Barrierefreiheit

Allerdings kann darauf verwiesen werden, dass nach § 5 Abs. 3 des Thüringer Sportfördergesetzes öffentliche Sport- und Spielanlagen so auszugestalten sind, dass Personen mit Kleinkindern, behinderte und alte Menschen sie ohne fremde Hilfe aufsuchen und entsprechend ihren Möglichkeiten benutzen können.

Die Förderpolitik des Landes richtet sich darauf, die einschlägige DIN 18024 - Teile 1 und 2 Barrierefreies Bauen (zukünftig die DIN 18030) zur Anwendung zu bringen. Die Zuwendungsempfänger werden zur Einhaltung dieser spezifischen Norm verpflichtet.

Im Rahmen der Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte wurde mitgeteilt, dass alle mit Landesmitteln geförderten Neubauten von Sporteinrichtungen nach 1990 nach den geltenden DIN-Normen ausgestattet worden sind (Sporthallen, Hallen- und Freibäder, Umkleide- und Sanitärgebäude in Stadien). Allerdings gebe es auch noch nicht barrierefreie Sport- und Freizeiteinrichtungen, bei denen es sich im Wesentlichen um Einrichtungen handelt, die seit 1991 noch keine größeren Sanierungen erfahren haben.

Im Übrigen wurden durch einzelne Kommunen barrierefreie Sport- und Freizeiteinrichtungen benannt, die barrierefrei sind bzw. es wurde auf durch die Kommunen herausgegebene Broschüren verwiesen.

Beispielhaft sei hier auf den Beitrag zur Stadtentwicklung - Heft 4 Barrierefreies Erfurt... und die Broschüre der Stadt Eisenach Eisenach - barrierefrei entdecken und erleben verwiesen.

Gibt es in Thüringen touristische Angebote für schwerbehinderte Menschen? Wenn ja, welche? Was unternimmt die Landesregierung um Thüringen für schwerbehinderte Menschen als Urlaubsland attraktiver zu gestalten?

Thüringen verfügt über eine Vielzahl an Urlaubs- und Freizeitangeboten für schwerbehinderte Menschen. Diese touristischen Angebote werden in einem speziellen Katalog Urlaub ohne Grenzen - Barrierefreie Reisetipps in Thüringen, der durch die Thüringer Tourismus (TTG) 2003 erstmals herausgegeben wurde, präsentiert. Gemeinsam mit dem Verband der Behinderten e.V., Kreisverband Erfurt, hat die TTG darin rund 150 barrierefreie Reisetipps zusammengestellt.

Enthalten sind unter anderem Einrichtungen wie Museen, Gedenkstätten und Erlebnisbäder, aber auch Stadtführungen oder behindertengerechte Wanderwege. Spezielle Angebote für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, blinde, sehbehinderte oder hörgeschädigte Menschen sowie geistig behinderte Menschen sind mit den entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet und konkret beschrieben.

Eine große Schriftgröße und farbliche Unterlegungen erleichtern das Lesen.

Jedem Reisekatalog beigelegt ist eine Übersicht mit rund 90 barrierefreien Übernachtungsmöglichkeiten in Thüringen.

Thüringen ist das erste Land, das einen Reisekatalog mit barrierefreien Reiseangeboten in dieser ausführlichen Form vorweisen kann. Er ist über das Service-Center Thüringen oder im Internet unter www.thueringen-tourismus.de erhältlich.

Im Rahmen des im Frühjahr 1999 gestarteten INNO REGIO-Wettbewerbs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurden von insgesamt 440 Bewerbern (davon 48 aus Thüringen) 25 Siegerregionen prämiiert. Mit dem Projekt Barrierefreie Modellregion - Tourismus für alle wurde die Region Tambach-Dietharz, Georgenthal, Ohrdruf, Oberhof und Luisenthal als Siegerregion ausgezeichnet.

Träger dieses Projektes ist der Naturpark Thüringer Wald e.V., der von zirka 50 Netzwerkpartnern, zu denen Hochschulen, Behindertenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, Privatunternehmen und Tourismusverbände gehören, unterstützt wird.

