Integration

XVI. Mitwirkungsmöglichkeiten von kommunalen Gremien in der Politik

In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens gibt es kommunale Behindertenbeiräte sowie Behindertenbeauftragte (bitte Anschriften mitteilen)?

Soweit eine Beantwortung der Frage durch die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgte, werden die kommunalen Behindertenbeauftragten bzw. Behindertenbeiräte nachfolgend benannt. In den Landkreisen Greiz, Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt gibt es keinen kommunalen Behindertenbeauftragten bzw. Behindertenbeirat. Landkreise Kommunaler Behindertenbeauftragter bzw.09.2004 ein Behindertenbeirat gebildet.

Landkreis Sömmerda Behindertenbeauftragte

Durch den Landrat wurden zwei Behindertenbeauftragte bestellt.

Landkreis Sonneberg Behindertenbeauftragte Landratsamt Sonneberg Behindertenbeauftragte Frau Hannelore Edelmann Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg Saale-Holzland-Kreis Behindertenbeirat

Im Landkreis wird in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreistages an der Einrichtung eines Behindertenbeirates gearbeitet.

Saale-Orla-Kreis Behindertenbeauftragter Herr Peter Donat Landratsamt Saale-Orla-Kreis Oschitzer Str. 04

07907 Schleiz Tel: 03663/488603

Altenburger Land. Im Landkreis Altenburger Land gibt es einen Psychiatriebeirat sowie eine Behindertenbeauftragte. Wahlperiode Drucksache 4/900

Mit welchen Befugnissen und Kompetenzen sind diese Behindertenbeiräte bzw. Behindertenbeauftragte ausgestattet?

Die Angaben beruhen auf den eingegangenen Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte.

Kreisfreie Städte /Landkreise Befugnissen und Kompetenzen Stadt Erfurt Behindertenbeirat

Die Befugnisse und Kompetenzen des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Erfurt ergeben sich aus § 1 der Satzung des Beirates (wird zurzeit überarbeitet).

Im § 1 der Satzung des Beirates heißt es wie folgt:

(2) Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat die Aufgabe, die Stadt in grundsätzlichen Fragen der Behindertenarbeit zu beraten und Empfehlungen zu geben, Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen der Stadt Erfurt zu sein und den Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Trägern der Behindertenarbeit in Erfurt zu verbessern.

(3) Das Informationsrecht des Beirates für Menschen mit Behinderungen wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass alle in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Vorlagen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Ortschaften durch den Oberbürgermeister an den Beirat rechtzeitig übersandt werden. Fehlende Stellungnahmen des Beirates für Menschen mit Behinderungen hindern den Stadtrat nicht an seiner Beschlussfassung.

Stadt Suhl Behindertenbeirat Auszug aus der Satzung des Behindertenbeirates: § 2 ­ Aufgaben:

(1) Der Behindertenbeirat der Stadt Suhl berät den Oberbürgermeister, den Stadtrat und dessen Ausschüsse und wirkt mit in grundsätzlichen Angelegenheiten von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen bei der Verwirklichung des Verfassungsgrundsatzes: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 des GG).

Dies bezieht sich insbesondere auf:

- Fragen der gesellschaftlichen Integration behinderter Bürgerinnen und Bürger,

- Fragen zur Stadtgestaltung sowie zur Planung und Schaffung von Einrichtungen für Behinderte. Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in der Stadt Suhl,

- ideelle und finanzielle Unterstützung der Behindertenarbeit.

Der Behindertenbeirat entscheidet über die Verwendung der finanziellen Zuwendung und unterliegt der Haushaltsordnung der Stadtverwaltung Suhl.

(2) Der Behindertenbeirat soll bei grundsätzlichen Angelegenheiten, die die Belange von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen betreffen, vom Oberbürgermeister, dem Stadtrat und seinen Ausschüssen angehört werden.

(3) Wird der Behindertenbeirat im Zusammenhang mit einer Beschlussfassung des Stadtrates oder eines Ausschusses des Stadtrates angehört, ist er zur Einberufung einer Sitzung und zu einer Stellungnahme in der betreffenden Angelegenheit verpflichtet.

(4) Der Behindertenbeirat kann von sich aus an den Oberbürgermeister, den Stadtrat und seine Ausschüsse Vorschläge unterbreiten.

Stadt Eisenach Behindertenbeauftragte

Gemäß der Hauptsatzung ist die Behindertenbeauftragte halbjährlich dem Stadtrat rechenschaftspflichtig.

Sie überwacht die Verwirklichung der Rechte behinderter Bürger im Zuständigkeitsbereich der Stadt. Sie berät den Oberbürgermeister in Behindertenfragen und gibt Bediensteten der Stadt Anregungen und Hinweise. Soweit es in Entscheidungen um Probleme der behinderten Menschen geht, ist der Behindertenbeauftragten gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Behindertenbeauftragten ist zu ihren Angelegenheiten auf Antrag in allen Ausschüssen und im Stadtrat Rederecht einzuräumen.

Landkreis Schmalkalden Meinigen Behindertenbeauftragte

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wirkt besonders darauf hin, dass:

- in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichwertige Lebens-bedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung erfüllt und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden,

- in den Bereichen Bau und Verkehr, welche einer qualifizierten Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung bedürfen, eine Anhörung der Behindertenbeauftragten erfolgt,

- geschlechtsspezifische Benachteiligungen behinderter Frauen abgebaut werden,

- eine enge Zusammenarbeit mit den im Landkreis tätigen Institutionen von Menschen mit Behinderungen gewährleistet und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im stärkeren Maße das Verständnis der Allgemeinheit für Menschen mit Behinderung gefördert und erweitert wird.

Der Behindertenbeirat des Landkreise wird auf seiner konstituierenden Sitzung am 11.04.2005 voraussichtlich eine Satzung bzw. Geschäftsordnung beschließen, mit der Aufgaben und Arbeitsweise im Einzelnen geregelt werden.