Die Auflösung der Stadt Triebes und ihre Eingliederung in die Stadt Zeulenroda wird vorgeschlagen
Die Stadt Zeulenroda nimmt für die Gemeinde Langenwolschendorf (939 Einwohner), die vom Gebiet der Stadt Zeulenroda umschlossen wird, seit dem 1. Januar 1997 als erfüllende Gemeinde nach § 51 einer Verwaltungsgemeinschaft wahr. Die Stadt Triebes nimmt seit dem 31. März 1995 als erfüllende Gemeinde die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft für die Gemeinde Weißendorf wahr. Die Gebiete der Städte Zeulenroda und Triebes sind unmittelbar benachbart. Die Gemeinde Weißendorf liegt zwischen beiden Städten und hat deshalb gemeinsame Grenzen mit Zeulenroda und mit Triebes.
Die Auflösung der Stadt Triebes und ihre Eingliederung in die Stadt Zeulenroda wird vorgeschlagen. Die durch Eingliederung vergrößerte Stadt Zeulenroda soll den Namen Zeulenroda-Triebes führen. Die Namensänderung erfolgt auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Sie wurde durch beide Städte mit übereinstimmenden Beschlüssen beantragt.
Die um die Stadt Triebes vergrößerte Stadt Zeulenroda-Triebes soll für die Gemeinde Weißendorf als erfüllende Gemeinde die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft wahrnehmen. Übereinstimmende Beschlüsse der beteiligten Gemeinden liegen dazu vor. Eine notwendige Folge der vorgenannten Regelungen ist die Aufhebung der Thüringer Verordnung über der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Weißendorf und der Stadt Triebes, geregelt in § 10. Die vergrößerte Stadt Zeulenroda-Triebes ist weiterhin auch für die Gemeinde Langenwolschendorf als erfüllende Gemeinde tätig. Eine Änderung dieser kommunalen Zusammenarbeit ist nicht vorgesehen, insbesondere nicht von der Gemeinde Langenwolschendorf. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Langenwolschendorf und Zeulenroda sind durch die vorgesehene Eingliederung von Triebes nicht berührt.
Vor der Beschlussfassung haben die an der Gebiets- und Bestandsänderung beteiligten Gemeinden ihre Einwohner in mehreren Einwohnerversammlungen und in den jeweiligen Amtsblättern umfassend über die beabsichtigten Strukturänderungen informiert. Darüber hinaus haben die Städte Zeulenroda und Triebes einen Eingliederungsvertrag geschlossen, der am 10. März 2005 von beiden Bürgermeistern unterzeichnet wurde.
Die Städte Zeulenroda und Triebes sowie die Gemeinde Weißendorf sind unmittelbar benachbart und bilden aufgrund ihrer territorialen Lage und Nähe zueinander eine regionale Einheit. Alle Gemeinden verbinden unterschiedliche Verflechtungsbeziehungen. So sind sowohl Zeulenroda als auch Triebes Grund- und Regelschulstandorte. Die schulpflichtigen Kinder aus Weißendorf besuchen die entsprechenden Schulen in Triebes. Das Gymnasium für diese Region befindet sich in Zeulenroda.
Standesamt sowie Pass- und Meldebehörde gibt es jeweils in der Stadt Zeulenroda und in der Stadt Triebes. Triebes nimmt diese Aufgaben derzeit auch für die Gemeinde Weißendorf wahr, Zeulenroda für Langenwolschendorf. Die Städte Zeulenroda und Triebes sowie die Gemeinden Weißendorf und Langenwolschendorf gehören dem Wasser- und Abwasserzweckverband Zeulenroda (WAZ) an.Alle genannten Gemeinden sind durch regionale und überregionale Verkehrswege miteinander verbunden (z.B. Landesstraße 1083).
