Qualitätssicherung im Bereich Boden, Sekundärrohstoffe, Dünge- und Futtermittel

In den zuständigen Gremien des VDLUFA sind die damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen besonders bezüglich Methodenentwicklung und Qualitätssicherung im Bereich Boden, Sekundärrohstoffe, Dünge- und Futtermittel sowie Saatgut, aber auch einiger umweltrelevanter Problemstellungen zügig voranzutreiben.

Frage 8. Wie sollen Ringuntersuchungen, die Grundlagen für die ISO-Zertifizierung von privaten Laboreinrichtungen und die Notinfizierung von Prüflaboren sind, in Zukunft organisiert werden?

Die Durchführung von Ringversuchen zur Akkreditierung/Zertifizierung privater Labore muss weiterhin durch eine unabhängige Einrichtung erfolgen.

Solange nicht den Überwachungsvereinen gleiche Institutionen auch für den Laborsektor zur Verfügung stehen, muss dies eine Aufgabe der Landesverwaltung bleiben. Eine Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Länderverwaltungen wird dabei angestrebt.

Das SUAH und die amtlich zugelassenen Lebensmittel-Gegenprobensachverständigen müssen gemäß Richtlinie EU 93/99 über zusätzliche Maßnahmen im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie nach der nationalen Verordnung über die Bewertung und Anerkennung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger für die Untersuchung von Proben vom 11. Februar 1999 (BGBl. I Nr. 8 vom 26. Februar 1999, S. 162) akkreditiert bzw. anerkannt sein. Die Bundesländer und das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin betreiben die Deutsche Koordinierungsstelle für Laboreignungsprüfungen im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung (DKLL). Dort werden auf dem Markt angebotene Laborvergleichsuntersuchungen bewertet und in einer Liste jährlich veröffentlicht (siehe z.B. Bundesgesundheitsblatt I, 2002, S. 71). Danach kann sich jedes Laboratorium an Laborvergleichsuntersuchungen und Ringversuchen beteiligen, die ihrerseits wiederum als Nachweis der Kompetenz gegenüber den Akkreditierungsstellen gelten.

Auch im Bereich des amtlichen Lebensmittelmonitorings und des Nationalen Rückstandskontrollplanes werden laufend Laborvergleichsuntersuchungen angeboten und auch durchgeführt.

Ringversuche im Bereich Wasseranalytik werden seit einigen Jahren bundesweit von der Institution LÜRV (= länderübergreifende Ringversuche) organisiert und ausgewertet. Es handelt sich dabei um eine Initiative des LAWAUA Merkblattarbeit (bis 1999: Länderarbeitskreis Qualitätssicherung, LAQ). Die länderübergreifenden Ringversuche werden in Arbeitsteilung von den Länderumweltlaboratorien veranstaltet, wobei jeweils fünf bis sechs Bundesländer einen Ringversuch organisieren. Es werden pro Jahr mindestens zwei Ringversuche durchgeführt. Das HLUG ist an allen länderübergreifenden Ringversuchen aktiv beteiligt. Diese Tätigkeiten stellen einen Kernbereich des Labors des HLUG auch für die Zukunft dar.

Auf Basis eines LAI-Beschlusses erfolgen die Ringversuche zur Emissionsmessung luftgetragener Stoffe an der ESA des HLUG. Diese in Europa einmalige Anlage ist Kernstück auch für die Qualitätssicherung und Zulassung der Messstellen nach § 26 Eine Notwendigkeit zur Änderung wird nicht gesehen. Vielmehr sollte im Hinblick auf die Stärkung der Selbstverantwortung der Industrie und Aufrechterhaltung der staatlichen Aufsicht dieses Modell auf die anderen Medienbereiche übertragen werden.

Die Grundsätze der Notifizierung müssen von staatlichen Stellen formuliert werden, wie dies z. B. im Bereich der Fachmodule zum Bundesbodenschutzgesetz erfolgt ist. Die Durchführung der entsprechenden Ringanalysen sollte als staatliche Aufgabe von Laboreinrichtungen des Landes organisiert, durchgeführt und ausgewertet werden, wie das HDLGN dies zurzeit für die Bereiche Düngeverordnung, Bioabfall- und Klärschlammverordnung erfüllt. Das HDLGN ist beteiligt am gesamten Qualitätssicherungssystem des VDLUFA einschließlich der entsprechenden Ringuntersuchungen

Frage 9. Welchen Stellenwert haben die Entwicklungen neuer, in der Regel kostenintensiver und innovativer Untersuchungsmethoden (z.B. die erfolgte zur Untersuchung von Futtermitteln im HDLGN) derzeit in hessischen Laboreinrichtungen?

