Rangrücktritt bei ausgereichten Krediten für Unternehmensbeteiligungen

Durch die Thüringer Industriebeteiligungs & Co. KG wurden bis 31. Dezember 2003 insgesamt 32 Beteiligungen eingegangen, bei denen teilweise sowohl die Umstrukturierung als auch die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit durch den Gesellschafter oder weitere Dritte gesichert wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen der Beteiligungen wurden Kredite an die Beteiligungsunternehmen durch den Gesellschafter und durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ausgereicht?

2. Gibt es Fälle, in denen der Gesellschafter und/oder die TAB Rangrücktritt in vollem Umfang oder teilweise (bitte einzeln darstellen) bezogen auf die ausgereichten Kredite erklärten?

3. In welcher Höhe sind Kredite nach Frage 1 ausgereicht worden?

4. Zu welchen Anteilen der ausgereichten Kredite wurde Rangrücktritt erklärt?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Januar 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Gesellschafter Thüringer Industriebeteiligungs & Co. KG (TIB) hat in 19 Fällen und die Thüringer Aufbaubank (TAB) in fünf Fällen Kredite an Beteiligungsunternehmen der TIB ausgereicht. Unabhängig von ihrem Charakter als Investitions- oder Betriebsmittelkredite dienten letztlich alle Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen. Von den 19 Kreditfällen der TIB und den fünf Kreditfällen der TAB sind vier Fälle deckungsgleich, so dass es sich um insgesamt 20 unterschiedliche Beteiligungsunternehmen handelt.

Zu 2.: Die TIB gewährte in vier Fällen Rangrücktritte in Höhe der ausgereichten Darlehen und in einem Fall in Höhe eines Teilbetrags. Die TAB gewährte in zwei Fällen Rangrücktritte in Höhe der ausgereichten Darlehen und in einem Fall in Höhe eines Teilbetrags.

Zu 3.: Die Kredite hatten zusammen ein Volumen von 103,89 Millionen Euro.

Zu 4.: In dem einen Fall der TIB, in dem ein teilweiser Rangrücktritt erklärt wurde, machte dieser etwa 19 Prozent des Darlehens aus. In dem einen Fall der TAB, in dem ein teilweiser Rangrücktritt erklärt wurde, machte dieser etwa 38 Prozent der diesem Unternehmen gewährten Darlehen aus. In den vier anderen Fällen der TIB und zwei anderen Fällen der TAB mit Rangrücktritt beträgt die Quote 100 Prozent.