Entweichung von zwei Gefangenen aus der JVA Butzbach und Versetzung des langjährigen Leiters der JVA Butzbach

Als Reaktion auf die Entweichung von zwei Gefangenen, denen von der JVA Butzbach Vollzugslockerungen gewährt worden waren, hat der Hessische Justizminister den langjährigen Leiter der JVA Butzbach von der Wahrnehmung dieser Aufgabe entbunden und versetzt. Als Begründung führte der Hessische Justizminister an, diese Vollzugslockerungen seien auf fahrlässige Weise (FAZ vom 17. September 1999) gewährt worden. Das Ministerium, so wird der Minister in dieser Zeitung weiter zitiert, könne nicht jede, nach Gesetz von den Anstaltsleitern zu treffende Entscheidung überprüfen.

Als weitere Maßnahme soll den Leitern der hessischen Justizvollzugsanstalten Anfang der 37. Woche eine verbindliche Checkliste mit rund 70 Fragen vorgelegt worden sein, die für Haftlockerungsmaßnahmen wie Ausgang, Urlaub oder offener Vollzug nachvollziehbare, vergleichbare Kriterien vorgeben soll. Auf der Basis dieser Checkliste seien die Justizvollzugsanstalten gehalten, so der Minister in der FAZ vom 17. September 1999, sich vor Hafterleichterungen noch stärker mit der Persönlichkeit des Gefangenen auseinander zu setzen.

Die Landesregierung wird ersucht, im Rechtsausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Wie ist die Entscheidung in Butzbach für die Vollzugslockerung der beiden Gefangenen zustande gekommen?

Wer war an der Entscheidung beteiligt?

War der Anstaltsleiter unmittelbar an der Entscheidungsfindung und der Entscheidung beteiligt?

2. Welche Art von Vollzugslockerungen wurde den beiden entwichenen Gefangen gewährt?

Seit wann gibt es diese Form der Hafterleichterung in der Justizvollzugsanstalt Butzbach; wie viele Gefangene haben bisher an dieser Maßnahme teilgenommen und wie viele Entweichungen hat es in dieser Zeit gegeben?

3. Welche dienstrechtlichen Schritte hat die Landesregierung vor der Umsetzung des Anstaltsleiters unternommen?

Ist der Personalrat der Vollzugsanstalt beteiligt worden?

Wann und durch wen wurde der Leiter der JVA Butzbach über seine bevorstehende Versetzung informiert?

Erfolgte die Umsetzung des Leiters der JVA Butzbach zur Aus- und Fortbildungsstätte des Justizvollzugs einvernehmlich?

In welcher Weise ist das Einvernehmen über die Umsetzung zustande gekommen?

Ist der Personalrat der zukünftigen Arbeitsstätte des ehemaligen Anstaltsdirektors beteiligt worden?

Ist im Zuge der Umsetzungen der Hauptpersonalrat Justizvollzug beteiligt worden?

4. Wann wurde im Hessischen Ministerium der Justiz der Auftrag zur Erarbeitung einer Checkliste zur Gewährung von Hafterleichterungen erteilt?

In welcher Form soll die Checkliste zur Entscheidung über Vollzugslockerungen herangezogen werden?

5. Kann der Minister ausschließen, dass nach Anwendung der Checkliste weitere Entweichungen oder Ausbrüche stattfinden?