Wie weit ist das Baurechtsverfahren für die OU Gößnitz

Thüringer Landtag - 4. Oktober 2004 hat folgenden Wortlaut:

Für die Entwicklung des Altenburger Landes mit seiner Einbindung in die Mitteldeutsche Industrieregion Leipzig-Chemnitz-Zwickau ist es notwendig, eine effiziente Straßenverbindung zwischen Leipzig und Zwickau herzustellen. In Sachsen ist zwischen der Stadt Zwickau und der Landesgrenze Thüringen die B 93 bereits Anfang der 90er Jahre vierstreifig ausgebaut worden. Südlich von Leipzig besteht eine vierstreifige Verbindung bis Borna (B 95). Von Borna bis Frohburg wird die A 72 als Teil der oben genannten Trasse gebaut. In Thüringen wurde die Ortsumgehung (OU) Altenburg als 1. Thüringer Abschnitt im Jahr 2004 für den Verkehr freigegeben. Die weiteren Abschnitte fehlen noch.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie weit ist das Baurechtsverfahren für die OU Gößnitz vorangeschritten?

2. Wie ist der weitere Zeitablauf zur Realisierung der OU Gößnitz?

3. Die OU Gößnitz ist seit dem Jahr 1993 im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes. Warum ist es dem Freistaat Thüringen nicht gelungen, in dieser Zeit Baurecht zu erlangen?

4. Wie sehen die weiteren Zeitabläufe zur Realisierung des Neubaus der B 7 von der OU Altenburg bis zur zukünftigen A 72 bei Frohburg aus?

5. Welche konkreten Vorstellungen hat der Freistaat Thüringen zur Verbesserung der Verkehrsführung zwischen der OU Gößnitz und der OU Altenburg und der besseren Anbindung des Flugplatzes Altenburg-Nobitz?

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. November 2004 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Derzeit ist für die B 93 Ortsumgehung Gößnitz noch kein Baurechtsverfahren eingeleitet.

Zu 2.: Aufgrund der derzeitigen Finanzplanung des Bundes ist davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2008 in Thüringen kein Neubeginn für Gößnitz möglich sein wird.

1. Dezember 2004

Zu 3.: Da der Bund nicht alle Vorhaben gleichzeitig finanzieren kann und die Laufzeit des ersten gesamtdeutschen Bedarfsplans bis zum Jahr 2012 reichte, war es notwendig, Prioritäten zu setzen.

Den Schwerpunkt der zurückliegenden Jahre bildeten im Raum Gera-Altenburg die Vorbereitung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, das heißt der Ausbau der Bundesautobahnen A 4 und A 9, die Ortsumgehung Altenburg und die Vorbereitung der Bundesgartenschau (BUGA) sowie die Ertüchtigung der vorhandenen Bundesstraßen B 7, B 93 und B 180, insbesondere der Ortsdurchfahrten in Gößnitz und Altenburg, die mit Fertigstellung der Ortsumgehung Gemeindestraßen werden.

Verzögernd wirkte sich darüber hinaus die seitens des Bundes veranlasste Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans aus. Da nicht klar war, ob die Ortsumgehung Gößnitz im vordringlichen Bedarf verbleiben wird, konnte in den Jahren 1999 bis 2003 nicht zügig weiter geplant werden.

Zu 4.: Der Neubau der B 7 erfolgt durch den Freistaat Sachsen. Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums soll die Linienbestimmung noch in diesem Jahr beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen beantragt werden. Der Beginn der Entwurfsplanung kann erst nach Bestimmung der Linie, das heißt frühestens im Jahr 2005 beginnen. Belastbare Aussagen zu einem Baubeginn können derzeit nicht gemacht werden.

Zu 5.: Kurzfristig sollen die Ortsdurchfahrten von Mockern, Zehma und Lehndorf verbessert und der noch fehlende Anschluss der B 180 an die Ortsumgehung B 93 hergestellt werden.

Mittelfristig soll die Bundesstraße B 93 zwischen den Ortsumgehungen Altenburg und Gößnitz neu gebaut und aus den Ortsdurchfahrten verlegt werden. Die Verlegung der B 93 soll den Neubau der Landesstraße L 2460 und damit den direkten Anschluss von Altenburg-Nobitz an die B 93 einschließen.

Die Maßnahme B 93 Gößnitz-Altenburg ist Bestandteil des weiteren Bedarfs des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Für das Vorhaben besteht daher bis 2015 kein Planungsauftrag. Da auch die Landesstraße L 2460 betroffen ist, beabsichtigt das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr zur Beschleunigung und räumlichen Sicherung des Vorhabens die Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens in das Planungsprogramm des Landes aufzunehmen.