Förderung der Schulspeisung

Mit dem Landeshaushalt 2005 ist die Förderung der Schulspeisung entfallen. Dies führt zu Nachahmverhalten der Schulträger und hat negative Folgen insbesondere für Kinder aus einkommensschwachen Familien.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten kam es oder kommt es voraussichtlich in der Folge des Landeshaushaltes zu Kürzungen kommunaler Zuschüsse und in welchem Umfang (bitte nach Schulträger aufschlüsseln)?

2. In welchem Umfang reduzierte sich die Inanspruchnahme der Schulspeisung (sofern noch kein Gesamtüberblick vorliegt, wird um Benennung beispielhafter Entwicklungen gebeten)?

3. Gibt es landesweite oder beispielhafte Erkenntnisse, ob und inwieweit die Kürzungen der öffentlichen Förderung bei der Schulspeisung zur vermehrten Nichtinanspruchnahme des Schulessens durch Kinder aus einkommensschwachen Familien führen?

4. Welche Positionen gibt es seitens des Landesbündnisses für Familie, regionaler Bündnisse für Familien und der Familienverbände zum Entfall der Landesförderung für die Schulspeisung?

5. In welchem Umfang und mit welchen unternehmerischen Konsequenzen - insbesondere im Hinblick auf entfallende Arbeitsplätze - führt die reduzierte Förderung zu Auftragsverlusten bei den Anbietern von Schulspeisung (sofern noch kein Gesamtüberblick vorliegt, wird um Benennung beispielhafter Entwicklungen gebeten)?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juni 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das Ergebnis einer Abfrage der Schulträger zeigt folgenden Stand: Stadt Eisenach. Der bisherige Landeszuschuss wird auf die Eltern umgelegt und der elterliche Anteil steigt somit auf 1,66 Euro.

Stadt Erfurt. Die Stadt Erfurt wird die Eltern auf Grund des Wegfalls des Landeszuschusses stärker beteiligen. Es wird aber ein städtischer Zuschuss von 0,50 Euro, unabhängig von der Schulform, gezahlt.

Stadt Gera Ab 1. Juni 2005 wird nach einem Stadtratsbeschluss die Förderung der Schülerspeisung eingestellt.

Stadt Jena. Die bisherige Bezuschussung der Schülerspeisung wird aufgegeben. Nur noch Empfänger des Arbeitslosengelds II (ALG II) sollen einen Zuschuss erhalten.

Stadt Suhl. Es ist geplant, mit den Versorgern eine Preissenkung zu vereinbaren, wenn diese scheitert, soll der elterliche Anteil erhöht werden.

Stadt Weimar. Die Stadt Weimar zahlt keine Zuschüsse für die Schülerspeisung, somit treten auch keine Veränderungen ein.

Landkreis Altenburger Land. Der bisherige Landeszuschuss in Höhe von 0,26 Euro wird auf die Eltern umgelegt.

Stadt Altenburg. Die Stadt reicht keinen Zuschuss aus.

Landkreis Eichsfeld. Der Kreistag beschloss bereits am 20. Dezember 2004 eine Erhöhung der Elternbeteiligung um 0,35 Euro. Der kreisliche Anteil von durchschnittlich 0,30 Euro wird beibehalten.

Landkreis Greiz. Es soll keine Kürzung vorgenommen werden.

Stadt Zeulenroda. Der Wegfall des Landeszuschusses wird auf die Eltern umgelegt.

Landkreis Gotha. Der Landkreis übernimmt bis zum Ende des laufenden Schuljahres die Mehrbelastungen aus dem Wegfall des Landeszuschusses.

Stadt Gotha. Die Stadt Gotha zahlt für Grundschulen weiter einen Zuschuss von 0,50 Euro pro Essen, die Bezuschussung der Regelschulen entfällt.

Stadt Waltershausen. Der gestrichene Landeszuschuss soll aus Eigenmitteln kompensiert werden, sodass es nicht zu einer Erhöhung der Elternbeteiligung kommt.

Landkreis Hildburghausen Vorerst sind keine Kürzungen vorgesehen. Auf Grund der Aufhebung der Bezuschussung der Schülerspeisung ist beabsichtigt, frühestens ab dem Schuljahr 2005/2006 über Veränderungen nachzudenken.

Landkreis Ilm-Kreis Bereits seit 2004 keine Bezuschussung durch den Landkreis mehr Landkreis Kyffhäuserkreis. Der gestrichene Landeszuschuss wurde ab dem 1. März 2005 auf die Eltern umgelegt.

Landkreis Nordhausen. Der Landkreis stellt den ausfallenden Landeszuschuss nicht zur Verfügung, sodass die fehlenden Mittel in den Schulküchen eingespart werden müssen.

Stadt Nordhausen. Die Stadt wird keinen freiwilligen Pauschalzuschuss mehr ausreichen. Der fehlende Landeszuschuss wird auf die Eltern umgelegt werden.

Landkreis Saale-Holzland-Kreis. Es erfolgt keine Bezuschussung durch den Landkreis mehr.

Landkreis Saale-Orla-Kreis. Die kommunalen Zuschüsse verringern sich in Höhe des fehlenden Landeszuschusses und werden den Schulküchen von der Mittelbewirtschaftung abgezogen.

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Der kommunale Zuschuss bleibt konstant, sodass der Ausfall des Landeszuschusses von den Eltern übernommen werden muss.

Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Der Landkreis hat die Bezuschussung von 1,05 Euro auf 0,30 Euro gekürzt.

Landkreis Sömmerda. Der gestrichene Landeszuschuss wird nicht vom Kreis übernommen. Die Verpflichtungen aus bereits geschlossenen Verträgen werden aber weiter erfüllt.

Landkreis Sonneberg. Der Wegfall des Landeszuschusses wird durch eine Erhöhung der Elternbeiträge finanziert.

Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis. Der Eigenanteil der Eltern wurde bereits zum 1. Januar 2005 um 0,30 Euro erhöht. Eine weitere Veränderung ist nicht geplant.

Landkreis Wartburgkreis. Der weggefallene Landeszuschuss wird auf die Eltern umgelegt, somit wird der Elternanteil von 1,30 Euro auf 1,60 Euro erhöht.

Landkreis Weimarer Land. Es wird kein Zuschuss gezahlt. Dadurch treten keine Veränderungen ein.

Stadt Apolda. Die Stadt reicht keinen Zuschuss aus.

Zu 2.: Eine Reduzierung der Inanspruchnahme der Schülerspeisung im Zusammenhang mit den Kürzungen des Landes bei der Schülerspeisung ist nicht nachweisbar, da es für die Teilnahme am Schulessen mannigfaltige Gründe gibt. Dabei spielen die demographische Entwicklung, das individuelle Konsumverhalten des Einzelnen, das Speisenangebot und dessen Qualität, die örtlichen Gegebenheiten und vieles andere mehr eine Rolle. Insofern sind solche Erhebungen allein auf die Frage der Zuschüsse nicht eingrenzbar und demzufolge nicht möglich.

Zu 3.: Der Landesregierung liegen hierzu weder landesweite noch beispielhafte Erkenntnisse vor.

Zu 4.: Stellungnahmen der Familienverbände oder lokaler Bündnisse für Familien liegen der Landesregierung nicht vor; das Landesbündnis für Familie hat sich mit diesem Thema nicht beschäftigt.

Zu 5.: Angaben über die Angebotsstruktur der Anbieter von Schulspeisung liegen der Landesregierung nicht vor; insofern können auch keine Angaben über eventuell entfallende Arbeitsplätze sowie zu beispielhaften Entwicklungen gemacht werden.