Was waren die Gründe für die lange Bearbeitungszeit des Antrags bis zur

Thüringer Landtag - 4. März 2005 hat folgenden Wortlaut:

Die Notwendigkeit des Neubaus eines Gefahrenschutzzentrums in der Stadt Weimar wurde durch die Landesregierung mehrfach bestätigt. Im September 2001 wurde durch die Stadtverwaltung Weimar der Antrag auf Zuwendung für den Neubau eines Gefahrenschutzzentrums in der Stadt Weimar gestellt. Dieser Antrag wurde am 17. November 2004 durch das Landesverwaltungsamt positiv beschieden. Demnächst soll die Grundsteinlegung erfolgen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was waren die Gründe für die lange Bearbeitungszeit des Antrags bis zur Bewilligung?

2. Wie hoch ist die Summe der Zuwendung für den Bereich des Feuerwehrhauses?

3. Gibt es eine Förderung für Sondereinrichtungen der Feuerwehr? Wenn ja, für welche Sondereinrichtung und wie hoch ist die Fördersumme?

4. Wie hoch ist die Fördersumme für die Rettungswache (bitte für 2. bis 4. die Haushaltsstellen für 2005 angeben)?

5. In welchen Raten (bitte Höhe der Zwischensumme und Zeitpunkt angeben) erfolgt die Auszahlung der Zuwendungen für das Feuerwehrhaus, die Sondereinrichtungen der Feuerwehr und die Rettungswache?

6. Wann soll der Neubau des Gefahrenschutzzentrums fertig gestellt sein?

7. Wie hoch ist die Summe des finanziellen Anteils am Neubau des Gefahrenschutzzentrums für die Stadt Weimar?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Mai 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Stadt Weimar stellte im Herbst 2001 einen Antrag auf Brandschutz- und Rettungsdienstfördermittel für den Neubau des Gefahrenschutzzentrums. Zur Sicherung des Eigenanteils wurde darüber hinaus eine Bedarfszuweisung beantragt.

18. Mai 2005

Der Grund für die lange Bearbeitungszeit zwischen der Antragstellung und der Bewilligung der Mittel lag darin, dass die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme bis zum November 2004 nicht gesichert war. Die Stadt Weimar konnte bis dahin den in ihrem Finanzierungsplan ausgewiesenen Eigenanteil nicht nachweisen. Eine gesicherte Gesamtfinanzierung ist jedoch nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln.

Erst in 2004 war die Stadt Weimar in der Lage, die Gesamtfinanzierung des Projektes nachvollziehbar darzustellen. Mit Bewilligungsbescheid vom 25. August 2004 wurde der Stadt Weimar eine Bedarfszuweisung in Höhe von 654 124 Euro auf den Eigenanteil des Jahres 2004 bewilligt. Die Bewilligung war mit der Auflage verbunden, der Rechtsaufsichtsbehörde bis zum 31. Oktober 2004 eine vom Stadtrat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan vorzulegen, in dem die für die Durchführung der Investition erforderlichen Eigenanteile ausgewiesen sind.

Die Bewilligung erfolgte außerdem unter der aufschiebenden Bedingung, dass der steuerrechtlich unbedenkliche Teil des Verkaufserlöses der Hufeland-Kliniken im Haushalt der Stadt Weimar vereinnahmt wird.

Den entsprechenden Nachtragshaushalt hat die Stadt Weimar am 10. November 2004 beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde am 11. November 2004 vorgelegt. Mit Bescheid vom 17. November 2004 wurden daraufhin die Fördermittel für den Brandschutz und für den Rettungsdienst bewilligt sowie die unter den oben genannten Auflagen für 2004 bewilligte Bedarfszuweisung am 24. November 2004 ausgezahlt.

Zu 2.: Die Förderung für den Bereich des Feuerwehrhauses beträgt 1 073 800 Euro. Jeweils die Hälfte dieser Summe wurde als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Haushaltsjahre 2005 und 2006 gewährt. Die Fördersumme ergibt sich aus dem in der Zuwendungsrichtlinie pro erforderlichen Stellplatz festgelegten Festbetrag.

Zu 3.: Die Sondereinrichtungen des Gefahrenschutzzentrums Weimar wurden auf der Grundlage der einschlägigen Zuwendungsrichtlinie mit insgesamt 130 500 Euro gefördert. Die Zuwendung erfolgte als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2006.

Im Einzelnen ergibt sich die Fördersumme aus den Festbeträgen für folgende Teilmaßnahmen:

Die Fördersumme für die Rettungswache beträgt 281 211 Euro. Jeweils die Hälfte dieser Summe wurde als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Haushaltsjahre 2005 und 2006 bewilligt.

- Haushaltsstelle für die Förderung der Rettungswache Kapitel 03 18, Titel 883 72

- Haushaltsstelle für die Förderung des Feuerwehrhauses und der Sondereinrichtungen Kapitel 03 18, Titel 883 02

Zu 5.: Die Auszahlungsraten bei Fördermaßnahmen für Baumaßnahmen sind in den betreffenden Förderrichtlinien wie folgt vorgegeben:

1. Rate: 20 Prozent der Fördersumme bei Vergabe des Rohbauauftrages,

2. Rate: 30 Prozent der Fördersumme bei Rohbaufertigstellung,

3. Rate: 40 Prozent der Fördersumme bei Fertigstellung und Inbetriebnahme und

4. Rate: 10 Prozent der Fördersumme bei Vorlage des Verwendungsnachweises.

Die Auszahlung der Fördermittel für die Sondereinrichtungen erfolgt nach der gleichen Systematik.

Die Fertigstellung des Gefahrenschutzzentrums ist für das 2. Halbjahr 2006 vorgesehen.

Die den Zuwendungsanträgen zugrunde liegende Investitionssumme beläuft sich auf rund 8,15 Miollionen Euro. Abzüglich der für die Teilmaßnahmen Feuerwache, Sondereinrichtungen und Rettungswache bewilligten Fördersumme in Höhe von 1 485 511 Euro verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Weimar von zirka 6 664 000 Euro.

Dieser wird zum Teil über Bedarfszuweisungen abgesichert, wovon in 2004 654 124 Euro ausgezahlt wurden. Zu den weiteren Bedarfszuweisungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, da diese jährlich neu festgesetzt werden.