Die Städte Zeulenroda und Triebes sind im geltenden Landesentwicklungsplan 2004 gemeinsam als Mittelzentrum ausgewiesen, weil sie in einem engen siedlungsstrukturellen Zusammenhang stehen. Aufgrund ihrer gewachsenen Funktionen und Ausstattungen haben sie wichtige regionale Funktionen und ausgewählte mittelzentrale Aufgaben für ihr Umfeld wahrzunehmen. Die Ausweisung als Mittelzentrum soll nach drei Jahren überprüft werden.
Seit dem Jahr 1997 arbeiten die Städte Zeulenroda und Triebes im Rahmen einer Planungsgemeinschaft zusammen. Eine Zusammenarbeit findet seit Jahren auch im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes Weidatalsperren statt. Aus dieser Zusammenarbeit resultiert unter anderem der Vertrag zum Städteverbund Zeulenroda-Triebes, der Anfang 2001 geschlossen wurde. Der Vertrag hatte unter anderem zum Ziel, das regionale Entwicklungskonzept schnell zu realisieren und die Zusammenarbeit beider Städte zu verstärken. So wurden alle Angelegenheiten von gemeinsamer Bedeutung miteinander abgestimmt, wie zum Beispiel Flächennutzungspläne, Landschafts- und Verkehrskonzepte, Stadtentwicklungskonzepte und Konzepte für infrastrukturelle Einrichtungen und Anlagen. Im Oktober 2003 schlossen Zeulenroda und Triebes einen raumordnerischen Vertrag, in dessen Präambel als Ziel des Städteverbundes die Fusion von Zeulenroda und Triebes vereinbart wurde. Seit dieser Zeit wurde die Zusammenarbeit beider Städte weiter intensiviert und die geplante Fusion weiter konkretisiert.
Durch die vorgeschlagene Eingliederung der Stadt Triebes in die Stadt Zeulenroda wird eine noch leistungsfähigere Gemeinde mit 17 849 Einwohnern gebildet, die trotz allgemein rückläufiger Einwohnerzahlen auch mittel- und langfristig eine positive Entwicklung erwarten lässt. Sie wird die erforderliche Leistungs- und Verwaltungskraft aufweisen, um für die Gemeinde Weißendorf die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft (erfüllende Gemeinde) wahrnehmen zu können. Sie wird neben der Möglichkeit einer noch effektiver und spezialisierter arbeitenden Verwaltung vor allem auch deshalb an Leistungskraft gewinnen, weil eine Zusammenfassung der vorhandenen Ressourcen der bisher selbstständigen Städte stattfindet. Die bereits bisher praktizierte abgestimmte Planung und Entwicklung über das gesamte Gebiet kann durch die dann einheitliche Gemarkung weiter intensiviert und vereinfacht werden. Dies wird weitere positive Effekte mit sich bringen. Zudem wird die vergrößerte Stadt Zeulenroda-Triebes durch die höhere Einwohnerzahl im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs mehr an Schlüsselzuweisungen erhalten, als derzeit die Einzelgemeinden in der Summe.
Die Stadt Triebes nahm bisher die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft (erfüllende Gemeinde) für die Gemeinde Weißendorf wahr. Da Weißendorf sich nicht in die Stadt Zeulenroda-Triebes eingliedern lassen will, was grundsätzlich eine sinnvolle Alternative wäre, sind sich alle beteiligten Gemeinden einig geworden, dass die Stadt Zeulenroda-Triebes als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Weißendorf tätig sein soll. Die erforderlichen übereinstimmenden Beschlüsse liegen vor.
