Welche Luftfahrtunternehmen wurden dabei auf welchen Thüringer Flughäfen und Verkehrslandeplätzen

Thüringer Landtag - 4. In welcher Höhe hat der Freistaat in den einzelnen Jahren 1991 bis 2004 Zuschüsse an Luftfahrtunternehmen gezahlt?

2. Welche Luftfahrtunternehmen wurden dabei auf welchen Thüringer Flughäfen und Verkehrslandeplätzen unterstützt?

3. Nach welchen Richtlinien, Fördergrundsätzen und vertraglichen Verpflichtungen erfolgte diese Förderung?

4. In welcher Höhe hat der Freistaat in den einzelnen Jahren 1991 bis 2004 für Flugsicherheits- und Flugaufsichtsdienste Zuschüsse und Erstattungen für die einzelnen Flughäfen und Verkehrslandeplätze gewährt?

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. April 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Es wurden für die Aufrechterhaltung des Linienfluges von und nach Erfurt von 1992 bis 2004 insgesamt 32,59 Millionen Euro Zuschüsse an Luftfahrtunternehmen ausgezahlt.:

Das Hauptziel der Förderung des gewerblichen Luftverkehrs ist die Schaffung und Stabilisierung bedarfsgerechter Linienflugverbindungen vom Flughafen Erfurt zu den deutschen und europäischen Wirtschaftszentren.

Am Flughafen Erfurt werden derzeit Linienflugverbindungen nach Köln/Bonn, Hamburg, Düsseldorf und München angeboten. Bis auf die Flugverbindung Erfurt--Düsseldorf werden alle Fluglinien vom Freistaat Thüringen subventioniert.

In der Vergangenheit wurden außer den oben genannten Linienflugverbindungen die Flugstrecken Erfurt-Hannover, Erfurt--Leipzig, Erfurt--Dortmund, Erfurt--Stuttgart, Erfurt--Frankfurt, Erfurt--Dresden, Erfurt-Brüssel, Erfurt--Berlin, Erfurt--London/Stansted bezuschusst.

Diese Linienflugverbindungen wurden bzw. werden von den Luftfahrtunternehmen Rheinland Air Service, Eurowings, Berliner Spezialflug, SAL Luftverkehrsgesellschaft Eastwest Airlines, Thuringia Airlines, Augsburg Airways, Hahn Air & Co.KG, Tempelhof Express Airlines Luftfahrtgesellschaft Walter Ostfriesische Lufttransport CIRRUS Airlines Luftfahrgesellschaft und Ryanair beflogen.

Zu 3.: Die Förderung des gewerblichen Luftverkehrs erfolgt gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des Innergemeinschaftlichen Flugverkehrs.

Auf der Grundlage dieser Verordnung erfolgt eine Ausschreibung einzelner Linienflugverbindungen von und nach Erfurt. Die veranschlagten Mittel dienen zur Zahlung eines Ausgleichs an die verkehrenden Luftfahrtunternehmen, da auf diesen Strecken gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen bestehen. Die Laufzeit der abgeschlossenen Verträge beträgt drei Jahre.

Auf das Förderverfahren der EU wurde im Jahr 2000 umgestellt. Davor erfolgte die Subventionierung von Linienflugverbindungen gemäß nachfolgend genannter Richtlinien zur Förderung des gewerblichen Luftverkehrs:

- Richtlinie der Förderung des gewerblichen Luftverkehrs (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5/93)

- Richtlinie der Förderung des gewerblichen Luftverkehrs (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 45/96)

- Richtlinie der Förderung des gewerblichen Luftverkehrs (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 35/97)

Zu 4.: Für Flugsicherungsdienste wurden in dem genannten Zeitraum keine Zuschüsse und Erstattungen geleistet.

Gemäß § 29 des Luftverkehrsgesetzes ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt/(Luftaufsicht) Aufgabe der Luftfahrtbehörden. Gemäß § 29 Abs. 2 können die Luftfahrtbehörden diese Aufgaben auf andere Stellen übertragen oder sich anderer geeigneter Personen als Hilfsorgane für bestimmte Fälle bei der Wahrnehmung der Luftaufsicht bedienen.