Schule

Ihr Ersuchen war von der Härtefallkommission nicht mit der entscheidenden Mehrheit angenommen worden.

Die Mitschüler des älteren Sohnes Cem Sönmez, der die Klasse 7a der Regelschule Otto-Lilienthal in Erfurt besucht, haben einen Brief verfasst, um ein Bleiberecht der Familie in Erfurt zu erreichen.

Die Mitschüler besuchten mit ihrer Lehrerin sowohl die Ausländerbehörde als auch das Thüringer Innenministerium, um ihr Anliegen vorzutragen. Im Vorfeld des Besuches erhielten die Schüler die Auflage, den Brief bei den genannten Behörden nicht zu verlesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass es vom Schulamt die Anweisung gab, den Brief nicht zu verlesen?

2. Wer hat diese Anweisung ausgesprochen und warum?

3. Wie beurteilt die Landesregierung diesen Sachverhalt?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Nein; es gab keine Anweisung des Staatlichen Schulamts Erfurt, mit der das Verlesen des von Schülern der Klasse 7 a der Otto-Lilienthal-Schule Erfurt verfassten Schreibens bei Behörden verboten worden ist.

Zu 2.: Siehe Antwort auf Frage 1.

Zu 3.: Das Staatliche Schulamt Erfurt hat sich bei der Otto-Lilienthal-Schule über den Sachstand informiert und damit angemessen reagiert.

Prof. Dr. Goebel Minister