Ungewöhnliches Geschenk - Wie die Obere Wiese zur Trautvetter-Wiese wurde

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Rolle/Verantwortung hatte das Landesamt für Vermessung und Geoinformation im Rahmen der Änderung der amtlichen Gewannbezeichnung einer Wiese im Hinblick auf das Geburtstagsgeschenk für den Minister für Bau und Verkehr, Andreas Trautvetter?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Änderung der Gewannbezeichnung? Wann ist eine solche erforderlich? Wie ist das Änderungsverfahren geregelt?

3. War die zuständige Fachabteilung des Ministeriums über die Namensänderung informiert? Wie beurteilt das Ministerium für Bau und Verkehr die Namensänderung unter dienst- und fachaufsichtlichen Kriterien? Ist daran gedacht, gegen Verantwortliche dienstrechtliche Schritte einzuleiten?

4. Können solche Amtshandlungen durch einen Antrag ausgelöst werden und wer trägt die Kosten für das Verfahren?

5. In wie vielen Fällen wurden seit 1990 in Thüringen Gewannbezeichnungen geändert?

6. Ist zukünftig daran gedacht, andere prominente Mitbürgerinnen und Mitbürger des Freistaates zu besonderen Anlässen ähnlich zu ehren? Falls ja, welche Kriterien könnten dafür maßgeblich sein, wer trägt die Kosten und welches Gremium sollte über die Namenserteilung entscheiden?

7. Sieht das zuständige Ministerium für Bau und Verkehr unter dem Aspekt der Verdienste für den Naturschutz nicht die dringende Notwendigkeit, nach der Würdigung des Katasterministers den eigentlich zuständigen Fachminister für Landwirtschaft, Herrn Dr. Volker Sklenar, baldmöglichst entsprechend zu ehren?

8. Gibt es nach dem Kenntnisstand des Landwirtschaftsministeriums Umweltverfahren, bei denen sich der Verkehrsminister Andreas Trautvetter besonders für den Naturschutz profiliert hat? Falls ja, bitte Aufzählung der entsprechenden Verfahren.

9. Wie war die Leitung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation in die Namensänderung involviert?

10. Trifft es zu, dass sich Mitarbeiter der Katasterverwaltung zunächst geweigert hatten, diese Namensänderung vorzunehmen und erst eine Weisung die Änderung ermöglichte?

11. Beabsichtigt der Minister für Bau und Verkehr, das Geschenk zu behalten? Falls nein, wann wird die Ursprungsbezeichnung Obere Wiese wieder eingeführt? Wer trägt für das gesamte Verfahren die Verwaltungskosten?

12. Wird im Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr oder in einer seiner nachgeordneten Behörden daran gearbeitet, derartige Umbenennungen anlässlich eines ähnlichen Ereignisses zur stänigen Praxis zu erheben?

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. November 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation erhielt den Antrag der Vorstände der Naturparkverwaltung Thüringer Wald und des Landschaftspflegeverbandes Thüringer Wald, mit Einverständnis des Eigentümers (Freistaat Thüringen/Forstverwaltung) eine Änderung der Lagebezeichnung Obere neue Wiese in Trautvetter-Wiese im Liegenschaftskataster zu berücksichtigen. Der Änderungsantrag erfolgte mit der Begründung, dass sich Herr Trautvetter als Privatperson in besonderer Weise für den Thüringer Wald und ganz speziell für den Erhalt der Bergwiesen eingesetzt hat. So findet bereits seit Jahren auf der genannten Wiese auf maßgebliche Initiative von Herrn Trautvetter der so genannte Bergwiesenmähwettbewerb statt.

Das hat den Antrag geprüft, als begründet bewertet und ­ da geltende Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht entgegenstehen ­ die Änderung im Liegenschaftskataster vollzogen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es im vorliegenden Fall nicht um ein Geschenk für den Minister Andreas Trautvetter, sondern um die Bearbeitung eines Antrages ging, dessen Begründung sich auf das Wirken der Privatperson Andreas Trautvetter bezog.

Zu 2.: Spezielle Rechts- und Verwaltungsvorschriften liegen nicht vor, ebenso existiert keine spezielle Regelung des Änderungsverfahrens. Ein Erfordernis hierzu hat es bislang auch noch nicht gegeben.

Zu 3.: Die zuständige Fachabteilung des Ministeriums für Bau und Verkehr wurde im Anschluss an die Realisierung der Umbenennung informiert. Da kein Verstoß gegen geltendes Dienst- und Fachrecht vorliegt, wurden keine dienstrechtlichen Schritte eingeleitet.

Zu 4.: Derartige Amtshandlungen können auf Antrag oder von Amts wegen vorgenommen werden. Da der Nachweis der Lagebezeichnung im öffentlichen Interesse liegt, werden bei der Neueintragung oder Änderung von Lagebezeichnungen grundsätzlich keine Gebühren erhoben.

Zu 5.: In wenigen Fällen - exakte Angaben sind mangels statistischer Nachweise nicht möglich.

Zu 6.: Wie unter Frage 1 dargelegt, ist die Ehrung nicht von der Landesregierung ausgegangen. Die Landesregierung beabsichtigt auch nicht, künftig andere prominente Mitbürgerinnen und Mitbürger auf diese Weise zuehren.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass im gegebenen Fall das Engagement nicht des Ministers Andreas Trautvetter, sondern der Privatperson Andreas Trautvetter als Begründung der Antragstellung diente.

Insofern stellt sich die Frage nach etwaiger Ehrung eines anderen Ministers nicht. Im Übrigen hat Herr Minister Dr. Sklenar mitgeteilt, dass er keinen Wert auf eine solche Ehrung legt.

Zu 8.: Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat mitgeteilt, dass sich nach dem dortigen Kenntnisstand Herr Minister Trautvetter, ebenso wie alle anderen Mitglieder der Thüringer Landesregierung - sowohl dienstlich, als auch außerdienstlich - stets für Belange des Naturschutzes einsetzt.

Allgemein bekannt sei das große Engagement von Herrn Minister Trautvetter für den Naturpark Thüringer Wald. Sein Einsatz für die Pflege der Bergwiesen ist ebenfalls wohl bekannt.

Zu 9.: Der Antrag wurde bei der Amtsleitung des gestellt, die diesen zur Prüfung und Bearbeitung an die dafür zuständigen Stellen im weitergeleitet hat.

Zu 10.: Es gab unterschiedliche Auffassungen und Bewertungen. Nach schriftlicher Auftragserteilung wurde das Liegenschaftskataster im zuständigen Katasterbereich fortgeführt.

Zu 11.: Wie oben dargelegt, handelt es sich nicht um ein Geschenk an den Minister. Für die Privatperson Andreas Trautvetter besteht kein Anlass, das Geschenk zurückzugeben. Die nachfolgende Frage erübrigt sich insofern.