Um den Wettbewerbsvorteil beim Barrierefreien Tourismus für Alle gegenüber anderen Ländern weiter auszubauen, wird Thüringen im kommenden Jahr den Katalog Urlaub ohne Grenzen neu auflegen. Bis Ende dieses Jahres will die TTG ihren Internetauftritt barrierefrei gestalten.

Welche Einrichtungen im Gesundheitswesen sind barrierefrei und wo gibt es hinsichtlich der Nutzbarkeit von schwerbehinderten Menschen noch Probleme?

a) Stationäre Einrichtungen:

Für Krankenhäuser ist die Barrierefreiheit in der Krankenhaus-Bauverordnung festgeschrieben.

b) Zahnärztliche Praxen: der Landeszahnärztekammer Thüringen verfügen in Thüringen 548 von den insgesamt 1703 existierenden Zahnarztpraxen über einen Rollstuhlzugang. Davon sind 503 Praxen behindertengerecht eingerichtet. 44 Praxen sind in der Lage, Schwerstbehinderte zu behandeln. In ihnen besteht die Möglichkeit, die Behandlung unter Allgemeinnarkose durchzuführen; beim Praxisteam besteht die Bereitschaft für sehr zeitaufwändige Behandlungen. Die behindertengerechten Praxen sind im gesamten Thüringer Raum verteilt.

In der zahnärztlichen Behandlung bestehen angabegemäß keine Engpässe, Probleme sind ebenso nicht bekannt.

c) Ärztliche Praxen:

Im Bereich der Niederlassungen ist die Ärzteschaft immer mehr bemüht, Barrierefreiheit im Bereich ihrer Praxen zu schaffen.

Im Handbuch für das Gesundheitswesen der Landesärztekammer Thüringen sind die rollstuhlgerechten Einrichtungen mit einem R gekennzeichnet.

Gibt es in Thüringen Beratungsstellen und Einrichtungen für behinderte Frauen?

Spezielle Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Beratungsstellen für behinderte Frauen sind der Thüringer Landesregierung nicht bekannt. Behinderte Frauen können wie nicht behinderte Frauen das bestehende Beratungsangebot in Anspruch nehmen, so z. B. die bestehenden Frauenkommunikationszentren. Beratungseinrichtungen sind fachspezifisch gegliedert.

Welche Angebote gibt es in Thüringen für schwerbehinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen der Behindertenhilfe (Differenzierung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

Eine Beantwortung der Frage war in dieser Differenziertheit aufgrund der erforderlichen umfangreichen Recherchen nicht möglich.

Im Rahmen der Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte wurde durch einzelne Kommunen eine Reihe von Angeboten für Menschen mit Behinderungen aufgezeigt. Diese reichten von Beratungsangeboten durch Behindertenverbände, über Freizeit- und Tourismusangebote bis hin zu den Fahrdiensten für Menschen mit Behinderungen.

Darüber hinaus wurde deutlich gemacht, dass die Kommunen bestrebt sind, Angebote jeglicher Art so vorzuhalten, dass sie sowohl von Menschen mit und ohne Behinderungen genutzt werden können.

Durch die Ausrichtung auf eine gemeinsame Nutzung soll die Integration von Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nachhaltig gefördert werden.

Wie wird in Thüringen ein barrierefreies Fernsehprogramm im öffentlich-rechtlichen Fernsehen für sinnesbehinderte Menschen umgesetzt?

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) bietet sinnesbehinderten Menschen die folgenden barrierefreien Fernsehsendungen:

a) Sendungen mit Gebärdensprache

Ein fester Bestandteil des MDR-Programms ist seit vielen Jahren die Sendung Sehen statt Hören, die in Koproduktion mit dem Bayerischen Rundfunk hergestellt wird. Das Magazin enthält Berichte zum Zeitgeschehen, ergänzt durch Hinweise und Reportagen zu technischen Hilfsmitteln für behinderte Menschen, zu gesetzlichen Regelungen sowie zu spezifischen Alltagsproblemen von hörgeschädigten Menschen, wobei der Moderator in der Gebärdensprache spricht. Sehen statt Hören wird am Samstagvormittag ausgestrahlt und am folgenden Montag wiederholt. Im Jahr 2004 wurden 34 Ausgaben des Magazins gesendet.