Die Entwicklung innovativer Untersuchungsmethoden ist von wesentlicher Bedeutung und zählt zu den Kernkompetenzen der Landesverwaltung im

Laborwesen. Ein Ausbau der Zusammenarbeit zwis chen den behördlichen Laboreinrichtungen und den Universitäten und Forschungsinstituten ist dabei sinnvoll.

Es trifft zu, dass neue innovative Untersuchungsmethoden in der Regel kostenintensive Entwicklungen erfordern. Soweit im SUAH Kapazität vorhanden ist, werden diese Entwicklungen gleichwohl durchgeführt (siehe auch die Analysenmethode zur Bestimmung von Nitrofuran in Geflügel und Aquakulturen), um letztendlich dem Gesundheits- und Verbraucherschutz auch hierdurch Rechnung zu tragen. Weniger aufwendig ist die Adaption bereits entwickelter Untersuchungsverfahren in ein Laboratorium, sodass sich die eigentliche Entwicklungsarbeit auf viele Schultern, z. B. aller Laboratorien der Bundesländer, verteilt. So ist z. B. im Bereich der Humanmedizin die Adaptation und der Aufbau derartiger Analysemethoden unbedingte Voraussetzung für eine adäquate Diagnostik von Seuchenerregern, insbesondere dann, wenn wegen der Aufwendigkeit der Methode oder der Seltenheit des Vo rkommens die Untersuchungen in Privat-Laboren nicht oder nicht mehr angeboten werden.

Gerade die Entwicklung von neuen Methoden ist als staatliche Aufgabe von herausragender Bedeutung, da während dieses Prozesses, gewollt oder ungewollt, Fehlentwicklungen eintreten können, die dann wiederum zu falschen Analysenergebnissen führen können und darauf aufbauend dann Fehlinterpretationen und -entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen erfolgen können. Der Methodenentwicklung in staatlichen Laboren kommt eine zentrale Rolle zu.

Im HLUG-Labor wurden seit seiner Gründung stets innovative Untersuchungsmethoden und -geräte angewandt und durch das Land gefördert. Die Anwendung innovativer Untersuchungsmethoden und -geräte ist notwendig, um den Arbeitsauftrag des Labors zu erfüllen. Der Stellenwert ist im Hinblick auf den Erhalt des Standes von Wissenschaft und Technik hoch und für einige Bereiche auch bundesweit maßstabsetzend. Diese Standards werden vielfach über die Normung verbindlich. Die Aufrechterhaltung dieser Standards wird auch in Zukunft unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen des Landes angestrebt.

Nach § 2 der VO über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz vom 9. März 1999 (GVBl. I, S. 188) nimmt die HLVA - jetzt HDLGN - Labor - übergeordnete wissenschaftlich-fachliche Aufgaben für den Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes wahr. Zu dieser Aufgabe gehört auch unmittelbar die aktive Teilnahme an der Weiter-/Entwicklung neuer Untersuchungsmethoden. In der Regel sind Messergebnisse ohne Methodenbezug nicht aussagekräftig.

Frage 10. Wie sehen Kostenvergleiche aus zwischen staatlichen Labors und den Gebührenabrechnungssätzen privater Labors?

Ein Vergleich der Gebührensätze mit den Preisen privater Labore ist nur schwer möglich, da aufseiten der Landesverwaltung bislang noch nicht die für eine Kostenkalkulation erforderliche Datengrundlage zur Verfügung steht.

Die hierfür erforderliche Kosten- und Leistungsrechnung wird erst mit der fortschreitenden Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) und der Software SAP/R3 zur Verfügung stehen. Derzeit lassen sich nur grobe Überschlagsrechungen zur Kostenabschätzung in den staatlichen Laboren durchführen. Auf deren Grundlage lassen sich jedoch die wirtschaftlichen Vorteile eines Outsourcings von Laborleistungen nur unzureichend ermitteln. Teilweise sind in den Laboreinrichtungen auch pilotierend durchgeführte Kostenkalkulationen, die z. B. im Rahmen wissenschaftlicher Studienarbeiten erarbeitet wurden, verfügbar.

