Ruhestandsbeamter

Die Thüringer Allgemeine informierte am 4. November 2004 über die Bearbeitung des Disziplinarverfahrens gegen den Meininger Ex-Landrat Ralph Puderbach. Demnach läuft seit 1995 ein Disziplinarverfahren in der Zuständigkeit des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

Bis heute ist dieses Verfahren nicht abgeschlossen, so dass Herr Puderbach als Ruhestandsbeamter noch vergütet wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen wurde das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen Herrn Puderbach bis heute noch nicht abschließend bearbeitet?

2. Unter welchen Voraussetzungen und bis wann ist mit des Disziplinarverfahrens zu rechnen?

3. Inwieweit ist dem Land aus der bisherigen nicht abschließenden Bearbeitung des Disziplinarverfahrens ein Schaden entstanden?