Thüringer Kataster- und Vermessungswesens

Mit der Neuordnung des Thüringer Kataster- und Vermessungswesens gingen zwei Zielstellungen einher: erstens die Sicherung von kurzen Bearbeitungszeiten für Bürger und Kommunen, um kurzfristige Investitionen zu ermöglichen und zweitens der Aufbau eines Geoinformationssystems, um den Rückstand Thüringens in diesem Bereich aufzuholen.

Aus Fachkreisen ist nun bekannt geworden, dass noch erheblicher Messbedarf im Freistaat besteht und sich die Bearbeitungszeiten im Rahmen von Vermessungsaufträgen nicht verkürzt, sondern sogar noch erheblich verlängert haben, was wiederum Investitionen vor Ort hemmt.

Ebenfalls bekannt ist, dass der Thüringer Landkreistag zur Unterstützung und Förderung der Landratsämter zu dem Fachthema Geoinformationssystem eine Arbeitsgemeinschaft namens Geographische Informationssysteme - GIS (AG GIS) gebildet hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung das Problem bezüglich der verzögerten Bearbeitungszeiten bekannt, und wenn ja, welchen Zeitrahmen nimmt die Bearbeitung eines Vermessungsauftrages in Anspruch und worin sieht die Landesregierung die Ursachen?

2. Wie wird die Landesregierung künftig sicherstellen, dass eine effiziente, also zeitnahe Aufgabenerledigung erfolgt?

3. Ist der Landesregierung die Gründung der AG GIS bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Landesregierung die Gründung und welchen Nutzen verspricht sie sich davon?

4. Kennt die Landesregierung die Teilnehmer, und wenn ja, wer sind die Inanspruchnehmer der AG GIS?

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Juni 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das Problem ist der Landesregierung bekannt. Durch das so genannte Aufgabentrennungsmodell ist seit dem 1. April 2005 gesetzlich geregelt, dass die Kataster- und Vermessungsverwaltung ausschließlich für Vermessungsanträge der Landesverwaltung zuständig ist, während für die Bürger und Kommunen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig sind. Die Übernahmezeiten der durch beigebrachten Vermessungen der kommunalen und privaten Antragsteller liegen - je nach Art der Vermes 15. Juni 2005 sung - in der Regel bei sechs Monaten. Besonders wichtige Vermessungen, bei denen der auf die herausgehobene Eilbedürftigkeit hinweist, werden durch die Kataster- und Vermessungsverwaltung bevorzugt bearbeitet und zügig in das Liegenschaftskataster übernommen.

Die Ursachen für die Bearbeitungszeiten liegen neben dem Zuwachs der Anträge auf Übernahme auch in der derzeitigen Streuung des Personals in den diversen Liegenschaften der ehemaligen Katasterämter und der damit einhergehenden Zersplitterung der Katasterarchive, auf die während der Vorbereitung und Übernahme von Vermessungen ständig zugegriffen werden muss. Durch die Behördenstrukturreform der Landesregierung und den zweistufigen Verwaltungsaufbau in der Kataster- und Vermessungsverwaltung werden jedoch Standorte zusammengeführt und Strukturen gestrafft, damit optimierte Arbeitsabläufe zügig realisiert werden können.

Zu 2.: Durch das Aufgabentrennungsmodell wird es zu einer Arbeitsentlastung kommen, wodurch Personal für die Schwerpunktaufgaben Erstellung der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und Vorbereitung und Übernahme beigebrachter Vermessungen frei wird. Nach entsprechender Fortbildung kann das freigewordene Personal in diesen Aufgabengebieten eingesetzt werden.

Weiterhin soll es durch Konzentration von Personal und Archiven in die acht verbleibenden Sitze der Katasterbereiche zur Beseitigung von Hemmnissen und zu optimierten Arbeitsabläufen kommen. Die Landesregierung wird diese dringend erforderliche Konzentration mit Nachdruck betreiben.

Die Landesregierung hat die Zielstellung, dass bis zum 1. Oktober 2006 wesentliche Voraussetzungen geschaffen sind, um eine zeitnahe Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Zu diesem Zeitpunkt sollen angemessene Regelbearbeitungszeiten eingeführt werden.

Zu 3.: Die Gründung der AG GIS ist der Landesregierung bekannt. Der Thüringische Landkreistag ist neben dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen im erweiterten interministeriellen Koordinierungsgremium-Geoinformationszentrum (IKG-GIZ) vertreten. Hier werden Belange auf dem Gebiet des Geoinformationswesens zwischen Land und Kommunen koordiniert und abgestimmt. Die Gründung der AG GIS wird seitens der Landesregierung begrüßt, weil sie einen beiderseitigen Wissenstransfer fördert und eine einheitliche Nutzung von Geodaten in den Landratsämtern sicherstellt.

Zu 4.: In der AG GIS sind GIS-Experten sämtlicher Landkreise vertreten, die Landesregierung kennt jedoch nur die Teilnehmer, die auch im IKG-GIZ vertreten sind. Diese koordinieren die Arbeiten in der AG GIS mit den Bestrebungen des IKG-GIZ. Die Arbeitsergebnisse der AG GIS - wie z. B. Bearbeitungshinweise zu GISAnwendungen - werden vornehmlich durch die Landratsämter in Anspruch genommen.