gab es bei der allgemeinen Besetzungssperre für diese Einstellung eine Zustimmung durch das Finanzministerium?

3. Wie ist die Stelle nach dem Grundsatz der Bestenauswahl vergeben worden?

4. Gab es eine interne oder externe Ausschreibung? Falls keine Ausschreibung erfolgt ist, welche Gründe hatte die Leitung des TIM dafür?

5. Hat der neue Staatssekretär des TIM, Herr Baldus, vormals Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU), die Stelle seines persönlichen Referenten im TMLNU ausschreiben lassen? Gab es dafür rechtliche oder andere Gründe?

6. Welche Maßstäbe gelten für eine Stellenbesetzung im höheren Verwaltungsdienst?

7. Sind der neuen Hausleitung des TIM die strengen Einstellungskriterien, die im Zuge der Einstellungsprobleme im Landratsamt Gotha im Jahre 2000 durch die Kommunalaufsicht umgesetzt wurden, bekannt?

8. Erfüllt die nunmehrige Stelleninhaberin, gemessen an diesen Maßstäben, die uneingeschränkten Voraussetzungen für andere Dienstposten im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst?

9. Gelten die Einstellungskriterien für Kommunen dem Grunde nach auch für Einstellungen im TIM? Falls nein, warum nicht?

10.Sind alle haushaltsrechtlichen Grundsätze und die dem Personalreferat des TIM hinlänglich bekannte Rechtsprechung der Thüringer Verwaltungsgerichte zur Ausschreibungspflicht bei der Stellenbesetzung beachtet worden?

26. Oktober 2004

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2004 wie folgt beantwortet: Vorab wird darauf hingewiesen, dass bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Angaben zu persönlichen Verhältnissen einer Bediensteten/eines Bediensteten aus Gründen der Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten nicht erfolgen können und Gründe, die die Offenlegung persönlicher Verhältnisse rechtfertigen würden, nicht ersichtlich sind.

Zu 1.: Nein; es gibt kein spezielles Anforderungsprofil für die Tätigkeit einer persönlichen Referentin.

Zu 2.: Ja, der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium hat als Abwesenheitsvertreter der Finanzministerin eine Ausnahmebewilligung von der allgemeinen Stellenbesetzungssperre zur Einstellung eines persönlichen Referenten des Staatssekretärs im Thüringer Innenministerium erteilt.

Zu 3.: Die Tätigkeit eines persönlichen Referenten setzt neben der fachlichen Qualifikation auch ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. Die bereits bestehende Zusammenarbeit von Herrn Staatssekretär Baldus mit seiner persönlichen Referentin wird lediglich im Thüringer Innenministerium fortgesetzt.

Zu 4.: Auf die Ausschreibung der Stelle einer persönlichen Referentin wurde mit Zustimmung des Örtlichen Personalrats des Innenministeriums verzichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Zu 5.: Die Stelle der persönlichen Referentin/des persönlichen Referenten wurde als befristetes Arbeitsverhältnis in Abstimmung mit dem Örtlichen Personalrat des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt im Januar 2003 nicht ausgeschrieben. Ein später eingeleitetes Ausschreibungsverfahren für eine unbefristete Beschäftigung wurde wegen des Wechsels der Beschäftigungsbehörde abgebrochen.

Zu 6.: Die Anforderungen für eine Einstellung in den höheren Verwaltungsdienst richten sich danach, ob die Tätigkeit als Beamter oder Angestellter wahrgenommen wird.

Für die Laufbahn des höheren Dienstes ist nach § 22 des Thüringer Beamtengesetzes ein geeignetes, mindestens dreijähriges mit einer Prüfung abgeschlossenes Universitäts- bzw. Hochschulstudium sowie der erfolgreiche Abschluss eines Vorbereitungsdienstes im Sinne des § 35 der Thüringer Laufbahnverordnung erforderlich.

Für eine Einstellung als Angestellter vergleichbar höherer Dienst kommt es auf die Anforderungen der jeweiligen Vergütungsgruppe an. Grundsätzlich entsprechen aber die Anforderungen für eine vergleichbare Tätigkeit als Angestellter den zur Begründung eines Beamtenverhältnisses im höheren Dienst erforderlichen Voraussetzungen, mit Ausnahme des Vorbereitungsdienstes und der Altersbeschränkung.

Zu 7.: Es bestehen keine Unterschiede bei den Einstellungsvoraussetzungen von Verwaltungspersonal in Kommunen oder Landesbehörden. Daher gibt es auch keine besonderen Einstellungskriterien bei der Einstellung von Personal in die Kommunalverwaltung bzw. in die Landesverwaltung.

Nach § 111 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung sind die Landkreise verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben fachlich geeignetes Verwaltungspersonal einzustellen. Sofern auf kommunaler Ebene Personen eingestellt werden, die die fachlichen Voraussetzungen für die zu besetzenden Stellen nicht erfüllen, sind die Einstellungen rechtsaufsichtlich zu beanstanden.

Zu 8.: Die Stelleninhaberin verfügt über einen Hochschulabschluss, der den Anforderungen zum Zugang zum höheren Verwaltungsdienst entspricht. Weitere Angaben zu den persönlichen Verhältnissen der Bediensteten können aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden.

Zu 9.: Siehe hierzu die Antwort zu Frage 7.

Zu 10.: Ja; die haushaltsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.

Wie bereits dargestellt, wurde auf die Ausschreibung der Stelle unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretung verzichtet.