Kreuzungsvereinbarung

Die Landesstraße L 1358 verbindet u. a. die beiden Ostthüringer Städte Schmölln und Gößnitz. In der Ortslage Gößnitz befindet sich eine Bahnbrücke, die Teil der Landesstraße ist und sich in einem baulich sehr schlechten Zustand befindet. Aus diesem Grund wird der Verkehr einspurig mit Ampelregelung geführt und ist auf drei Tonnen begrenzt.

Aus der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 3/3803) in der 96. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 11. Dezember 2003 kann gefolgert werden, dass die Lösung des dargestellten Problems nur in einem Abriss und Neubau der Brücke bestehen kann. Dieser ist seit mehreren Jahren ins Auge gefasst.

Zur Umsetzung der Maßnahme war Anfang des Jahres 2004 der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und der Deutschen Bahn AG vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Abschluss der oben genannten Kreuzungsvereinbarung bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgt?

2. Wenn ja, wann wurde die Vereinbarung abgeschlossen und wie soll sich der zeitliche Ablauf des Neubaus einschließlich Planungs- und Genehmigungsphase gestalten?

3. Wie hoch sind die veranschlagten Gesamtkosten für diesen Neubau und die anteiligen Kosten für das Land?

4. Wenn nein zu Frage 1, welche Gründe kann das Land hierfür angeben?

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. November 2004 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: nein.

Zu 2.: entfällt.

Zu 3.: Die veranschlagten Gesamtkosten betragen zirka fünf Millionen Euro. Die Festlegung zur Kostenaufteilung erfolgt in der Kreuzungsvereinbarung.

Zu 4.: Mit der im Jahr 2004 erfolgten Sanierung der Brücke durch die Straßenbauverwaltung kann der Verkehr mit einer Lastbegrenzung auf 3,5 Tonnen und im Richtungsverkehr mit Ampelregelung bis zum Neubau der Brücke im Zuge der Realisierung des Projekts der Deutschen Bahn Sachsenmagistrale bewältigt werden.

Da der voraussichtliche Baubeginn bei der Deutsche Bahn AG aufgrund der Mittelbereitstellung des Bundes für frühestens 2008 vorgesehen ist, muss der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung bis zu diesem Zeitpunkt spätestens erfolgt sein.