Personalbedarf der Justiz

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Untersuchung der Firma Andersen zum Personalbedarf der Justiz?

Die Ergebnisse der Untersuchung der Firma Andersen Business Consulting die auf einen Auftrag der Konferenz der Justizministerinnen und -minister vom Juni 1998 zurückgehen, dokumentieren den Abschluss des Projekts Erarbeitung eines Systems der Personalbedarfsberechnung für den richterlichen, staats-(amts-)anwaltlichen und Rechtspflegerdienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Rahmen der Untersuchung wurden alle Geschäfte und Tätigkeiten von Richtern, Staats- und Amtsanwälten sowie Rechtspflegern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bezug auf den für die Bearbeitung erforderlichen Zeitaufwand umfassend untersucht. Sie finden sich in einem neu erstellten Katalog von 241 Geschäften für alle Berufsgruppen und Instanzen wieder. Die Untersuchungsergebnisse wurden dabei auf analytisch-mathematischer Basis ermittelt. Die Datenerhebung erfolgte im Wege der Selbstaufschreibung durch die einzelnen Entscheider, die nicht ihre tägliche Arbeitszeit, sondern die Bearbeitungszeiten für die einzelnen Geschäfte zu dokumentieren hatten. Die Untersuchung wurde bei 46 repräsentativ ausgewählten Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen durchgeführt. An der sechsmonatigen Erhebung beteiligten sich mehr als 3.000 Entscheider. Auf der Grundlage der hierdurch gewonnenen Ergebnisse ist es gelungen, bundesweit einheitliche und analytisch gesicherte Basiszahlen für die durchschnittlichen Arbeitszeiten in nahezu sämtlichen Verfahren und Geschäften bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in allen Instanzen zu ermitteln und für die künftige Berechnung des Personalbedarfs in den Landesjustizverwaltungen auch unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten (z.B. unterschiedliche Gesamtjahresarbeitszeiten und Krankheitstage) und veränderten Rahmenbedingungen nachvollziehbar und transparent darzustellen. Die Ergebnisse berücksichtigen bereits die Anforderungen, die künftig einzuführende betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente, wie eine moderne justizspezifische Kostenleistungsrechnung, stellen werden.

Frage 2. Welche Folgerungen ergeben sich aus dem Gutachten der Firma Andersen für den Personalbedarf der hessischen Justiz, aufgeschlüsselt nach Beschäftigtengruppen und Gerichtszweigen bzw. Staatsanwaltschaften?

Mit dem Gutachten ist zunächst nur die Grundlage dafür gelegt worden, dass die Ermittlung des Personalbedarfs der untersuchten Berufsgruppen in der ordentlichen Justiz künftig nach einem einheitlichen und fortschreibungsfähigen System möglich ist. Zwingende Notwendigkeit für eine Anwendung des neuen Berechnungssystems ist zunächst eine Anpassung der bisherigen am 9. September 2002 · Ausgegeben am 19. September 2002 statistiken und Geschäftsstellenautomationsprogramme an die Geschäftsgliederung des PEBB§Y-Projekts. Die derzeitige Justizstatistik, die als Erledigungsstatistik ausgestaltet ist, ist mangels Kongruenz nicht in der Lage, alle notwendigen Daten für den definierten Produktkatalog zu liefern. Die in dem Gutachten genannten Angaben zur Höhe des Personalbedarfs in den einzelnen Berufsgruppen sind deshalb - auch nach der eigenen Einschätzung der Firma Andersen - vor Verfügbarkeit einer angepassten Statistik lediglich grobe Näherungswerte, die allenfalls Tendenzen aufzeigen können. Um eine zügige Einführung des neuen Systems zu ermöglichen, hat deshalb das in Statistikangelegenheiten der Justiz federführende Bayerische Staatsministerium der Justiz bereits im Dezember 2000 eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Anpassung der neuen Justizstatistiken und der Geschäftsstellenautomationsprogramme eingesetzt. Entsprechende weitere, für die Umsetzung erforderliche Schritte, mit denen Empfehlungen aus dem Gutachten umgesetzt werden müssen, sind von der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung unternommen worden. Eine Umstellung der Statistik wird nach derzeitiger Planung in Teilbereichen für das Jahr 2003 und im Übrigen für das Jahr 2004 angestrebt, sodass die Berechnung des Personalbedarfs nach dem neuen System frühestens ab dem Jahre 2004 bzw. 2005 möglich sein wird.

Frage 3. Beabsichtigt die Landesregierung, im Haushalt 2003 die nach dem Andersen- Gutachten für Hessen erforderlichen zusätzlichen Mittel und Planstellen einzustellen?

Da sich aus den in der Antwort zu Frage 2 dargelegten Gründen derzeit konkrete Folgerungen für den hessischen Personalbedarf im Entscheiderbereich noch nicht ziehen lassen, können auch zusätzliche Mittel und Planstellen nicht in den Haushalt 2003 eingestellt werden.

Frage 4. Wie hoch ist der zusätzliche Finanzbedarf für das Haushaltsjahr 2003 zu veranschlagen, der für die in Frage 3 bezeichneten Mittel und Planstellen erforderlich ist?

Aus den in der Antwort zur Frage 3 dargelegten Gründen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch ein möglicher zusätzlicher Finanzierungsbedarf nicht veranschlagt werden.