Das HDLGN Kassel berechnet seine Leistungen nach der gültigen Verwaltungskostenordnung die im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 29. Januar 1999 veröffentlicht wurde. Basis der Gebührensätze war eine Kostenanalyse vor dem Hintergrund, mittel- und langfristig alle Leistungen kostendeckend zu berechnen. Ein Vergleich der Gebühren mit marktüblichen Preisen ist schwer möglich, da die Wettbewerbsteilnehmer ihre Konditionen nicht bekannt geben. Um einen Vergleich dennoch zu ermöglichen, wird die Preisliste des VUP (Verband unabhängiger Privatlabore) herangezogen. Die Preisliste enthält ausschließlich Parameter für die Wasser- und Bodenuntersuchung, wobei beim Boden die Schwermetalle und organischen Schadstoffe enthalten sind.

Bei dem Preisvergleich, der in der als Anlage beigefügten Tabelle gemacht wird, werden die Preise für verschiedene Bodenanalysen gegenübergestellt.

Im Schnitt liegt die Preisliste des VUP um den Faktor 1,3 höher als die Sätze des HDLGN (dabei sind die drei Einzelfaktoren 5,0,; 4,0 und 4,7 nicht berücksichtigt). Die drei extremen Einzelfaktoren beruhen darauf, dass bei komplexen Untersuchungsprogrammen im Falle der VUP-Preisliste in der Regel Einzelanalyse-Preise bekannt gegeben werden, während das HDLGN hierbei in der Regel ein Multielementverfahren einsetzt, das wesentlich kostengünstiger ist. Es ist davon auszugehen, dass auch in den Privatlaboren Multielementverfahren eingesetzt werden, allerdings sind die Preise hierfür nicht bekannt.

Beim HLUG existieren vereinzelt Kostenvergleiche mit privaten Laboren.

Diese Preisvergleiche berücksichtigen allerdings nicht die unterschiedlichen Standards der Analysenqualität.

Frage 11. Wie sieht ein Kostenvergleich aus, wenn Aufgaben des hessischen Laborschiffes Argus durch das rheinland-pfälzische Laborschiff übernommen werden?

Die Kosten bis zum Jahr 2007 betragen für die Argus 160.000 jährlich (sofern das Schiff auch zukünftig weiter vom Land Hessen betrieben würde).

Ab 2007 wären jährlich 120.000 aufzubringen.

Ein zukünftiger Bedarf für den Einsatz eines Messschiffes entsteht durch die im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie durchzuführenden Makrozoobenthos-Untersuchungen. Da jedoch hiervon alle deutschen Bundesländer wie Rheinanliegerstaaten mit Ausnahme der Schweiz betroffen sind, ist aus Gründen des effizienten Einsatzes von Personal und Finanzmitteln eine gemeinsame Lösung gemäß dem Vorbild der Untersuchungsprogramme der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) denkbar und anzustreben. Eine Aussage zu den Kosten dieser alle drei Jahre durchzuführenden Untersuchung kann derzeit noch nicht getroffen werden. Die Kosten dieser Untersuchungen werden aber wesentlich unter denen eines Dauerbetriebs der Argus liegen.

Frage 12. Welche Meldepflichten an die zuständigen Behörden haben die staatlichen und die privaten Labors?

Das SUAH hat die Verpflichtung, über alle gesundheitsrelevanten Befunde umgehend das Hessische Sozialministerium, nachrichtlich die betroffene Vollzugsbehörde und das betreffende Regierungspräsidium gegebenenfalls auch vorab telefonisch zu informieren. Sämt liche Höchstmengenüberschreitungen müssen inzwischen nach der Validierung im Labor sofort dem Hessischen Sozialministerium gemeldet werden, um diese Information über das EU-Schnellwarnsystem weitergeben zu können. Ähnliche Meldeverpflichtungen existieren für akkreditierte Privatlabors derzeit nicht.

Im humanmedizinischen Bereich sind die Meldepflichten für private und staatliche Labore gleichermaßen im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben.

Das HLUG führt in Amtshilfe für Wasserbehörden die staatlichen Abwasseruntersuchungen industrieller Großeinleiter durch. Überschreitungen der im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Werte werden den zuständigen Wasserbehörden mitgeteilt. Für den Bereich Immissions- und Strahlenschutz erfolgt bei Überschreitung von Richt- oder Grenzwerten Meldung an die zuständigen Behörden, soweit dies das HLUG selbst ist, an die oberste Landesund Bundesbehörde.

Das HDLGN hat Meldepflicht für alle Untersuchungsergebnisse, die erkennen lassen, dass Gefahr für die Gesundheit für Mensch und Tier bestehen kann.

Dies gilt auch für den Bereich der Privatuntersuchungen.

Frage 13. Ist die Meldepflicht ausreichend oder muss sie verändert werden?

Die Meldepflichten der landeseigenen Labore werden als ausreichend angesehen.