Die Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude enthält die hierfür

Thüringer Landtag - 4. April 2005 hat folgenden Wortlaut:

Am 8. April 2005 waren in Thüringen die Dienstgebäude von Behörden und öffentlichen Dienststellen beflaggt.

Die Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude enthält die hierfür geltenden Regelungen.

Da der 8. April nicht vom Katalog der Tage erfasst ist, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist, muss offenbar der Ministerpräsident nach § 1 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude die Beflaggung angeordnet haben.

Auf Anordnung des Ministerpräsidenten ist bei besonderen Anlässen zu beflaggen, die für das Land oder Teile des Landes von allgemeiner Bedeutung sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem besonderen Anlass, der für das Land oder Teile des Landes von allgemeiner Bedeutung war, wurde für den 8. April 2005 die Beflaggung angeordnet und weshalb war dieser Anlass für das Land oder Teile des Landes von allgemeiner Bedeutung?

2. Welche Anordnungen nach § 1 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude wurden seit dem 1. Januar 2000 aus welchen Anlässen getroffen und wie wurde dabei die allgemeine Bedeutung für das Land oder Teile des Landes begründet?

3. Welche weiteren Behörden oder Entscheidungsträger sind beim Verfahren nach § 1 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude beteiligt oder zu beteiligen?

4. Welche Entscheidungskriterien gibt es für Anordnungen nach § 1 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude und wer hat diese bestimmt?

5. Inwieweit können an den Ministerpräsidenten Anträge oder Anregungen für die Anordnungen nach § 1 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude gestellt werden und wie wird dies begründet? Welche derartigen Anträge und Anregungen gab es seit 1. Januar 2000 und wie wurden diese mit welchen Begründungen entschieden?

31. Mai 2005

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Mai 2005 (Eingang: 23. Mai 2005) wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Ministerpräsident hat aus Anlass des Ablebens von Papst Johannes Paul II. für Freitag, den 8. April 2005, den Tag der offiziellen Trauerfeierlichkeiten in Rom, Trauerbeflaggung für die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Freistaats Thüringen angeordnet. Die Trauerbeflaggung wurde angeordnet, um Anteil zu nehmen an dem Tod einer bedeutenden Persönlichkeit, die für eine Vielzahl von - nicht nur konfessionell gebundenen - Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat wichtig war. Die allgemeine Bedeutung für Thüringen im Sinne von § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude liegt bei einem solchen Anlass zweifellos vor.

Zu 2.: Jährlich angeordnet wurde die Beflaggung am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Tag der Heimat. Darüber hinaus gaben folgende Ereignisse Anlass für die Anordnung einer Beflaggung:

- der Flugzeugabsturz in Gonesse (bei Paris), Frankreich (Beflaggung am 27. Juli 2000)

- die terroristischen Anschläge in den USA (Beflaggung vom 11. bis 14. September 2001)

- die Trauerfeier für den verstorbenen Ministerpräsidenten und Bundesminister a.D. Dr. Gerhard Stoltenberg (Beflaggung am 5. Dezember 2001)

- die Opfer der Ereignisse im Johannes-Gutenberg-Gymnasium, Erfurt (Beflaggung vom 27. April bis 3. Mai 2002)

- der Tag des Gedenkens an die Opfer der Bluttat im Johannes-Gutenberg-Gymnasium, Erfurt (Beflaggung am 26. April 2003)

- die zwei tödlich verunglückten Feuerwehrangehörigen in Niederpöllnitz (Beflaggung vom 15. bis 22. August 2003)

- die Opfer der terroristischen Anschläge in Madrid, Spanien (Beflaggung vom 12. bis 14. März 2004)

- die Erweiterung der Europäischen Union (Beflaggung am 1. Mai 2004)

- die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien (Beflaggung vom 29. Dezember 2004 bis 9. Januar 2005)

- der Staatsakt im Berliner Reichstagsgebäude zum Gedenken an die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien (Beflaggung am 20. Januar 2005)

Die einzelnen Anordnungen nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude enthalten keine Begründungen, weshalb der jeweilige Anlass für das Land oder Teile des Landes von allgemeiner Bedeutung war. Eine solche Begründung sieht die Verordnung auch nicht vor.

Zu 3.: Bei der Entscheidung nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude werden keine weiteren Behörden beteiligt bzw. sind keine weiteren Behörden zu beteiligen.

Zu 4.: Zur Ausführung von § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude wurden keine weiteren Entscheidungskriterien festgelegt, so dass maßgebend ist, ob ein besonderer Anlass vorliegt, der für das Land oder Teile des Landes von allgemeiner Bedeutung ist.

Zu 5.: Die Verordnung sieht eine Antragstellung nicht vor, die formlose Anregung einer Anordnung nach § 1 Abs. 2 der Verordnung ist jedoch - auch ohne ausdrückliche Ermächtigung - möglich. In der Praxis teilt das Bundesministerium des Innern mit, wenn für die Bundesbehörden aus besonderem Anlass Beflaggung angeordnet wurde und stellt den Ländern anheim, sich der Beflaggung anzuschließen. Dies betraf die unter Nummer 2 aufgeführten Anordnungen mit Ausnahme der Beflaggungen vom 27. April bis 3. Mai 2002, am 26. April 2003 sowie vom 15. bis 22. August 2003. Nicht gefolgt wurde den Anregungen des Bundesministeriums des Innern bei folgenden Ereignissen:

- Trauerfeier anlässlich des Todes von drei Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen am 19. Juni 2000

- Trauerstaatsakt für den verstorbenen Bundesminister a.D. Josef Ertl am 30. November 2000

- Trauerstaatsakt für den verstorbenen früheren Reichstagsabgeordneten Josef Felder am 7. November 2000

- 40. Jahrestag des Mauerbaus am 13. August 2001

- Trauerfeier für den verstorbenen ehemaligen Präsidenten des Deutschen Bundestages und Bundesminister a.D. Dr. Richard Stücklen am 11. Mai 2002

- Staatsakt für den verstorbenen Ministerpräsidenten a.D. Dr. Franz Meyers

- Flugzeugabsturz über dem Bodensee vom 2. bis 4. Juli 2002

- Trauerfeier anlässlich des Flugzeugabsturzes über dem Bodensee am 12. Juli 2002

Die Ablehnungen der Anregungen des Bundesministeriums des Innern wurden nicht begründet. Insoweit verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Dr. Gasser Minister.