Zwischenbericht zur Situation im Wasser- und Abwasserzweckverband Oberes Rinnetal

Dabei wurde dargestellt, dass zum damaligen Zeitpunkt das angekündigte aktualisierte Sanierungskonzept, welches auf Grundlage eines Gutachtens zur technischen und wirtschaftlichen Entwicklung des WAZOR (Stand Mai 2004) erstellt werden sollte, noch nicht vorlag.

Zudem informierte die Landesregierung, dass sie die Bemühungen des WAZOR hinsichtlich möglicher Strukturveränderungen in Richtung Wasser- und Abwasser Verband Ilmenau (WAVI) begrüßt und unterstützt.

Auch wurde dargelegt, dass zur Vermögensauseinandersetzung zwischen dem WAZOR und der Gemeinde Herschdorf ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden soll.

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens durch den Gemeinderat Herschdorf abgelehnt wurde.

Auch soll offenbar bereits ein Fördermittelbescheid des Landes im Zusammenhang mit einer möglichen Fusion des WAZOR mit dem WAVI erlassen worden sein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Liegt das aktualisierte Sanierungskonzept für den WAZOR vor und welche wesentlichen Maßnahmen enthält dieses? Welche dieser Maßnahmen wurden mit welchen Ergebnissen bereits umgesetzt?

2. In welcher Höhe hat der WAZOR bisher welche Fördermittel erhalten und welche Wirkungen wurden damit beabsichtigt und erreicht (bitte Einzelaufstellung)?

3. In welcher Höhe hat der WAZOR bisher Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich getätigt? In welcher Höhe hat der WAZOR Kredite aufgenommen und wie hoch ist gegenwärtig der Verschuldungsstand des WAZOR?

4. Wie entwickelten sich seit Bildung des WAZOR die Gebühren und Beiträge im Wasser- und Abwasserbereich? Wie sollen sich die Gebühren und Beiträge künftig gestalten?

5. Wie stellt sich gegenwärtig der Stand möglicher Strukturveränderungen beim WAZOR dar? In welcher Höhe sollen dabei Fördermittel des Landes zum Einsatz kommen und welche Voraussetzungen müssen dabei vorliegen? Wurde ein diesbezüglicher Fördermittelbescheid erlassen? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann ist mit einem solchen Fördermittelbescheid zu rechnen?

1. August 2005

6. Welche Ergebnisse hatte das Schlichtungsverfahren zur Vermögensauseinandersetzung zwischen dem WAZOR und der Gemeinde Herschdorf? Welche Kosten sind durch das Schlichtungsverfahren entstanden und wer hat diese zu tragen? Mit welcher Begründung hat der Gemeinderat Herschdorf das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens abgelehnt? Wie wird das Verfahren zur Vermögensauseinandersetzung zwischen dem WAZOR und der Gemeinde Herschdorf fortgeführt?

7. haben die Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes auf die betriebswirtschaftliche Situation des WAZOR und der Gemeinde Herschdorf?

8. In welcher Organisationsform soll Herschdorf unter Beachtung des § 2 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung die Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung künftig aus Sicht der Landesregierung erfüllen und wie wird dieses begründet?

9. Inwieweit ist die Situation im WAZOR aus Sicht der Landesregierung auch auf Fehlverhalten und/oder rechtswidrige Handlungsweisen von verantwortlichen Personen zurückzuführen und wie wird dies begründet? Mit welcher Begründung soll ein möglicher entstandener Schaden geltend gemacht werden bzw. mit welcher Begründung wird gegebenenfalls auf eine Schadenersatzerhebung verzichtet?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juli 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das Strukturkonzept für den Wasser- und Abwasserzweckverband Oberes Rinnetal (WAZOR) wurde von der Wasser- im November 2004 in Auftrag gegeben und liegt bislang als Entwurf (letzter Stand: 22. Juni 2005) vor. Es hat den Beitritt der Mitgliedsgemeinden des WAZOR zum Wasser- und Abwasser Verband Ilmenau (WAVI) zum Ziel. Dieser ist zum 1. Januar 2006 vorgesehen.

Sobald das Strukturkonzept endgültig mit allen Beteiligten abgestimmt ist, kann mit der Umsetzung der Maßnahmen und insbesondere mit den Beschlussfassungen zum Beitritt und durch die beteiligten Aufgabenträger begonnen werden.

Zu 2.: A) Förderungen durch das Thüringer Innenministerium

Das Thüringer Innenministerium hat für die Prüfung und die Optimierung u.a. der rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Strukturen in den Jahren 1995 bis 2004 Fördermittel in Höhe von insgesamt 171 725,03 Euro verausgabt.

Um die Verluste während des notwendigen Sanierungsprozesses aufzufangen und unverträgliche Abgabenbelastungen für die Bürger zu vermeiden, wurden in den Jahren 1997 bis 2002 vom Thüringer Innenministerium Finanzhilfen in Höhe von insgesamt rund 8 017 630 Euro gewährt.

Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wurde dem Zweckverband WAZOR im Jahr 2004 vom Thüringer Innenministerium eine zurückzuzahlende Überbrückungshilfe in Höhe von 932 951,61 Euro gewährt.

Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt wurden im Zeitraum 1999 bis 2004 insgesamt rund 36 000 Euro an Zinsbeihilfen für die Stundung von Beitragsforderungen gewährt.

Auf die Tabelle in Anlage 1 wird verwiesen.

B) Förderung nach der Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

Durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wurden seit 1994 insgesamt Fördermittel in Höhe von 1 288 966,81 Euro an den Zweckverband WAZOR zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen gewährt. Durch die Förderung der Investitionsmaßnahmen wurde die Wasserversorgung nach Menge und Qualität verbessert. Darüber hinaus wirkte sich die Förderung für die Bürger entgeltentlastend aus, da die Fördermittel den umzulegenden Gesamtaufwand verminderten.

Auf die Tabelle in Anlage 2 wird verwiesen.

C) Förderung durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) hat der Zweckverband WAZOR zur Errichtung verschiedener abwassertechnischer Anlagen in den Jahren 1995 bis 2001 insgesamt Fördermittel in Höhe von 9 720 070,43 Euro (davon 5 515 167,96 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - EFRE) erhalten. Mit der Realisierung und Förderung dieser Vorhaben wurde eine geordnete Abwasserentsorgung im Bereich des Zweckverbandes sowie auch hier wiederum eine Entgeltentlastung erreicht.