Zu § 2 (Gemeinden Birkigt, Goßwitz, Könitz, Lausnitz b. Pößneck, Unterwellenborn, Verwaltungsgemeinschaft Unterwellenborn - Landkreis Saalfeld-Rudolstadt -):
Die Gemeinden Birkigt (493 Einwohner), Goßwitz (1 371 Einwohner), Könitz (1 726 Einwohner), Lausnitz b. Pößneck (158 Einwohner) und Unterwellenborn (2 983 Einwohner) arbeiten seit dem 30. September 1994 in der Verwaltungsgemeinschaft Unterwellenborn (6 731 Einwohner) zusammen. Das Gebiet dieser Verwaltungsgemeinschaft liegt am östlichen Rand des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Im Norden wird die Verwaltungsgemeinschaft vom Gebiet der Gemeinde Uhlstädt-Kirch12 hasel (5 743 Einwohner), im Osten durch die Grenze zum im Süden und Südwesten durch die Gemeinden Hohenwarte (157 Einwohner), Kaulsdorf (2 963 Einwohner) und Kamsdorf (2 961 Einwohner) sowie im Westen durch das Gebiet der Städte Saalfeld/Saale (28 173 Einwohner) und Rudolstadt (25 793 Einwohner) begrenzt.
Alle Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Unterwellenborn haben in den Monaten Mai bis Juli 2005 übereinstimmende Beschlüsse zur Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft und zum Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde gefasst. Ein Vertrag über den Gemeindezusammenschluss wurde am 14. Juli 2005 von allen beteiligten Gemeinden unterzeichnet. Vor der Beschlussfassung der Gemeinderäte fanden in allen Gemeinden Einwohnerversammlungen statt, in denen umfassend über die angestrebten Strukturänderungen informiert wurde.
Die Verwaltungsgemeinschaft Unterwellenborn sowie ihre Mitgliedsgemeinden Birkigt, Goßwitz, Könitz, Lausnitz b. Pößneck und Unterwellenborn sollen aufgelöst werden. Aus dem Gebiet der aufgelösten Gemeinden soll eine neue Gemeinde mit dem Namen Unterwellenborn gebildet werden. Durch die vorgeschlagene Bildung der neuen Gemeinde Unterwellenborn wird eine leistungsfähige Gemeinde mit 6 731 Einwohnern geschaffen.
Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Unterwellenborn, deren Sitz in Unterwellenborn ist, sind unmittelbar benachbart und bilden aufgrund ihrer territorialen Lage eine regionale Einheit. Alle Gemeinden verbinden vielfältige Verflechtungsbeziehungen und sie sind durch regionale und überregionale Verkehrswege untereinander erreichbar (z.B. Bundesstraße B 281). Der vorhandene öffentliche Personennahverkehr bedient alle Gemeinden.
Historische, traditionelle, strukturelle und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten können für die beteiligten Gemeinden bis weit in die Vergangenheit hinein verfolgt werden, wodurch auch vorhandene enge familiäre und nachbarschaftliche Beziehungen begründet sind. Insbesondere der Standort des Stahlproduzenten Maxhütte in Unterwellenborn, der seit dem Ende des 19. Jahrhunderts dort angesiedelt ist, prägte und prägt wesentlich die Entwicklung der Gemeinden und ihre Beziehungen. Die örtliche Verbundenheit der sich im unmittelbaren Umfeld der Maxhütte befindlichen Gemeinden drückte sich auch durch gemeinsame Verwaltungsstrukturen zu DDR-Zeiten aus. 1973 schlossen sich die jetzigen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Unterwellenborn sowie die Gemeinde Kamsdorf zu einem Gemeindeverband zusammen.
Im Jahre 1991 gingen aus diesem Gemeindeverband (ohne Kamsdorf) wiederum gemeinsame Verwaltungsstrukturen hervor, die in der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Unterwellenborn am 30. September 1994 mündeten.
Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Unterwellenborn gibt es sowohl Grund- als auch Regelschulen. Unterwellenborn ist darüber hinaus Standort für eine staatliche berufsbildende Schule mit Fachoberschule. Gymnasien gibt es in Saalfeld/Saale und in Rudolstadt.
Das Standesamt befindet sich derzeit für alle Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft in Unterwellenborn, ebenso die Pass- und Meldebehörde, die Bau- und Finanzverwaltung sowie das Ordnungsamt. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung für die Gemeinden Birkigt, Goßwitz, Könitz, Lausnitz b.