Im Thüringer Staatsanzeiger Sonderdruck 12004 wurden alle geltenden Verwaltungsvorschriften aufgeführt

Thüringer Landtag - 4. Juli 1993 in Kraft getreten. Die Thüringer Landesregierung hatte in ihren Antworten auf Kleine Anfragen (Drucksache 3/2066 sowie Drucksache 3/3905) eine Überarbeitung der Thüringer Eigenbetriebsverordnung angekündigt.

Im Thüringer Staatsanzeiger Sonderdruck 1/2004 wurden alle geltenden Verwaltungsvorschriften aufgeführt. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist darin nicht enthalten und somit außer Kraft gesetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Ergebnis des Nachdenkens ist das Thüringer Innenministerium bezüglich der Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage vom 12. Januar 2004 (Drucksache 3/3905) gekommen?

2. Zu welchem Zeitpunkt soll eine neue Thüringer Eigenbetriebsverordnung mit welchen wesentlichen Veränderungen in Kraft treten?

3. Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeiten derzeit die Eigenbetriebe in Thüringen?

4. Welche Auswirkungen hat die Aufhebung der Verwaltungsvorschrift auf die Eigenbetriebe in Thüringen?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Februar 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Eine Änderung der Eigenbetriebsverordnung bedarf der Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und der betroffenen Interessenverbände. Nach Abschluss des laufenden Beteiligungsverfahrens und Auswertung der Stellungnahmen wird das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium gemäß § 129 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer Kommunalordnung die Eigenbetriebsverordnung erlassen.

Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

11. März 2005

Zu 3.: Da es sich bei der Eigenbetriebsverordnung um eine Rechtsverordnung handelt, wurde diese durch das Thüringer Gültigkeitsverzeichnis für Verwaltungsvorschriften nicht außer Kraft gesetzt. Die Thüringer Eigenbetriebe arbeiten daher auf der Grundlage der geltenden Eigenbetriebsverordnung vom 15. Juli 1993 unter Beachtung der Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 18. Juli 2000.

Zu 4.: Keine, da sich die wesentlichen Regelungen zur Verwaltungspraxis entwickelt haben.