Das tägliche Regionalmagazin Länderzeit wird am folgenden Vormittag mit ständig eingeblendetem Gebärdendolmetscher wiederholt. Das entspricht wöchentlich 210 Minuten und pro Jahr fast 11 000 Sendeminuten mit aktuellen Informationen speziell für Gehörlose, die die Gebärdensprache beherrschen.

b) Sendungen mit Untertiteln

Um auch den Bedürfnissen von gehörlosen und schwerhörigen Menschen, die nicht der Gebärdensprache mächtig sind, Rechnung zu tragen, werden Sendungen untertitelt. Weitere Angebote finden sich im MDR-Text und im Internet unter www.mdr.de.

Alle vom MDR für den Einsatz im ERSTEN und im MDR FERNSEHEN produzierten Spielfilme und Serien werden untertitelt, aber auch ausgewählte andere Sendungen. Das Angebotsspektrum an untertitelten Formaten reicht von den Serien Um Himmels Willen, In aller Freundschaft und Familie Dr. Kleist über Einzelfilme, den MDR-Tatort und Polizeiruf 110 sowie ältere DFF-Produktionen bis hin zu Magazinen und Ratgebersendungen wie beispielsweise die Sendereihe selbstbestimmt. Im Jahr 2004 wurden für das ERSTE und für den Einsatz im MDR FERNSEHEN rund 28 000 Sendeminuten neu untertitelt.

Das MDR FERNSEHEN hat dieses Programmangebot für Menschen mit Handicap stetig ausgebaut. Im Jahr 1994 belief sich die Zahl der untertitelten Sendeminuten noch auf 1 100, im Jahr 1998 auf 19 000 und 2000 auf 23 000 Minuten.

c) Sendungen für sehbehinderte Menschen (Hörfilme)

Das MDR FERNSEHEN hat im 1. Quartal 1999 begonnen, Filme im so genannten Audiodeskriptionsverfahren auszustrahlen. Dabei wird das Geschehen auf dem Bildschirm für Menschen mit Sehbehinderung von einem Sprecher erklärt. Der MDR setzt bevorzugt Spielfilme und Fernsehfilme ein, die bereits im Audiodeskriptionsverfahren bearbeitet wurden. Hinzu kommen eigene Neubearbeitungen, vor allem aus der Tatort-Reihe, und weitere ausgewählte Eigenproduktionen.

Im Jahr 1999 wurden zwölf Hörfilme ausgestrahlt, ein Jahr später 21 und im Jahr 2003 bereits 61.

Rund ein Viertel davon (13) waren Neuproduktionen, die das MDR FERNSEHEN selbst hergestellt hat.

d) selbstbestimmt - das Magazin für behinderte Menschen

Das MDR FERNSEHEN strahlt regelmäßig Sendungen aus, die sich mit der Problematik von behinderten Menschen beschäftigen. Einmal im Monat wird eine 30-minütige Sendung speziell für behinderte Menschen ausgestrahlt, Titel: selbstbestimmt - Leben mit Behinderung. Das Magazin wird unter aktiver Mitwirkung von Betroffenen, ihren Angehörigen, Freunden und von Menschen gestaltet, die sich besonders für die Belange behinderter Menschen engagieren.

Auch in anderen Ratgebersendungen und Magazinen wie Ein Fall für Escher, Hauptsache gesund, Umschau und Exakt gibt es regelmäßig Berichte über das Leben mit Behinderungen und den Umgang mit behinderten Menschen.

e) MDR-Text

Für hörgeschädigte Menschen gibt es im MDR-Text einen speziellen Service auf den Tafeln 580 596. Auf den Tafeln 597 und 598 bietet der Text eine Vorschau auf die untertitelten Sendungen der nächsten Tage. Außerdem gibt es ein umfangreiches Nachrichtenangebot, das auch von hörgeschädigten Menschen genutzt werden kann. Hervorzuheben sind die Tafeln 110, 111, 112-115, 116-129, 130 ff, 135 ff, 140 ff, 160 ff, 170 ff, 180 ff.

Darüber hinaus gibt es eine ausführliche Programmbegleitung im MDR-Text zu 35 Sendungen und Sendereihen.